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Rolf Strohmeier

Rolf Strohmeier

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Rechtsanwalt Rolf Strohmeier wurde 1952 in Stolberg geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1976  nach seinem Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu  Bonn ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Strohmeier in Aachen.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Rolf Strohmeier berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Baurecht öffentlich
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
Fachgebiete

Rechtsanwalt Rolf Strohmeier wurde 1952 in Stolberg geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1976  nach seinem Studium der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu  Bonn ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Strohmeier in Aachen.

Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1979 war der Jurist zunächst in einer Aachener Sozietät mit Schwerpunkten im Bereich des Konkurs- und Wirtschaftsstrafrechts tätig. Im Jahre 1983 folgte der Wechsel nach Kempen.

Rechtsanwalt Strohmeier ist befugt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Er unterhält intensive  persönliche wie auch geschäftliche Verbindungen nach Spanien, Namibia und Südafrika. Rolf Strohmeier spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Strohmeier berät und vertritt Sie im

  • Familienrecht,
  • Bau- und Architektenrecht,
  • Werkvertragsrecht,
  • Maklerrecht.

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Rolf Strohmeier ist seit 2000 befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht ” zu führen. Sie ist Konsequenz eines über die Jahrzehnte erarbeiteten Fachwissens  und hervorragender Erfahrung in allen Feldern des Familienrechts. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Rechtsanwalt Strohmeier ist inzwischen seit nahezu 27 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.  Unabhängig vom ständigem Studium aktueller Rechtsprechung und Literatur nimmt er  jährlich an
zahlreichen  Fortbildungsveranstaltungen teil. Auf diese Weise bleibt er in der Lage,
seine besonderen  Kenntnisse im Familienrecht mit allen ihren Facetten des Unterhaltes, Ehevermögens, ehelicher Schuldenbereinigung oder  elterlicher Sorge  auf höchstem Niveau zu halten. Auch familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht sind selbstverständlicher Bestandteil der Beratung und Sachbearbeitung.  Rechtsanwalt Strohmeier verfügt über die Begabung, auch zerstrittene Ehepartner aufeinander zuzuführen, Lösungen zu erarbeiten.

Als Fachanwalt für Familienrecht versteht Rechtsanwalt Strohmeier, Ihnen zuzuhören, Sie zu beraten und  in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft kompetent gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten.  Er regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, erarbeitet Trennungs-  und Scheidungsvereinbarungen oder unterstützt Sie bei der Erarbeitung eines Ehevertrages. 

Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier verfolgt Rechtsanwalt Strohmeier das besondere Anliegen,  neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im
Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. An der hohen Resonanz lässt sich die Qualität seiner Arbeit messen.

Baurecht 

Neben der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate widmet Rechtsanwalt Strohmeier sich Fragen aus dem  differenzierten Spektrum des Baurechts. Wer sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen.
So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine Existenz bedrohende Lage. Auf all diesen Ebenen
Ist Rechtsanwalt Strohmeier ein erfahrener Berater. 

Bei Bauvorhaben existiert ein deutlich zunehmender Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherren und Baufirmen stattfindet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Rolf Strohmeier. Er empfiehlt die Inanspruchnahme gerade anwaltlicher Beratung bereits im Vorfeld der Vertragsverhandlungen. Dort werden entscheidende Weichen für die weitere Abwicklung gestellt. Dies gilt für Verträge zwischen Bauträgern/Handwerksunternehmen  und Bauherren ebenso wie für Verträge zwischen Bauträgern mit Handwerksunternehmen.  

Architektenrecht 

In einem  weiteren Schwerpunkt betreut Rechtsanwalt Strohmeier das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten vielfach ungeahnten Problemen ausgesetzt.
Die rechtlich effiziente  Anwendung der HOAI ebenso wie die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wird hier kompetent betreut. 

Rechtsanwalt Strohmeier ist bei der  Absicherung der von Architekten zu erbringenden Vorleistungen behilflich. Er unterstützt den Architekten bei der
Sicherung seiner Honorarforderungen.

Schließlich ist Rechtsanwalt Strohmeier auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von
ungerechtfertigten  Honorarforderungen von Architekten  behilflich. Immer wieder stellt sich auch die Frage, ob ein Architekt für Baukostenüberschreitungen oder Mängel in der Planung und Bauaufsicht in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche sind vielfach mit  Haftpflichtversicherungen des Architekten abzuhandeln.  Die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwalt Rolf Strohmeier im Architektenbereich gewährleisten bei all dem eine kompetente Beratung.

Werkvertrags- und  Maklerrecht

In gleicher Weise werden  Fragen aus dem Bereich des Makler – und  schließlich auch des Werkvertragsrechtes zuverlässig und mit hohem Engagement betreut. Auch hier sind ständige Schulungen und Lehrgänge selbstverständlicher Bestandteil des beruflichen Alltags von Rechtsanwalt Strohmeier.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Strohmeier in der Kommunalpolitik. Seit 1985 gehört er dem Rotary-Club Kempen-Krefeld an und war dessen Präsident in den Jahren 2003/2004.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Kontakt

Strohmeier, Möller & Schröder

Burgring 73 / Villa Horten
47906 Kempen
Deutschland
Telefon: 
+49 2152 55667-0
Telefax: 
+49 2152 55667-10
Web
strohmeier-kempen.de
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