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Dieter Steinmetz

Dieter Steinmetz

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Dieter Steinmetz, 1943 in Sopron geboren, ist seit 1973 zugelassener Rechtsanwalt. Nach dem Abitur studierte er an der Philipps-Universität in Marburg/Lahn Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre. Beide Studiengänge schloss er erfolgreich ab. Im Anschluss daran folgte das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main an den Stationen Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Fulda, Landratsamt und Regierungspräsidium Kassel und Oberlandesgericht Frankfurt. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1988. Herr Steinmetz spricht gut Englisch.

Dieter Steinmetz berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
Fachgebiete

Dieter Steinmetz, 1943 in Sopron geboren, ist seit 1973 zugelassener Rechtsanwalt. Nach dem Abitur studierte er an der Philipps-Universität in Marburg/Lahn Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre. Beide Studiengänge schloss er erfolgreich ab. Im Anschluss daran folgte das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main an den Stationen Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Fulda, Landratsamt und Regierungspräsidium Kassel und Oberlandesgericht Frankfurt. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1988. Herr Steinmetz spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt und Notar Dieter Steinmetz bearbeitet Ihre Mandate aus dem Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht.

Im Gebiet Wirtschaftsrecht umfasst die rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt und Notar Dieter Steinmetz Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (KG, OHG, GmbH, AG), Wettbewerbsrecht, Unternehmenskauf, Maklerrecht, Vertragsgestaltung einschließlich AGB und Unternehmensgründung.

Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind.

Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Steinmetz umfassend bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Dieter Steinmetz erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Im Vertragsrecht überprüft und gestaltet Herr Steinmetz Verträge jeglicher Art, insbesondere Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Kaufvertrag.

Im Geschäftsverkehr sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gewerbetreibende oftmals unerlässlich. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht für Unternehmer, AGB zu nutzen. Die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bietet jedoch zwei wesentliche Vorteile. Zum einen kann der Unternehmer bestimmte gesetzliche Regelungen zu seinen Gunsten abwandeln. Zum anderen weiß auch der Nutzer klare und durchschaubare AGB zu schätzen. Dabei sollten Sie daran denken, dass AGB nur dann von Vorteil sind, wenn sie speziell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Auf die Verwendung von Muster-AGB oder gar die Übernahme fremder Geschäftsbedingungen sollten Sie deshalb verzichten. Vertrauen Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen AGB auf die Kompetenz von Dieter Steinmetz.

In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistungen und Lohnersatzleistungen (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwalt Steinmetz und die darauf folgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Dieter Steinmetz kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung oder Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

Rechtsanwalt Dieter Steinmetz unterstützt Sie bei der klugen und vorausschauenden Betrachtung dieser Problemkreise und hilft Ihnen, sowohl im jüngeren als auch im fortgeschrittenen Lebensalter bei der Gestaltung eines Testamentes und/oder Erbvertrages sowie bei der Entscheidung über die vorweggenommene Erbfolge und auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Rechtsanwalt Dieter Steinmetz übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Herr Steinmetz berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.

Im Übrigen vertritt der Jurist die rechtlichen Interessen seiner Mandanten bei Problemen rund um das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.

Außerberufliche Engagements

Von 1983 bis 1999 war Herr Steinmetz als ehrenamtlicher Richter an den Anwaltsgerichtshöfen in Kassel und Frankfurt am Main tätig. Von 1976 bis 1982 engagierte er sich als Vorsitzender des Tierheims Fulda-Hünfeld e.V. Seit 1990 ist Dieter Steinmetz Abteilungsleiter der Fechtabteilung der Fuldaer Turnerschaft.

Mitgliedschaften:

  • Notarkammer Kassel
  • Rechtsanwaltskammer Kassel
  • Deutscher Anwaltverein (DAV) und Anwaltsverein Hessen
  • Anwaltsverein Fulda
Kontakt

Steinmetz & Steinmetz

Königstr. 7a
36037 Fulda
Deutschland
Telefon: 
+49 661 72314
Telefax: 
+49 661 76304
Web
www.kanzlei-steinmetz.de
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