Alexander Wischwill, geboren 1962 in Wuppertal-Eberfeld, studierte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Jura. Nach dem Universitätsstudium, das er mit dem ersten Staatsexamen abschloss, war Herr Wischwill als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Gießen tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte 1998 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Wischwill ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert bei Bedarf in Wort und Schrift in fließendem Englisch.
Alexander Wischwill, geboren 1962 in Wuppertal-Eberfeld, studierte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Jura. Nach dem Universitätsstudium, das er mit dem ersten Staatsexamen abschloss, war Herr Wischwill als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Gießen tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte 1998 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Wischwill ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert bei Bedarf in Wort und Schrift in fließendem Englisch.
Rechtsanwalt Alexander Wischwill reizen an seinem Beruf das Gefühl und die Möglichkeit, im System etwas bewirken zu können. Er berät und vertritt seine Mandanten im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.
Alexander Wischwill berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen des Versorgungsausgleichs sowie einen Ehevertrag vor, zu Beginn und während der Ehe zu gestalten. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bemühungen. Herr Wischwill klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Alexander Wischwill berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Alexander Wischwill hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.
Im Arbeitsrecht bietet Herr Wischwill eine umfassende Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vom Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (Vollzeitverhältnis, Teilzeitverhältnis, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) über die Betreuung eines laufenden Vertragsverhältnisses (Gewährung einer einmaligen Gratifikation, Abmahnung) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und Anstellungsverhältnis. Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Mitbestimmung, sei es in betriebsverfassungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Hinsicht. Durch langjährige Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Wischwill über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung bei Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und — im Arbeitsrecht besonders wichtig — der gerichtlichen Rechtsprechung.
Im Verwaltungsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat in seinen unterschiedlichen Formen, also als Bundesrepublik Deutschland, Bundesland, Kreis, Stadt oder Gemeinde. Die Verwaltung ist in vielfältigen Formen organisiert: Polizei und Ordnungsbehörden, die für die Gefahrenabwehr zuständig sind, Bauämter, Krankenhäuser und viele Versorgungsbetriebe zählen zur öffentlichen Verwaltung. Hier kann es erforderlich sein, Ansprüche (Genehmigungen) gegenüber Behörden geltend zu machen und durchzusetzen, aber auch unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung gegenüber dem Mandanten zu verhindern oder rückgängig zu machen. Rechtsanwalt Alexander Wischwill berät Sie bei Fragen rund um Anschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag und Abwasserzweckverband. Auch hier ist es sinnvoll, sich anwaltlichen Beistandes zu versichern, bevor eine prozessuale Auseinandersetzung ansteht. Eine solche kann durch erfolgreiche Verhandlungen oft vermieden werden.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Alexander Wischwill die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren übernommen.