Daniel Paus wurde 1981 in Essen geboren. Er studierte an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Essen. Herr Paus ist seit Oktober 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und für die Kanzlei Löbbecke, Gövert, Büse & Partner in Gladbeck tätig. Der Jurist spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Daniel Paus wurde 1981 in Essen geboren. Er studierte an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Essen. Herr Paus ist seit Oktober 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und für die Kanzlei Löbbecke, Gövert, Büse & Partner in Gladbeck tätig. Der Jurist spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Daniel Paus betreut seine Mandanten vorwiegend im Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Urheberrecht und Versicherungsrecht.
Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Mitbewerber bekommen oder sind der Meinung, dass ein Wettbewerber sich unlauter verhält oder Ihr Markenrecht oder Urheberrecht verletzt? Gerne berät und vertritt Daniel Paus Sie in diesen Angelegenheiten. Kernstücke des Wettbewerbsrechts sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemeinsam sollen diese Gesetze einen fairen Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Unternehmen garantieren und fördern.
Probleme treten schwerpunktmäßig im Bereich Werbung auf. Insbesondere seit der Bundesgerichtshof vergleichende Werbung in gewissen Grenzen für zulässig erachtet hat, versuchen Unternehmer, die rechtlichen Grenzen des Erlaubten neu auszuloten. Mitbewerber und sogenannte "Vereinigungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs" warten nur darauf, Verstöße gegen Wettbewerbsrecht abzumahnen und "Sünder" mit nicht unbeträchtlichen Anwaltskosten und oft auch Gerichtskosten zu belasten. Es empfiehlt sich daher, vor jeder Sonderaktion oder Werbung diese von Rechtsanwalt Daniel Paus auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin überprüfen zu lassen.
Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern umfasst alle Rechtsgebiete im Bereich Internet (sogenanntes Querschnittsrecht). Insbesondere befasst sich das Internetrecht derzeit mit folgenden Bereichen:
Gerne ist Ihnen Rechtsanwalt Paus in den genannten Problembereichen behilflich, sei es, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben und diese abwehren möchten, Sie gegen unlauteres Treiben von Konkurrenten vorgehen möchten, Ihr Sohn oder Ihre Tochter sich auf Filesharingseiten getummelt hat und nun Ärger ins Haus steht, Sie Opfer von Internetbetrügern geworden sind, eine "abmahnsichere" Internetseite erstellen wollen oder bei anderen Problemen in und ums Internetrecht.
Im Urheberrecht bietet Herr Paus beispielsweise eine Beratung über die vertraglichen Beziehungen zwischen Musiker, Texter, Komponist, Manager, Konzertveranstalter, Verlag, Label, Produzent, Vertriebsunternehmen, Verwertungsgesellschaft, den Entwurf und die Betreuung von Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Produzentenvertrag, Filmmusikvertrag, Bandgründungsvertrag, Musikverlagsvertrag, Beratung im Umgang mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der VG-Bild und individuelle Beratung in jedem urheberrechtlichen Problem.
Das Versicherungsrecht ist ein weiterer zentraler Punkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Daniel Paus. Versicherungen bieten Schutz vor bestimmten Risiken. Allen Sparten ist gemein, dass der Inhalt der Verträge im Wesentlichen durch die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt wird. Wichtige Risiken, die häufig versichert werden, sind beispielsweise Gebäude, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hausrat, Haftpflicht, Kasko, Leben, Rente, Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Denknotwendig stehen sich in Versicherungsfällen zwei sehr ungleiche Partner gegenüber, nämlich die professionelle Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite und der versicherte Laie auf der anderen Seite. Es besteht nicht nur ein erhebliches Wissensgefälle, sondern auch die Interessenlage beider Seiten ist gegensätzlich: Der Versicherte will die ihm versprochene Versicherungsleistung, in der Regel Geld. Für die Gesellschaft stellt sich ein Schadenfall ihres Kunden naturgemäß als eigener Vermögensschaden dar. In allen Sparten prüft eine spezielle Abteilung, bevor eine Zahlung geleistet wird, ob und in welcher Höhe gemäß den AVB gezahlt wird.
Es ist kaum zuverlässig bekannt, wie viele Ansprüche bezahlt und wie viele abgelehnt werden. Tatsache ist, dass Ablehnungen oftmals hingenommen werden. Der Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten im Versicherungsrecht prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird oft auf nennenswerte Ansprüche verzichtet. Sie sollten daher nicht zögern, sich der Hilfe von Rechtsanwalt Daniel Paus zu bedienen. Auf diese Weise sind objektiv richtige Beratung sowie Realisierung der berechtigten Ansprüche aus Versicherungen gewährleistet.