Alexander Farrell studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst war er für eine Wirtschaftskanzlei tätig, 2005 machte er sich zusammen mit seinem Kollegen Andreas Willner selbständig. Zudem verfügt er über perfekte Kenntnisse der englischen Sprache: Als Muttersprachler ist er in Englisch jederzeit verhandlungssicher. So betreut der Jurist auch ausländische Mandanten, die unter anderem aus Großbritannien oder Irland stammen.
Alexander Farrell studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst war er für eine Wirtschaftskanzlei tätig, 2005 machte er sich zusammen mit seinem Kollegen Andreas Willner selbständig. Zudem verfügt er über perfekte Kenntnisse der englischen Sprache: Als Muttersprachler ist er in Englisch jederzeit verhandlungssicher. So betreut der Jurist auch ausländische Mandanten, die unter anderem aus Großbritannien oder Irland stammen.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Farrell ist das Insolvenzrecht. Dies beinhaltet primär die Themen Verbraucherinsolvenzverfahren, Regelinsolvenzverfahren, die Beratung von Unternehmen und Privatleuten, Gläubigerberatung und Schuldnerberatung. Der Kanzlei Willner Farrell ist es immanent wichtig, bereits im Vorfeld einer Insolvenz beratend tätig zu werden, denn dies kann oft einen noch größeren finanziellen Schaden verhindern.
Des Weiteren ist der Bereich Inkasso ein primäres Arbeitsfeld des Juristen. Bei Haftungsfragen, Forderungseinzug und Forderungseintreibung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder der gerichtlichen Geltendmachung von Außenständen steht Ihnen Rechtsanwalt Farrell mit Rat und Tat zur Seite.
Auch im Verkehrsrecht in all seinen Facetten berät und vertritt Sie der Jurist kompetent und zielstrebig. So ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs infolge eines Unfalls mit Personenschaden oder Sachschaden ein mögliches Vorkommnis, welches der Rechtsexperte für Sie klärt. Aber auch bei begangenen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wie Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken, Überfahren einer roten Ampel (Rotlichtverstoß) oder eines Stoppschildes betreut Sie Rechtsanwalt Farrell gern.
Rechtsanwalt Farrell bearbeitet auch alle Mandate aus dem Bereich des Strafrechts. Er berät und vertritt Sie auch auf diesem Gebiet kompetent.