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Heike Weise

Übersicht

Heike Weise wurde 1967 in Quedlinburg geboren. Die seit 1994 zur Anwaltschaft zugelassene Juristin studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ihr Referendariat leistete sie am Landgericht Bielefeld. Der Eintritt in die Kanzlei Hanus & Kollegen erfolgte 1996. Frau Weise verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Heike Weise berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht öffentlich
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
Fachgebiete

Heike Weise wurde 1967 in Quedlinburg geboren. Die seit 1994 zur Anwaltschaft zugelassene Juristin studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ihr Referendariat leistete sie am Landgericht Bielefeld. Der Eintritt in die Kanzlei Hanus & Kollegen erfolgte 1996. Frau Weise verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Weise fasziniert in ihrem Beruf die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten und mit den Mandanten gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Sie bietet Beratungen und Prozessvertretungen im Mietrecht, Verkehrszivilrecht und privaten Baurecht. Die Juristin sieht es als sehr wichtig an, auf ihre Mandanten zuzugehen. Im Übrigen werden diese fair und ehrlich über die Erfolgsaussichten beraten und informiert.

Die große Mehrheit der Bevölkerung ist entweder in der Position des Mieters oder des Vermieters. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf, zum Beispiel zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietung, Untervermietung, Mieterhöhung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Kaution. Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.

Im Gewerberaummietrecht sind hingegen der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Der Gewerberaummieter genießt nicht den weitreichenden Schutz der Wohnraummietvorschriften des BGB. Auch aus den sich hieraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten erwächst umfassender Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter, damit die jeweiligen Interessen angemessene Berücksichtigung finden. Idealerweise suchen Sie Frau Weise aber schon bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsgestaltung auf, um spätere Konflikte, die sich aus einem unklaren Mietvertrag ergeben können, zu minimieren.

Im Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwältin Heike Weise hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.

Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Heike Weise hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Anwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im privaten Baurecht. Hier gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den Baufortschritt vor den Folgen des Ausfalls eines Beteiligten zu schützen. Baurecht ist aber auch in erster Linie Bauschadenrecht, das erhöhte Anforderungen an das Wissen um technische Abläufe und Zusammenhänge stellt. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie die Prüfung von umfangreichen Verträgen. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von Heike Weise kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse. Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen im Werkvertragsrecht, auch unter Einbeziehung der VOB, im Gewährleistungsrecht, bei Anspruchssicherung und Vergütungsfragen, bei Werklohnforderung sowie bei der Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten.

Kontakt

Hanus & Kollegen

Adelheidstr. 14
06484 Quedlinburg
Deutschland
Telefon: 
+49 3946 7728-77
Telefax: 
+49 3946 7728-99
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