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Sie finden die 2003 gegründete Kanzlei in der Karl-Marx-Straße. Durch die zentrale Lage ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

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Kurzprofil

Sie finden die 2003 gegründete Kanzlei in der Karl-Marx-Straße. Durch die zentrale Lage ist eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegeben.

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen entlang des Straßenverlaufs vor dem Gebäude Parkplätze zur Verfügung.

Die Rechtsanwältin selbst vereinbart montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr gerne Beratungstermine. Frau Tewes bietet ebenso Termine außerhalb dieser Zeiten und bei Bedarf auch vor Ort beim Mandanten an.

Fachgebiete

Karin Tewes wurde in Warburg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Den Referendardienst absolvierte die Juristin in Hamm.

Im Anschluss an ihre Ausbildung war Frau Tewes zehn Jahre als Justitiarin in einer Immobilienfirma tätig. Als Unternehmensjuristin oblagen ihr verantwortungsvolle Aufgabenbereiche, vornehmlich Personalangelegenheiten.

2002 erwarb Rechtsanwältin Tewes im Rahmen eines postgraduierten Studienganges in Münster den Titel “Master of Laws” (LL.M. im Versicherungsrecht). Zudem hat sie die Fachanwaltslehrgänge für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.

Seit 2003 ist Karin Tewes nunmehr als Rechtsanwältin zugelassen und übernimmt die Korrespondenz für ihre Mandanten auch in Englisch.

Die Volljuristin bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht, allgemeines Zivilrecht und Mietrecht an.

Im Arbeitsrecht bearbeitet Frau Tewes Mandate für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie klärt Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Rechte und Pflichten, die sich aus dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag und dem Arbeitsverhältnis ergeben. Klienten nehmen die Juristin in Anspruch, wenn sich Differenzen einstellen um Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Teilzeit, Befristung eines Arbeitsvertrages, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und so weiter. Überdies können sich im Fall einer Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin oder bei einer Schwerbehinderung Uneinigkeiten über Fragen um Mutterschutz und Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch IX ergeben. Es ist ratsam, die Arbeitsrechtlerin zu konsultieren, wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind. Auch bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind, sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen. Bei Bedarf wird Frau Tewes eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Obendrein steht sie bei Problemen zur Verfügung, die sich mit der Versteuerung einer Abfindung oder mit Regelungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ergeben. Im öffentlichen Dienstrecht ist Karin Tewes eine kompetente Beraterin für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die Auseinandersetzungen mit ihrem Dienstherrn führen um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung, Dienstfähigkeit et cetera.

Außerdem bearbeitet die Rechtsanwältin Ihr Mandat im Versicherungsrecht. Sie übernimmt beispielsweise die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall und führt die meist unangenehme Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Auf diesem Rechtsgebiet können Sie Frau Tewes auch mit Fragen und Problemen betrauen hinsichtlich Arzthaftungsrecht, Recht der privaten Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Juristin klärt Streitigkeiten um Ihre Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verhelfen.

Im Familienrecht regelt die Rechtsanwältin für ihre Mandanten die Ehescheidung und die sich daraus ergebenden Folgesachen. Sie berät bei Streitigkeiten um Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Getrenntlebendenunterhalt. Die Juristin wird gegebenenfalls eine Unterhaltspfändung anstrengen und eine Überprüfung der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleichsverfahren sowie eine Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen vornehmen. Überdies führt sie die unangenehme Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung um Hausrat, Bankkonto und Ehewohnung. Frau Tewes steht Ihnen auch zur Seite beim Versorgungsausgleich und bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, ist die Rechtsanwältin bestrebt, zukunftsorientierte Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Wohle der Kinder zu erreichen um Sorgerecht, Kindschaftsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und so weiter. Um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen zu vermeiden, können Sie Karin Tewes mit der Regelung aller rechtlichen Belange durch Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung betrauen.

Die anwaltliche Tätigkeit der Volljuristin erstreckt sich zudem auf das allgemeine Zivilrecht. Sie übernimmt die Vertragsprüfung und klärt Fragen und Probleme um Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Auftrag, Leihvertrag, Darlehensvertrag und so weiter. Rechtsanwältin Tewes steht Ihnen zur Verfügung bei Wandlung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Anfechtung, Mangel, Nichtleistung, Verzug, Schadenersatz et cetera. Außerdem betreibt sie für ihre Mandanten die Zwangsvollstreckung und kümmert sich um die Eintreibung von ausstehenden Forderungen.

Im Mietrecht übernimmt Karin Tewes Ihr Mandat, wenn Sie Mieter oder Vermieter sind und sich Streitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis ergeben. Sie können die Hilfe der Juristin in Anspruch nehmen bei Problemen um Mietzins, Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung, Kautionsrückforderung, Wohnungsrenovierung oder bei einem Mangel der Mietsache wie zum Beispiel Schimmelpilz oder Feuchtigkeitsschaden. Bei einer Nachbarschaftsstreitigkeit oder Lärmbelästigung wird sie gleichsam tätig. Ein häufiges Problem stellen auch die Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung dar. In solchen Fällen überprüft die Juristin Höhe und Rechtmäßigkeit der Abrechnungen. Auch im Mietrecht ist es zu empfehlen, einen Mietvertrag und die darin enthaltenen Mietvertragsklauseln vor Abschluss durch Frau Tewes überprüfen zu lassen, damit von vornherein alle mietvertraglichen Rechte und Pflichten geklärt sind.

Als engagierte Rechtsanwältin ist Karin Tewes Mitglied in der “Münsteraner Forschungsstelle für Versicherungswesen” und im Arbeitskreis der Fachanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Volljuristin sieht in ihrem Beruf die persönliche Herausforderung, optimale Problemlösungen für ihre Mandanten zu erarbeiten. Sie schätzt den täglichen Umgang mit Menschen und hat die Fähigkeit, sich in individuelle Fallgestaltungen juristisch “hineindenken” und dabei ganz auf den Mandanten einstellen zu können. Neben ihren Rechtskenntnissen bringt Karin Tewes eine exakte und gründliche Arbeitsweise sowie die notwendige Einfühlsamkeit in ihre anwaltliche Tätigkeit ein. Sie versteht sich als Dienstleisterin am Mandanten und berücksichtigt bei der Führung eines Rechtsstreits in erster Linie die Wünsche und Ziele ihrer Klienten.

Kontakt

Karin Tewes

Karl-Marx-Str. 93
12043 Berlin
Deutschland
Telefon: 
+49 30 20672884
Telefax: 
+49 30 20672885
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