Hans-Günter Schobel wurde 1970 in Bad Soden am Taunus geboren. Nach seinem Abitur und 4 1/2-jähriger Bundeswehrdienstzeit absolvierte er an der Justus-Liebig-Universität in Gießen das Studium der Rechtswissenschaften. Nach hieran anschließender erneuter Bundeswehrdienstzeit absolvierte er das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Herr Schobel wurde 2003 zur Anwaltschaft zugelassen.
Hans-Günter Schobel wurde 1970 in Bad Soden am Taunus geboren. Nach seinem Abitur und 4 1/2-jähriger Bundeswehrdienstzeit absolvierte er an der Justus-Liebig-Universität in Gießen das Studium der Rechtswissenschaften. Nach hieran anschließender erneuter Bundeswehrdienstzeit absolvierte er das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Herr Schobel wurde 2003 zur Anwaltschaft zugelassen.
Rechtsanwalt Schobel ist hauptsächlich in den Rechtsgebieten Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht tätig.
Sozialrecht
Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Renten-, Unfall-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht handelt es sich zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger, einen Antrag auf Kranken- oder Pflegegeld bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse, oder auch einen Antrag auf Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft stellen. Zu diesem Rechtsgebiet zählen auch Streitigkeiten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere im Bereich der Leistungen von Arbeitslosengeld.
Rechtsanwalt Schobel vertritt seine Mandanten aber auch gegenüber den zuständigen Sozialämtern. Hierbei gewinnen Fälle, in denen das Sozialamt im Hinblick auf ungedeckte Pflegekosten Rückgriff auf die Ehegatten oder Kinder des zu Pflegenden nimmt, an Bedeutung. Insbesondere in diesen Fällen ist anwaltlicher Rat und die Darlegung von konkreten Handlungsmöglichkeiten im speziellen Einzelfall Aufgabe von Herrn Rechtsanwalt Schobel.
Versicherungsrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Schobel ist das Versicherungsrecht. Dieses beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderten Leistungen dem Grunde sowie der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie die allgemeine Haftpflichtversicherung sein, aber auch die so genannten Personenversicherungen wie Lebensversicherung, Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung sowie weitere technische Versicherungen sein.
Verkehrsrecht
Im Verkehrszivilrecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen im Bereich der Unfallregulierung, d. h. in der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Den Beteiligten eines Verkehrsunfalls ist die Einholung anwaltlichen Rats zu empfehlen, damit die Ansprüche vollständig erfasst und durchgesetzt werden.
Rechtsanwalt Schobel führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung zur Klärung der Verantwortlichkeit sowie Haftungs- und Schuldfrage. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenshöhe ergeben, die er mit dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners zu klären sucht. Die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Personenschäden, insbesondere die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, erfordert häufig anwaltlichen Beistand.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwalt Schobel in erster Linie in Bußgeldsachen für seinen Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Bei Erteilung eines Fahrverbotes oder der Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktion sind die Gegebenheiten des Einzelfalles zu prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die drohende Sanktion auf ein geringst mögliches Maß zu reduzieren.