Rechts- und Fachanwalt Ernest F. Rigizahn gründete 2000 seine Kanzlei und betreibt diese seither als Einzelkanzlei in München–Schwabing.
Rechts- und Fachanwalt Ernest F. Rigizahn gründete 2000 seine Kanzlei und betreibt diese seither als Einzelkanzlei in München–Schwabing.
Aufgrund seiner Spezialisierung auf den Gebieten Medizinrecht, Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht, verbunden mit ständiger Fortbildung und dem Erwerb branchenspezifischer Kenntnisse, ist es Ernest F. Rigizahn möglich, die Probleme seiner Mandanten umfassend zu erkennen und Lösungsvorschläge anzubieten.
Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zudem ist er Mitglied des Deutschen Juristentags (DJT), der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen, außerdem in den Arbeitsgemeinschaften Medizinrecht, Versicherungsrecht sowie Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.
Sie finden die Kanzlei in München–Schwabing an der Leopoldstraße auf der Höhe zwischen Münchner Freiheit und Giselastraße. Es bestehen gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr, da sowohl der Busbahnhof an der Münchner Freiheit als auch die U-Bahnstationen „Giselastraße“ und „Münchner Freiheit“ lediglich wenige Gehminuten vom Kanzleigebäude entfernt sind.
Beratungstermine werden von Rechtsanwalt Rigizahn selbst nach individueller Absprache vereinbart. Es bestehen keine festen Bürozeiten, so dass Besprechungen zu „ungewöhnlichen“ Zeiten – zum Beispiel in den Abendstunden oder auch z. B. am Wochenende – erfolgen können.
Ernest F. Rigizahn, der 1967 in Tübingen geboren wurde, studierte von 1986 bis 1993 an den Universitäten in Tübingen und München Rechtswissenschaften. Während seines Studiums kam er bereits mit dem Medizinrecht in Berührung, da er am Lehrstuhl für Medizinrecht an der Universität Tübingen als studentische Hilfskraft beschäftigt war. Nachdem er sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Hechingen abgeleistet hatte und vorübergehend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim tätig gewesen war, erhielt er 1997 die Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit 1988 ist Herr Rigizahn als wissenschaftlicher Redakteur der in Deutschland führenden einschlägigen Fachzeitschrift „Medizinrecht - MedR“ tätig und somit stets über die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Fachliteratur informiert. Ferner veröffentlicht er in verschiedenen anerkannten rechtswissenschaftlichen Publikationen und ärztlichen Fachzeitschriften und ist Mitautor des großen Standardwerkes „Rieger (Hrsg.), Lexikon des Arztrechts“.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn ehrenamtliches juristisches Vollmitglied und Ansprechpartner der nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes errichteten Kommission zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebend-Organspende am Transplantationszentrum des Zentralklinikums Augsburg.
Seit Anfang 2006 darf der Jurist die Bezeichnungen „Fachanwalt für Medizinrecht“ und „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich regelmäßig fortbilden und diese Fortbildung (anders als ein Nicht-Fachanwalt) gegenüber der Rechtsanwaltskammer auch nachweisen.
In seiner Kanzleiarbeit hat sich der Jurist spezialisiert auf die Gebiete Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer (insbesondere Arztrecht und Kassenarztrecht) und Versicherungsrecht/Sozialversicherungsrecht für Versicherungsnehmer und Versicherte (insbesondere Krankenversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht).
Im Medizinrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Rigizahn seine Mandanten auf den Gebieten Vertragszahnarztrecht und Vertragsarztrecht, Zahnärztliches Berufsrecht und Ärztliches Berufsrecht, Zahnarzthaftungsrecht und Arzthaftungsrecht, Krankenversicherungsrecht sowie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.
Die rechtliche Vertretung im Vertragszahnarztrecht und Vertragsarztrecht erstreckt sich vor allem auf die Themengebiete Praxisverkauf und Praxisübernahme, Erteilung und Entzug der Zulassung, Gebührenrecht, Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Disziplinarrecht.
Im Zahnärztlichen und Ärztlichen Berufsrecht dagegen können sich Mandanten bei allen Fragen zu ärztlicher Ausbildung, ärztlicher Prüfung, Erteilung und Entzug der Approbation, Weiterbildung und Berufspflichten an Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn wenden.
Im Zahnarzthaftungsrecht und im Arzthaftungsrecht unterstützt er seine ärztlichen Mandanten insbesondere bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Strafverfolgungsmaßnahmen wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler.
Sollen Leistungsansprüche von Patienten und ihren Ärzten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern durchgesetzt werden, ist das Krankenversicherungsrecht betroffen. Hier bewährt sich die fachanwaltschaftliche Doppelqualifikation des Anwalts.
Herr Rigizahn übernimmt zudem die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, wie zum Beispiel Belegarztvertrag, Chefarztvertrag, Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Praxiskaufvertrag, Praxismietvertrag, Praxisarbeitsvertrag und Kooperationsvertrag für Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Ärztepartnerschaften, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Kooperationen.
Das Leistungsangebot der Kanzlei im Medizinrecht richtet sich insbesondere an niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Ärztepartnerschaften, Medizinische Versorgungszentren, Belegärzte und Chefärzte. Heilpraktiker, Hebammen sowie Angehörige sonstiger Heilberufe und Heilhilfsberufe finden in Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn ebenfalls einen kompetenten Ansprechpartner, genauso wie Apotheker und Arzneimittelhersteller.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn liegt auf dem Versicherungsrecht, welches sich mit Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen befasst. Konflikte in den Rechtsbeziehungen ergeben sich zum Beispiel dadurch, dass Leistungen verweigert oder zurückgefordert, Verträge einseitig gekündigt oder Prämien und Beiträge erhöht werden. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berät und vertritt der Jurist ausschließlich Versicherungsnehmer als Kunden von privaten Versicherungsunternehmen sowie Versicherte als Angehörige des Kreises in einer staatlichen Sozialversicherung versicherter Personen.
Da Herr Rigizahn bereits viele Jahre im Medizinrecht tätig ist, hat er seinen Schwerpunkt im Privatversicherungsrecht auf die Personenversicherungen (Krankenversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht) gelegt. Zum Beispiel wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um sich eine Berufsunfähigkeitsrente zu sichern für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den erlernten Beruf weiter auszuüben. Tritt dies ein und kommt die Versicherung den vertraglichen Anforderungen nicht nach, so steht Rechtsanwalt Rigizahn seinen Mandanten bei der Durchsetzung und Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Versicherern bei.
Ferner übernimmt er die Betreuung anderer Versicherungssparten wie zum Beispiel Haftpflichtversicherung oder Sachversicherung, unter welche die Feuerversicherung und Hausratversicherung zu zählen sind.
Auch im Sozialversicherungsrecht bearbeitet er vor allem die Rechtsgebiete, die medizinische Fragestellungen beinhalten. Kommen Sozialversicherungsträger ihren Verpflichtungen gegenüber den Patienten und Ärzten nicht nach, so können sich diese an Herrn Rigizahn wenden, der aufgrund seiner medizinrechtlichen Spezialisierung als Arztanwalt ein kompetenter Ansprechpartner ist.