Seit 1992 bietet Rechtsanwalt Galiläer kleinen Betrieben und mittelständischen Unternehmen, aber auch Arbeitnehmern und Privatleuten Rechtsbeistand. In der Kanzlei bearbeitet er vornehmlich Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Strafrecht und Mietrecht. Außerdem übernimmt er Fälle aus den jeweils angrenzenden Rechtsgebieten wie Sozialrecht und Nachbarschaftsrecht einschließlich Grundstücksrecht.
Seit 1992 bietet Rechtsanwalt Galiläer kleinen Betrieben und mittelständischen Unternehmen, aber auch Arbeitnehmern und Privatleuten Rechtsbeistand. In der Kanzlei bearbeitet er vornehmlich Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Strafrecht und Mietrecht. Außerdem übernimmt er Fälle aus den jeweils angrenzenden Rechtsgebieten wie Sozialrecht und Nachbarschaftsrecht einschließlich Grundstücksrecht.
Ziel von Rechtsanwalt Galiläer ist es, den Mandanten sachgerechte Lösungen ihres Problems aufzuzeigen. Das bedeutet, dass er bei geringen Erfolgsaussichten einer Sache auch von einem Rechtsstreit bzw. einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung abrät und dann versucht, andere Lösungen und Möglichkeiten zu finden, wie beispielsweise eine gütliche außergerichtliche oder die Vereinbarung eines Ratenzahlungsvertrages.
Montags bis freitags erreichen Sie die Kanzlei von 08.30 bis 17.00 Uhr.
Die Friedrich-Engels-Straße 29 befindet sich in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums wie auch in der Nähe des Haupbahnhofes. Die Friedrich-Engels-Straße beginnt am Hauptbahnhof und überquert im weiteren Verlauf die Berliner Straße und die Gagarinstraße. Vom Stadtzentrum aus ist die Kanzlei in der Friedrich-Engels-Straße 29 über die Berliner Straße bzw. Gagarinstraße zu erreichen.
Hans Galiläer wurde 1943 in Gera geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst ein Ingenieur-Studium und war auch auf diesem Gebiet, insbesondere als Patentingenieur tätig. Zwischenzeitlich nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin auf, schloss dieses als Diplom-Jurist ab und arbeitete seit 1988 als Justitiar. 1992 ist er als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Rechtsanwalt Galliläer bearbeitet das Arbeitsrecht in allen seinen Facetten. Das Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Herr Galliläer steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu überprüfen oder zu gestalten. Herr Galliläer berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Juristen einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Galliläer die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Galliläer bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
In enger Verbindung mit dem Arbeitsrecht steht das Sozialrecht. Hier stehen Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt im Vordergrund. Häufig setzt der Jurist den Schwerbehindertenstatus oder Rentenanspruch eines Mandanten gegenüber der Behörde durch.
Im Familienrecht ist Herr Galliläer insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
Im Erbrecht berät Rechtsanwalt Galliläer Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, die Testamentserrichtung sowie die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig.
Eng verbunden mit einer erbrechtlichen Regelung sind Verfügungen zur Vorsorge im
Alter, insbesondere Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügung, Trauerverfügungen u.a.
Die notwendigen Vorsorgeverfügungen werden entsprechend Ihren individuellen
Bedürfnissen und Wünschen bzw. Vorstellungen, die in einem oder mehreren Beratungsgesprächen zu eruieren und erörtern sind, erarbeitet.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Beleidigung und Körperverletzung. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Galiläer unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel,
Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/ Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.