Sabine Förster ist seit 1997 für die Kanzlei tätig. Zuvor studierte die 1966 in Bayreuth geborene Juristin an der dortigen Universität. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in Bayreuth und Südafrika wurde sie 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Frau Förster spricht fließend Englisch und Französisch.
Sabine Förster ist seit 1997 für die Kanzlei tätig. Zuvor studierte die 1966 in Bayreuth geborene Juristin an der dortigen Universität. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in Bayreuth und Südafrika wurde sie 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Frau Förster spricht fließend Englisch und Französisch.
Rechtsanwältin Sabine Förster ist für Sie in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht, privates Baurecht, Reiserecht, allgemeines Schuldrecht sowie Werkvertragsrecht tätig.
Im Erbrecht berät Sabine Förster, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, die Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, die Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Das private Baurecht unterscheidet sich von dem öffentlichen dadurch, dass es in diesem Bereich um Probleme zwischen dem Bauherren und den verschiedenen Handwerkern geht. Das öffentliche Baurecht hingegen betrifft Fragen bezüglich der Baugenehmigung oder die Geltendmachung von Nachbarrechten. Ein geflügeltes Wort sagt kurz und knapp: “Kein Bau ohne seinen Prozess!” Dies kann man natürlich in solcher Allgemeinheit nicht uneingeschränkt übernehmen, doch geben meistens Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien wegen Mangel oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Bausache Anlass zur Auseinandersetzung. Da es sich hier auch häufig um eine höhere Geldsumme dreht, ist in vielen Fällen anwaltlicher Rat durch Frau Förster unabdingbar. Denn ganz wichtig ist unter anderem die Erstellung einer umfassenden und lückenlosen Beweismittelsammlung, um berechtigte Ansprüche durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Nicht selten ist auch hier neben der frühzeitigen Sicherung von Beweismitteln wie Zeugen, Film- oder Fotoaufnahmen auch die Hinzuziehung eines geeigneten technischen Sachverständigen notwendig, damit man nicht später im Laufe eines langjährigen Baurechtsstreits in Beweisnöte gerät.
Frau Rechtsanwältin Förster ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV.
Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund der regen gesetzgeberischen Tätigkeit der Regierung dem ständigen Wandel. Aus diesem Grund begleitet Sie Sabine Förster durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Gerade dir Durchsetzung von Ansprüchen nach ‚HartzIV’ wird von Rechtsanwältin Förster engagiert betrieben. Weiter können unter anderem die Rechtsmaterialien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht betroffen sein.
Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistung oder geistiges Werk) stehen. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mangel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwältin Sabine Förster selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.
Des Weiteren übernimmt Frau Förster Mandate aus dem Reiserecht. Jedes Jahr werden in Deutschland mehr und mehr Pauschalreisen verkauft. Für diesen Vertragstyp gilt ein spezielles Reisevertragsrecht (§§ 651a bis 651k BGB). Das Reisevertragsrecht regelt bis ins Detail, welche Ansprüche den Urlaubern bei mangelhaften Reiseleistungen zustehen und welche Formalien hierbei zu beachten sind.
Rechtsanwältin Sabine Förster wurde 1998 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung Fachanwältin wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Familienrecht umfasst die Bereiche Ehescheidung, Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, also alle bei einer Ehescheidung auftretenden Problemkreise. Schon bei der Trennung der Eheleute werden in vielen Fällen die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen, zum Beispiel, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich Rechtsanwältin Sabine Förster eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen. Bereits während der Trennungszeit, die normalerweise ein Jahr lang ist, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt oder auch in den Bereichen elterliche Sorge und Umgangsrecht sowie gemeinsame Ehewohnung. Wenn es diesbezüglich Zwistigkeiten gibt, können Jugendamt oder Familiengericht eingeschaltet werden.
Für den Antrag auf Ehescheidung, vor dessen Stellung grundsätzlich eine einjährige Trennung der Parteien notwendig ist, besteht Rechtsanwaltszwang. Spätestens um den Scheidungsantrag stellen zu können, muss folglich ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an Rechtsanwältin Sabine Förster, die es versteht, durch gefühlvolles Zuhören den Mandantengesprächen wichtige Informationen zu entnehmen, die sehr oft den Schlüssel für eine mandantengerechte Lösung der Streitigkeiten bilden.
Rechtsanwältin Sabine Förster ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Diese Mitgliedschaft gewährleistet eine regelmäßige Fortbildung im Bereich Familienrecht.