Die Kanzlei wurde 2004 von Rechtsanwalt Stefan Jokisch gegründet. Zunächst arbeitete er mit einem weiten Kollegen in Bürogemeinschaft. Seit 2005 führt Herr Jokisch die Kanzlei erfolgreich als Einzelanwalt. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatleute als auch Unternehmen.
Die Kanzlei wurde 2004 von Rechtsanwalt Stefan Jokisch gegründet. Zunächst arbeitete er mit einem weiten Kollegen in Bürogemeinschaft. Seit 2005 führt Herr Jokisch die Kanzlei erfolgreich als Einzelanwalt. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatleute als auch Unternehmen.
Die Bürozeiten der Kanzlei Jokisch sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr. Überdies können Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit, Beratungstermine vor Ort oder in den Räumlichkeiten der Mandanten abzuhalten.
Die Kanzleiräume liegen direkt gegenüber dem Fürther Rathaus und sind auch für ortsfremde Mandanten einfach zu erreichen. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen ausreichend Parkmöglichkeiten im "City Center" zur Verfügung, welches nur zwei bis drei Gehminuten von der Kanzlei entfernt ist. Überdies besteht eine exzellente Anbindung an den örtlichen Personennahverkehr. Die U-Bahnhaltestelle "Rathaus/Brandenburger Straße" ist direkt vor der Tür.
Stefan Jokisch wurde 1972 in Nürnberg geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Danach folgten das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Landshut. Herr Jockisch wurde Anfang 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und korrespondiert verhandlungssicher in Englisch.
Rechtsanwalt Stefan Jokisch betreut Sie im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und beim Forderungseinzug (Inkasso).
Im Mietrecht vertritt der Jurist sowohl Vermieter als auch Mieter. So arbeitet die Kanzlei eng mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Fürth zusammen. Im Mietrecht besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens. Die Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Jokisch im Mietrecht umfasst folgende Gesichtspunkte:
Dabei geht der Jurist selbstverständlich bei Bedarf auf die besonderen Anforderungen des gewerblichen Mietrechts ein, insbesondere auf die Berücksichtigung von Konkurrentenschutz und Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen sowie der besonderen Regelungen zu Instandhaltung und Instandsetzung.
Der Erwerb von Wohnungseigentum erfreut sich großer Beliebtheit, sei es aus steuerlichen Gründen, sei es für die Altersvorsorge oder aus sonstigen Gründen. Das Wohnungseigentumsrecht, das im Wesentlichen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) normiert ist, befasst sich einerseits mit Problemen von Wohnungseigentümern untereinander, anderseits mit den Aufgaben von Hausverwalter und Hausverwaltung. Die Hauptprobleme aus juristischer Sicht bestehen vor allem im letztgenannten Bereich. Meist geht es um die Beitreibung von Hausgeldvorauszahlung, die Jahresabrechnung oder die gerichtliche Vertretung von Eigentümern. Das WEG stellt ein sehr spezielles Rechtsgebiet dar, das - um nur eine Besonderheit zu nennen - der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt. Praxiserfahrungen sind in diesem Bereich für die optimale Mandatsbetreuung ebenso unabdingbar wie das Wissen um effektive Vollstreckungsmaßnahmen. Rechtsanwalt Stefan Jokisch übernimmt beispielsweise die
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der von Stefan Jokisch im Familienrecht liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
Die Unfallabwicklung gestaltet sich für den Betroffenen vielfach mühselig und zeitaufwendig. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei und der Werkstatt führt zu erheblichen Problemen. Im Rahmen der vorgerichtlichen Abwicklung kann durch Rechtsanwalt Stefan Jokisch eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen werden. Im Schadensfall sorgt er dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Herr Jokisch übernimmt die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Kontrolle des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale - ohne Aufwand Ihrerseits.
Ferner bietet er Ihnen eine effiziente Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstoß, Ruhezeitverstoß, Lenkzeitverstoß, Rotlichtverstoß, Halterverfahren, Fahren unter Alkoholeinfluss, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.
Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Stefan Jokisch mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.