Mirko H.-G. Mittelbach wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, der Universität zu Köln und der Freien Universität Berlin. Das Referendariat absolvierte der Jurist u.a. bei dem Landgericht Berlin, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Polizeipräsidenten in Berlin sowie an der Verwaltungshochschule in Speyer und einer Rechtsanwaltskanzlei in Buenos Aires/Argentinien.
Mirko H.-G. Mittelbach wurde 1959 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, der Universität zu Köln und der Freien Universität Berlin. Das Referendariat absolvierte der Jurist u.a. bei dem Landgericht Berlin, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Polizeipräsidenten in Berlin sowie an der Verwaltungshochschule in Speyer und einer Rechtsanwaltskanzlei in Buenos Aires/Argentinien.
Seit 1995 ist der Volljurist als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Mittelbach ist zudem an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert für seine Mandanten auch in Englisch und hat gute Kenntnisse in Spanisch.
Bei der Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug sind seine Kontakte zu Kanzleien in Argentinien und Israel sehr von Vorteil. Hierzu gehören ebenfalls Mitgiedschaften von Herrn Rechtsanwalt Mirko H._G. Mittelbach im Deutschen undBerliner Anwaltsverein,in der Asociatión Juridica Argentino Germana ( AJAG ) / Argentinisch – Deutschen Juristenvereinigung und der Deutsch-Mexikanischen Gesellschaft e.V. ( DMG ) / Sociedad Mexicano-Alemana A.C. sowie im Berliner-Automobil Club im AvD e.V. (BAC).
Mirko H.-G. Mittelbach bietet seinen Klienten Rechtsberatungen und bei Bedarf auch Prozessvertretungen im Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht sowie Erbrecht und Familienrecht an. Zudem ist er Mediator und Wirtschaftsmediator.
Im Gesellschaftsrecht dürfen Sie von Herrn Mittelbach bei einer Gesellschaftsgründung eine detaillierte Beratung und juristische Unterstützung erwarten. Er klärt Sie auf hinsichtlich der Rechtsformwahl von GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), OHG (Offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) und GmbH & Co KG. Auch bei gesellschaftsrechtlichen Fragen um stille Beteiligung, Kommanditbeteiligung, Haftung der Gesellschafter, Eintritt in die Gesellschaft bei vorhandenen Bankkrediten und Risiko ist er ein Ansprechpartner.
Das Verkehrsrecht umfasst die Gebiete Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrszivilrecht können Sie den Volljuristen mit der Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall betrauen. Wenn Sie Beteiligter an einem Verkehrsunfall sind, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung keine Ansprüche verloren gehen. Herr Mittelbach klärt auch Unfallschäden mit oder ohne Personenschaden. Wenn Sie von einer Stauchung der Halswirbelsäule (HWS-Syndrom) durch einen Unfall im Straßenverkehr betroffen sind, macht er einen Schadenersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für Sie geltend. Überdies führt Herr Mittelbach den Dialog mit der gegnerischen Versicherung um Verantwortlichkeit, Haftung und Schuld, und ist Ihnen auch vorab bei der Suche eines KFZ-Sachverständigenbüros und der Kostendeckungseinholung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gerne behilflich.
Im Verkehrsstrafrecht übernimmt Mirko H.-G. Mittelbach Mandate bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei Strafbefehl, Anklage und Bußgeldbescheid wird er als Ihr Rechtsbeistand tätig. Er hilft Ihnen bei Delikten wie Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr sowie bei Alkohol und Drogen am Steuer. Der Verteidiger wird durch sein Engagement die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Er regelt für Sie auch Streitigkeiten mit der Behörde um Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und Führerscheinentzug.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Jurist mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung und Parkverstoß.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Im Zivilrecht wird Herr Mittelbach in den Kernbereichen anwaltlich tätig. Er steht zur Verfügung im Mietrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht und Werkvertragsrecht. In diesen Rechtsbereichen ergeben sich in der Regel Probleme zwischen den Vertragsparteien um Schadenersatz, Anfechtung, Rücktritt, Mangel, Sachmangel, ausstehende Forderung und Gewährleistung. Sie können Herrn Mittelbach bei Fragen in Anspruch nehmen um einen zivilrechtlichen Vertrag, etwa Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag und Darlehensvertrag.
Im Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Mittelbach Mandate, die eine Ehescheidung, Trennung und deren Folgesachen betreffen. Er berät bei Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und macht für seine Klienten einen bestehenden Unterhaltsanspruch geltend. Zur Durchsetzung Ihres Anspruchs wird der Jurist eine Unterhaltspfändung anstrengen und bei einer Unterhaltsforderung eine Überprüfung der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleichsverfahren und eine Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden vornehmen. Darüber hinaus regelt der Familienrechtler die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung, etwa um Ehewohnung, Hausrat und gemeinsames Konto. Er steht auch zur Verfügung bei Fragen und Problemen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, sollten Sie in jedem Fall einen Familienrechtler hinzuziehen, um gemeinsam Lösungen zum Wohle der Kinder und des Familienfriedens zu erarbeiten. In diesem sehr sensiblen Bereich ergibt sich zwischen den Eltern fast immer Streit um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Aber auch, wenn es die Rückführung unrechtmäßig entführter oder zurückgehaltener Kinder und die Durchsetzung des Rechts auf persönlichen Umgang mit Kindern in oder aus dem Ausland mit Fragen zu Anträgen / Verfahren nach der
„Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/200“, sog. Brüssel IIa-Verordnung, dem
“Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ)“ bzw. des
“Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Widerherstellung des Sorgeverhältnisses“ vom 25.Mai 1980
betrifft, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirko H._G. Mittelbach mit Bezug auf den englischen und spanischen Sprachraum, unabhängig oder als Verbindungsstelle zum Genralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Zentrale Behörde –, dem nach dem
„Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG -) vom 26. Januar 2005
die vornannten Aufgaben, die von der Dienststelle Bundeszentralregister wahrgenommen werden, als Anlauf- und Koordinierungsstelle übertragen ist, als einer der wenigen Rechtsanwälte in Berlin mit seinen Erfahrungen gerne zur Verfügung.
Die sog. Brüssel IIa-Verordnung schafft für Ehe- und Sorgerechtsangelegenheiten einheitliche Bestimmungen innerhalb der Europäischen Union darüber, welches Gericht international zuständig ist und wie Sorgerechtsentscheidungen auch in anderen Mitgliedsaaten der Europäischen Gemeinschaft durchgesetzt werden können. Bei den Anträge / Verfahren nach dem “Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ)“ bzw. des “Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses“ vom 25.Mai 1980 in die und aus den Vertragsstaaten der beiden Übereinkommen (Rechtsverkehr nach HKÜ = 72 Vertragsstaaten und nach ESÜ = 32 Vertragsstaaten) handelt es um Instrumentarien, mit denen bei Verletzung des Sorgerechts die Rückführung unrechtmäßig entführter oder zurückgehaltener Kinder und die Durchsetzung des Rechts auf persönlichen Umgang mit Kindern bei der Verletzung des Umgangsrechts im Wege internationaler Rechtshilfe verfolgt werden.
Im Erbrecht steht Rechtsanwalt Mittelbach zur Verfügung für eine erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung, Patiententestament und Nachfolgeregelung.
Im Fall einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast unvermeidbar zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Mirko H.-G. Mittelbach vertritt Ihre Interessen als hinterbliebener Angehöriger und sichert Ihren Anspruch an der Erbmasse. Er hilft Ihnen auch, wenn Sie Problemen mit dem Pflichtteilsanspruch haben. Bestimmte Personen (Kinder des Erblassers) sind berechtigte Erben, die den Anspruch haben, einen festen Pflichtteil an der Erbmasse zu erhalten. Bei Differenzen hierüber berechnet der Jurist Ihren Erbanteil und setzt Ihren Anspruch gegenüber den anderen Erben durch. Zudem kann eine Erbschaftsausschlagung relevant werden. Der Volljurist prüft Ihre individuelle erbrechtliche Sachlage und steht Ihnen bei der Entscheidung zur Seite, entweder den Erbschein zu beantragen oder aber die Erbschaft besser auszuschlagen.
Rechtsanwalt Mittelbach schätzt an seinem Beruf, dass er anderen Menschen bei juristischen Problemen und Schicksalsschlägen helfen kann. Seine Stärken sieht der Jurist in einer detaillierten Rechtsberatung verbunden mit strategisch sinnvollen und pragmatischen Lösungen. Außerdem hat er das notwendige Verhandlungsgeschick, Mandanteninteressen außergerichtlich durchzusetzen, um so langjährige und kostenintensive Prozesse für seine Klienten zu vermeiden.