Rechtsanwältin Katharina Susanne Hamers gründete ihre Einzelkanzlei 1999 in Flensburg. Seit dem 01.01.2010 arbeitet sie mit Rechtsanwältin Angelika Nikolaisen in Bürogemeinschaft. Die Rechtsanwältinnen sind Ihre Ansprechpartner für rechtliche Probleme aus den Bereichen Familienrecht, Sozialrecht, Mietrecht, Erbrecht und Ausländerrecht.
Rechtsanwältin Katharina Susanne Hamers gründete ihre Einzelkanzlei 1999 in Flensburg. Seit dem 01.01.2010 arbeitet sie mit Rechtsanwältin Angelika Nikolaisen in Bürogemeinschaft. Die Rechtsanwältinnen sind Ihre Ansprechpartner für rechtliche Probleme aus den Bereichen Familienrecht, Sozialrecht, Mietrecht, Erbrecht und Ausländerrecht.
Die modern eingerichteten Kanzleiräume liegen in der Rote Straße 19A direkt im Zentrum von Flensburg, gegenüber dem Rathaus und einem Parkhaus. Durch die zentrale Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Der Flensburger Hauptbahnhof ist in Fußnähe.
Die Büroräume sind barrierefrei und mit Rampe und Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer erreichbar
Die Bürozeiten sind
Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 -12 Uhr und 14 - 17.30 Uhr und
Mittwoch und Freitag von 9- 12 Uhr,
Termine werden nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten vergeben.
Rechtsanwältin Hamers wurde in Berlin geboren und studierte an der dortigen Freien Universität Rechtswissenschaften.
Seit 1999 ist sie in Flensburg als Rechtsanwältin zugelassen. Sie korrespondiert bei Bedarf gut in Englisch.
Rechtsanwältin Katharina Susanne Hamers betreut Sie schwerpunktmäßig im Familienrecht, Sozialrecht und Mietrecht.
Das Familienrecht ist Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Insbesondere bei Scheidung, Ehevertrag, Partnervertrag, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Kindschaftsverfahren und das Internationale Privatrecht finden Sie in Frau Hamers eine kompetente Ansprechpartnerin. Allerdings ist diese Aufzählung nicht abschließend. Die Rechtsanwältin wird aber auch in allen anderen familienrechtlichen Fallgestaltungen gern für Sie tätig.
Das Sozialversicherungsrecht zählt wie das Verwaltungsrecht zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGBI, SGB II, SGB II, SGB IV, SGB V SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB XI, SGB XII).
Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, auf Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, auf Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, auf Rente wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder auf Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht zu klären (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder aus dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge). Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Hamers Ihre Ansprechpartnerin.
Des Weiteren übernimmt Rechtsanwältin Hamers Ihre Mandate aus dem Mietrecht. Die §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln des Mietrecht. Das Mietverhältnis ist auf die Gebrauchsgewährung einer Sache gegen Entgelt, die Miete gerichtet. Schwerpunktmäßig sind im Mietrecht Wohnraummietvertrag und Gewerberaummietvertrag geregelt. Daneben gibt es aber auch Mietverträge über bewegliche Sachen, wie Fahrzeuge, Maschinen u.ä. und Verträge, die wesentliche mietvertragliche Elemente aufweisen, wie Leasingverträge. Vom Mietvertrag zu unterscheiden ist der Leihvertrag. Bei diesem Vertrag ist die Gebrauchsgewährung unentgeltlich. Im Mietrecht geht der häufigste Streit um:
- Kündigung (Kündigungsfrist)
- Mietmängel und Mietminderung
- Betriebskostenabrechnung
- Schönheitsreparatur und Schadensersatz (insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses)
- Kautionsrückzahlung
- Mieterhöhung
- Bauliche Maßnahmen und damit zusammenhängende Ansprüche (zum Beispiel auf Erstattung der Aufwendungen des Mieters oder Forderungen des Vermieters zum Rückbau oder Zahlung von Schadensersatz).