Johannes Michael Oshadnik wurde 1956 in Mettmann geboren. Der 1988 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der Westfälischen Wilhelms–Universität in Münster. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete in Bielefeld, Münster und Kanada. Herr Oshadnik spricht fließend Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch.
Johannes Michael Oshadnik wurde 1956 in Mettmann geboren. Der 1988 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der Westfälischen Wilhelms–Universität in Münster. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete in Bielefeld, Münster und Kanada. Herr Oshadnik spricht fließend Englisch und verfügt über gute Sprachkenntnisse in Französisch.
An seinem Beruf reizen den Juristen die Möglichkeit, Menschen bei der Bewältigung ihrer rechtlichen Probleme zu unterstützen, sowie die täglichen Herausforderungen.
Rechtsanwalt Oshadnik ist im Mietrecht und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Grundstücksrecht, Arbeitsrecht sowie im Forderungseinzug tätig. Dabei sieht er seinen Blick fürs Machbare, das bedeutet, seine realistische Fall- und Erfolgseinschätzung, als seine größte Stärke an, die den Mandanten dabei unterstützt, unnötige Kosten zu vermeiden.
Johannes Michael Oshadnik betreut und berät Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihr privates oder gewerbliches Mietverhältnis, wobei er auch bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung tätig wird, um eine für alle Beteiligten angemessene Fortführung des Vertragsverhältnisses zu sichern. Selbstverständlich übernimmt Rechtsanwalt Oshadnik für Sie aber auch die Prozessführung durch alle Instanzen, um Ihre bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen. Probleme und Streitigkeiten im privaten Mietrecht berühren oftmals in besonders starkem Maße den persönlichen Interessenbereich der Beteiligten, da jedenfalls auf der einen Seite des Mietverhältnisses ein Mieter steht, für den das streitige Mietobjekt regelmäßig den Lebensmittelpunkt darstellt. Aber auch ohne Verkennung der gewichtigen, persönlichen Belange eines Mieters und seines Anspruchs auf individuelle Verwirklichung bedürfen auch die Rechte und Belange des Eigentümers und Vermieters sowie der für ihn handelnden Verwalter einer angemessenen Vertretung.
Im gewerblichen Mietrecht greifen die gesetzlichen Einschränkungen für Wohnraummietverhältnisse nicht. Hier sind regelmäßig eine planerische, vorvertragliche Vertragsgestaltung sowie eine umfassende Prüfung, Auslegung und Anwendung bereits bestehender Geschäftsraummietverträge vonnöten, die Herr Oshadnik für Sie gerne durchführt. Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit der Auflistung ist er beispielsweise für Sie im Hinblick auf folgende Themen tätig: Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Mietmangel, Mieterkündigung, Vermieterkündigung, Nebenkosten, Mieterhöhung, Modernisierung, Schönheitsreparatur, Mietkaution oder Umfang des Mietgebrauches.
Herr Rechtsanwalt Oshadnik ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im deutschen Anwaltverein (DAV).
Das Verkehrsrecht beinhaltet sowohl zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall wie auch Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - vom “Knöllchen” bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, die sowohl aufgrund eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wie eines Strafverfahrens erfolgen kann.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so etwa Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, zum Beispiel Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Oshadnik die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft und anderer Sanktionen, welche dem Staat auch in der Strafprozessführung (StPO) zur Verfügung steht. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.
Herr Rechtsanwalt Oshadnik ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im (DAV).
Im Gebiet Arbeitsrecht geht es in einer Vielzahl von Fällen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Um sich bei einer Kündigung richtig zu verhalten und nicht wichtige Fristen zu versäumen, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der eigenen Interessenvertretung beauftragt werden. Des Weiteren ist in der nahen Vergangenheit das Thema “Mobbing” stark in der Diskussion. Bei den massiven Problemen, die damit zusammenhängen können, bestehen ebenfalls seitens Ihres Rechtsberaters Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten, der Betriebsinhaber infolge eines Betriebsübergangs wechselt oder bei sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist Rechtsanwalt Johannes Michael Oshadnik der richtige Ansprechpartner und sollte möglichst frühzeitig beauftragt werden, wobei seine Tätigkeit zu Beginn auch nur eine beratende sein könnte, um das Verhältnis der Parteien nicht unnötig zu belasten. Sie haben mit dem notwendigen Fachwissen eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, als wenn Sie im Unklaren über Ihre Rechte sind.
Nach einer erfolgten Mahnung und Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Oshadnik mit dem Forderungseinzug. Da der Schuldner in diesen Fällen (noch) nicht freiwillig zahlt, ist in der Regel zunächst ein gerichtlicher Titel zu erwirken, entweder über das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder weiteren Durchführung des Zivilrechtsweges, wenn Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt wurde. Danach werden Ihre Forderungen – in Absprache mit Ihnen – im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt. Entweder durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder durch Pfändung von Ansprüchen des Schuldners. Hierbei kann es sich z.B. um Bankguthaben, Versicherungsleistungen oder Rentenansprüchen handeln. Nach Absprache mit Ihnen wird Ihr Schuldner in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Ratenzahlung eingeräumt, um das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden zu können. Alle Geldeingänge werden überwacht und sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle Schritte während des Inkassoverfahrens informiert. Falls gewünscht besteht in manchen Fällen auch die Möglichkeit der Forderungseinziehung durch ein ortsansässiges Inkassobüro.