Ralf Trilsbach wurde 1656 in Trier geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen der einphasigen Juristenausbildung an der Universität Trier erlangte er 1984 seine Zulassung als Rechtsanwalt und trat damit in die Fußstapfen seines Vaters Dieter Trilsbach. Ralf Trilsbach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat bereits erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht abgeschlossen.
Ralf Trilsbach wurde 1656 in Trier geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen der einphasigen Juristenausbildung an der Universität Trier erlangte er 1984 seine Zulassung als Rechtsanwalt und trat damit in die Fußstapfen seines Vaters Dieter Trilsbach. Ralf Trilsbach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat bereits erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht abgeschlossen.
Der aufgeschlossene Rechtsanwalt weiß nicht zuletzt aufgrund seines großen Erfahrungsschatzes von sich zu überzeugen, denn das Interesse am Menschen steht bei ihm schon seit Studienzeiten im Vordergrund. Den Anwaltsberuf liebt er wegen des Abwechslungsreichtums und der Vielfältigkeit der ständig neu zu lösenden Probleme und der Möglichkeit, für seine Mandanten kämpfen zu können. Jedes Problem seiner Mandanten begreift er als Herausforderung, die er gerne annimmt und die ihn immer wieder fesselt.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim Arbeitsrecht. Ralf Trilsbach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Ralf Trilsbach steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessenvertretung zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie den Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages oder der Vertragsgestaltung betrauen. Herr Trilsbach berät und vertritt seine Mandanten auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Ralf Trilsbach die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichsam kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Trilsbach bei Fragen hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Zeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechtsfragen, bei denen der Arbeitnehmer nicht als Einzelperson, sondern als eine Gruppe betroffen ist. Daher regelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten. Rechtsanwalt Trilsbach berät und vertritt Betriebsräte und Arbeitgeber daher hinsichtlich ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten. Er steht Betriebsräten als Sachverständiger beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan im Zuge einer Betriebsänderung und darüber hinaus auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen auf allen Gebieten der Betriebsverfassung beratend zur Seite.
In seinen Tätigkeitsschwerpunkten Handelsrecht und Gesellschaftsrecht berät Herr Trilsbach bereits bei einer Gesellschaftsgründung hinsichtlich der Rechtsform. Er vertritt Unternehmer in steuerrechtlichen Verfahren vor Gericht. Auch berät er die Unternehmen bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen und der Klärung ihrer Zukunftsperspektiven. Die Unternehmensnachfolge muss gut überlegt und fundiert geplant sein. Rechtsanwalt Trilsbach unterstützt Sie mit seiner Fachkompetenz auch bei Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern. Ob der gerichtliche oder außergerichtliche Weg ratsamer ist, wägt der Jurist im Einzelfall sorgfältig ab. Auch bei Existenzgründungen berät er umfassend. Das Handelsrecht umfasst die Vertretung der Interessen eines Handelsvertreters (wie beispielsweise Ausgleichsansprüche und die Durchsetzung der Provisionen), die Entwicklung von Kooperationsvertrag und Rahmenvertrag sowie die rechtliche Ausgestaltung allgemeiner, für den Betrieb eines Unternehmens wichtiger Beziehungen wie beispielsweise den Abschluss von Kaufvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag oder Franchisevertrag.
Spezialisiert hat sich Herr Trilsbach außerdem auf das Vertriebsrecht, das, analog zum Handelsrecht, die Rechte und Pflichten eines selbständigen Händlers regelt.
Auch das Versicherungsrecht zählt zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Trilsbach. Dank seiner langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich besitzt er weitreichende Detailkenntnis. Er befasst sich mit dem Sachversicherungsrecht - wie der Fahrzeugversicherung, der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung sowie Haftpflichtversicherung - und der privaten Personenversicherung. Dazu gehören Fragen zur Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung. Außerdem betreut er sämtliche in diesem Rechtsgebiet auftretenden Fallkonstellationen, von Haftpflicht, Kasko, Rechtschutz über Unfallregulierung, Betriebs- und Schadensbereich, Verdienstausfall bis hin zu Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen. Die enorme praktische Bedeutung des Versicherungsrechts zeigt sich bereits in der hohen Anzahl von über 500 Millionen abgeschlossenen Versicherungsverträgen in Deutschland.
Bei der Bewältigung versicherungsrechtlicher Fragestellungen durch den Rechtsanwalt geben die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht immer eine Antwort. Vor allem auch die den Inhalt der Versicherungsverträge bestimmenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen als wesentliche Bestandteile des Versicherungsrechts ziehen mannigfache Rechtsfragen nach sich. Wie andere zivilrechtliche Gebiete, die sich zu eigenständigen Disziplinen innerhalb des Privatrechts entwickelt haben, ist auch das Versicherungsrecht verschiedenen Einflüssen ausgesetzt und damit von einer besonderen Dynamik geprägt. Vor diesem Hintergrund ist unter Berücksichtigung der zahlreichen Versicherungszweige mit ihren jeweiligen Besonderheiten eine zuverlässige Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt unerlässlich.
In seinem Tätigkeitsgebiet Mietrecht wird Rechtsanwalt Trilsbach für Mieter und Vermieter tätig. Streitfälle können sich zum Beispiel aus dem vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache ergeben, etwa bei notwendigen Reparaturen, Mängeln und der damit verbundenen Minderung des Mietzinses, bei Mietrückstand oder auch Kündigung. Auch Vermieter benötigen häufig anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung einer Kündigung und der Beitreibung von Mietaußenständen und Nebenkosten. Im Mietrecht gibt es immer eine Vielzahl von neuen Entscheidungen, so dass es für Vermieter wie Mieter sinnvoll ist, in Streitfällen anwaltliche Hilfe bei Herrn Trilsbach zu suchen. Darüber hinaus bietet Ralf Trilsbach eine Vertragsberatung zum Mietvertrag vor dessen Abschluss an, ebenso eine Überprüfung bereits bestehender Verträge.
In seinem Interessenschwerpunkt Transportrecht gehören zur anwaltlichen Tätigkeit die Beratung und Vertretung von Fracht- und Speditionsunternehmen bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus einem Transportvertrag im internationalen und nationalen Verkehr. Auch die einschlägigen internationalen Verträge im transportrechtlichen Bereich – hier ist vor allem der Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zu nennen - sind ihm bestens vertraut.
Des Weiteren ist er im Erbrecht regelmäßig tätig. Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Hier berät Rechtsanwalt Trilsbach Sie in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung - wie Erbvertrag und Testament -, aber auch bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Herr Trilsbach hat besonders in den Bereichen Pflichtteilsrecht, vorweggenommene Erbfolge, Erbschein und Erbscheinverfahren langjährige Erfahrung. Im Streitfall ist es das Bestreben des Volljuristen, außergerichtliche Lösungen zu erzielen, zum Beispiel für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Erb- und Pflichtteilsanspruch. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber auch gerichtlich vertreten. In allen Fällen kann der Mandant auf das gute Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie auf fachliche und soziale Kompetenz von Ralf Trilsbach vertrauen.
Ralf Trilsbach ist glücklich verheiratet und Vater von zwei Kindern. Er ist Präsident des Rotary-Clubs Trier sowie Mitglied des Golfclubs Trier.