Michael Blum

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Rechtsanwalt Blum gründete 1995 seine Kanzlei, in der zwei weitere Rechtsanwälte beschäftigt sind. Sein Tätigkeitsfeld ist breitgefächert: Hier finden Sie bei rechtlichen Problemen aus den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Transportrecht und Speditionsrecht, Leasingrecht und Forderungsmanagement einen kompetenten Ansprechpartner.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Verkehrsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Blum gründete 1995 seine Kanzlei, in der zwei weitere Rechtsanwälte beschäftigt sind. Sein Tätigkeitsfeld ist breitgefächert: Hier finden Sie bei rechtlichen Problemen aus den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Transportrecht und Speditionsrecht, Leasingrecht und Forderungsmanagement einen kompetenten Ansprechpartner.

Die Telefonzeiten sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sekretariat getroffen. In Ausnahmefällen können Besprechungen auch beim Mandanten stattfinden. Um der Dringlichkeit Ihres Anliegens gerecht zu werden, wird Ihnen garantiert, dass Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin innerhalb kürzester Zeit nach Ihrem Anruf bekommen.

Die Kanzlei liegt in München direkt am Stiglmaierplatz. Mit der U-Bahn-Linie 1 können Sie die Kanzlei problemlos erreichen. Parkplätze finden sich im näheren Umkreis.

Fachgebiete

Michael Blum wurde 1965 in München geboren. Nach dem Abitur studierte er an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität. Rechtsanwalt Blum ist an allen Amts-, Land, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht Englisch.

Rechtsanwalt Michael Blum ist seit 2005 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Blum über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und auch einen Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Michael Blum möglichst frühzeitig zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens häufig. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr).

Zum allgemeinen Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. Ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringem Abstandes oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht. Hier steht Ihnen Herr Blum gerne hilfreich zur Seite.

Das Arbeitsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Blum. Das Arbeitsrecht wird üblicherweise in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht eingeteilt. Rechtsanwalt Blum vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.

Besonders bei einer Kündigung kann sich die Hilfe eines Rechtsanwalts auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestands- und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig werden in Kündigungsschutzklagen Arbeitnehmern Abfindungen im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt.

Zu den weiteren Schwerpunkten des Rechtsanwaltes zählt das Leasingrecht. Dabei bedeutet Leasing die Überlassung bestimmter Gegenstände auf Zeit gegen Entgelt. Hier vertritt Rechtsanwalt Blum sowohl Leasingnehmer wie auch Leasinggeber.

Zusätzlich interessiert sich Herr Rechtsanwalt Blum für das allgemeine Zivilrecht. Darunter fällt auch das Transportrecht. Er berät und vertritt seit Gründung seiner Kanzlei mehrere weltweit tätige Speditionen, aber auch Frachtführer und Lagerhalter.

Rechtsanwalt Blum hat sich außerdem umfangreiche Kenntnisse im Gesellschaftsrecht angeeignet. Hier berät und vertritt er umfassend Gesellschafter wie Geschäftsführer bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Blum erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Kontakt

Michael Blum

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