Alexander Paetow ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Seit seiner Zulassung war er stets als selbständiger Jurist tätig. Rechtsanwalt Paetow ist in einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Andreas Sohm und den Rechtsanwältinnen Julia Schmidt, Yonca Lenz und Frauke Luxa tätig. Seine Klientel setzt sich überwiegend aus Privatleuten zusammen. Mandanten können sich auf seiner Internetseite (www.ra-paetow.de) vorab über den Service von Rechtsanwalt Paetow informieren.
Alexander Paetow ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Seit seiner Zulassung war er stets als selbständiger Jurist tätig. Rechtsanwalt Paetow ist in einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Andreas Sohm und den Rechtsanwältinnen Julia Schmidt, Yonca Lenz und Frauke Luxa tätig. Seine Klientel setzt sich überwiegend aus Privatleuten zusammen. Mandanten können sich auf seiner Internetseite (www.ra-paetow.de) vorab über den Service von Rechtsanwalt Paetow informieren.
Die Büroöffnungszeiten des Rechtsexperten sind Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 18.00 Uhr. Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Bürozeiten abgehalten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Beratungstermine nach Absprache in den Räumlichkeiten der Mandanten stattfinden zu lassen.
Auch für ortsfremde Mandanten sind die Räumlichkeiten von Rechtsanwalt Paetow bequem und leicht zu erreichen. Sie liegen in Berlin-Friedrichshain, circa drei Minuten von der U-Bahnstation “Samariterstraße” entfernt.
Alexander Paetow wurde 1967 in Freiburg im Breisgau geboren. Er studierte nicht nur Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, sondern auch Politikwissenschaften und darf sich somit auch Diplom-Politologe nennen. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2002. Herr Paetow ist Mitglied der Strafverteidigungsvereinigung Berlin und verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Strafrecht. Hier handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Speziell im Bereich der Strafverteidigung wird Rechtsanwalt Paetow für Sie aktiv. Gerade strafrechtliche Verfahren bedeuten für die Betroffenen in der Regel eine große Belastung. Im Hinblick auf die existentiellen Folgen für die Betroffenen ist gerade im Strafrecht großes persönliches Engagement des Strafverteidigers gefragt. Rechtsanwalt Paetow befasst sich unter anderem mit Jugendstrafrecht und dem Maßregelvollzug.
Auch im Familienrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Paetow. Unter anderem bei Fragen zu Ehescheidung, Unterhaltsanspruch, Hausratsteilung, Güterrechtsbestimmung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vaterschaftsanfechtung und Zugewinnanspruch berät er Sie kompetent und zielorientiert.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Paetow ist das Betreuungsrecht. Dieses äußerst sensible Rechtsgebiet umfasst eine Reihe von Problematiken und Maßnahmen wie zum Beispiel das Vormundschaftsrecht und Pflegschaftsrecht. Auch Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuerwechsel, privatrechtlicher Bevollmächtigung, Betreuungsverfügung und Betreuungsverfahren werden von ihm beantwortet. Typische Aufgabenkreise des Juristen sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und/oder Gerichten.
Dem Juristen sind ein offener und ehrlicher Umgang mit dem Mandanten ernorm wichtig, denn beiderseitige Offenheit und Ehrlichkeit bilden das Fundament für eine erfolgsversprechende Rechtsberatung und –vertretung.