In der Sozietät Buckmann & Sponfeldner haben sich die Rechtsanwälte Sylvia Buckmann und Christian Sponfeldner zusammengeschlossen und auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert.
Rechtsanwältin Buckmann bearbeitet Mandate im Familienrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Sponfeldner bearbeitet Mandate im Mietrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht.
In der Sozietät Buckmann & Sponfeldner haben sich die Rechtsanwälte Sylvia Buckmann und Christian Sponfeldner zusammengeschlossen und auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert.
Rechtsanwältin Buckmann bearbeitet Mandate im Familienrecht und Steuerrecht.
Rechtsanwalt Sponfeldner bearbeitet Mandate im Mietrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privat- und Geschäftsleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem kleinen und mittelständischen Bereich. Die Verteilung der Mandate erfolgt nach den jeweiligen Fachgebieten der Rechtsanwälte. Des Weiteren bestehen Kooperationen zu spezialisierten Kollegen.
Die im Erdgeschoss gelegenen Büroräume der Kanzlei Buckmann & Sponfeldner befinden sich in der Nähe Heidenauplatz, Ostbahnhof und Max-Weber-Platz, an der Kreuzung Kirchenstraße / Flurstraße / Elsässerstraße in München-Haidhausen.
Durch den circa 500 Meter entfernten Ostbahnhof München und den circa 500 Meter entfernten Max-Weber-Platz besteht ein sehr guter Anschluss an das S- und U-Bahn-Netz der Stadt.
Vom Heidenauplatz liegt die Kanzlei ca. 200 Meter entfernt. Sie finden dort die Haltestellen der Buslinien 54 und 100, sowie der Straßenbahn Linie 19.
Von der Haltestelle Kirchenstraße der Buslinie 159 sind die Kanzleiräume circa 50 Meter entfernt.
Öffentliche Parkplätze finden Sie in der Regel problemlos vor dem Kanzleigebäude.
Beratungstermine können montags mit donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden.
Nach Vereinbarung sind Beratungsgespräche auch außerhalb dieser Zeiten, sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Des Weiteren stehen den Mandanten Online- und Telefonberatung zur Verfügung.
Christian Sponfeldner legte das erste juristische Staatsexamen nach seinem Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München ab. Seine Referendarzeit absolvierte er in München. Zusätzlich studierte Herr Sponfeldner in Regensburg und München Betriebswirtschaft. Der Jurist und Diplom-Betriebswirt ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Sponfeldner berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten im Miet- und Pachtrecht.
Rechtsanwalt Sponfeldner vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter. Aufgrund dieser uneingeschränkten Mandatsübernahme ist es dem Rechtsanwalt nicht fremd, sich in die gegnerische Position hineinzuversetzen und hieraus für den Mandanten zweckdienliche Lösungsmöglichkeiten zu finden. Gerade hierin sieht Rechtsanwalt Sponfeldner eine seiner wichtigsten Aufgaben.
Rechtsanwalt Sponfeldner ist behilflich von der Vertragsgestaltung über die Einforderung von Mietrückständen, Anfertigung von Mieterhöhungen oder deren Abwehr, Bewältigung von Problemen bei Schönheitsreparaturen und Mietmängel, Überprüfung von Mietminderungsrechten, Rechtmäßigkeitsprüfung von Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses mittels Kautionsabrechnung.
Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Sponfeldner Sie auch bei notwendigen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, wie z. B. einem Räumungsprozess und wickelt die Zwangsräumung ab.
Rechtsanwalt Sponfeldner begleitet Sie auch gerne bei Wohnungsbesichtigungen und bei Wohnungsübergaben.
Für Vermieter kann auch die komplette Immobilienverwaltung und Buchhaltung bis zur Steuererklärung, sowie das Mahnwesen übernommen werden.
Durch fachkundige Beratung, ausgewogene Interessensabwägung und wirtschaftlich vorteilhafte Mandatsvertretung findet der Rechtsanwalt eine für den Mandanten auch wirtschaftlich günstige Lösung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Christian Sponfeldner.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Christian Sponfeldner ist das Verkehrsrecht mit Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet sowohl die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall bezüglich des erlittenen oder abzuwehrenden Schadens (Unfallregulierung), wie auch die Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Hier ist vor allem die Verteidigung bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen durch Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid bei einer Ordnungswidrigkeit wichtig, um einem eventuell auch später drohendem Fahrverbot oder Nachschulung entgegenzuwirken.
Daneben verteidigt Sie Rechtsanwalt Sponfeldner auch bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit im Verkehr, Nötigung etc. und ist Ihnen auch im Falles eines Fahrverbotes oder des Entzuges der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.
Wichtig ist gerade in diesem Bereich die Beratung durch Rechtsanwalt Sponfeldner vor einer Aussage bei Polizei oder Gericht. Aus diesem Grunde ist Rechtsanwalt Sponfeldner auch außerhalb der Kanzleisprechzeiten für derartige Notfälle über Mobiltelefon zur Beratung erreichbar.
Daneben bietet die Kanzlei ein komplettes steuerrechtliches Dienstleistungsprogramm an: Buchführung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Beratung und Forderungseinzug. Zu diesem Zweck beschäftigt die Kanzlei einen Steuerberater und zwei Steuerfachgehilfinnen.