Dr. Markus Wenter

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei von Herrn Dr. Markus Wenter wurde bereits in den 1980er Jahren gegründet. Seit 01.01.2010 besteht zwischen RA Dr. Markus Wenter und Dr. Martin Gabrieli die Sozietät „Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Wenter - Dr. Martin Gabrieli". Rechtsanwalt Dr. Wenter und Dr. Gabrieli und ihr Team stehen den Mandanten in nationalen und internationalen Angelegenheiten als engagierte Berater zur Seite. Die Beratungstätigkeit ist im Besonderen auf Mandanten aus Südtirol, den italienischen Nachbarregionen sowie aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgerichtet.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei von Herrn Dr. Markus Wenter wurde bereits in den 1980er Jahren gegründet. Seit 01.01.2010 besteht zwischen RA Dr. Markus Wenter und Dr. Martin Gabrieli die Sozietät „Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Wenter - Dr. Martin Gabrieli". Rechtsanwalt Dr. Wenter und Dr. Gabrieli und ihr Team stehen den Mandanten in nationalen und internationalen Angelegenheiten als engagierte Berater zur Seite. Die Beratungstätigkeit ist im Besonderen auf Mandanten aus Südtirol, den italienischen Nachbarregionen sowie aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgerichtet.

Die Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren mit diversen deutschen und österreichischen Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen und Sozialversicherungsträgern sowie Inkassobüros eng zusammen.

Zum Team der Kanzlei gehören neben Herrn Dr. Markus Wenter und Herrn Dr. Gabrieli, LL.M.:

  • Dr. Antonella Garbin
  • Dr. Simone Dorigati
  • Dr. Tanja Lageder

Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter und seine Kollegen vertreten ihre Mandanten auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet, vor allem bei Verkehrsunfällen, Forderungseintreibungen, Erb- und Vertragsrechtsangelegenheiten, Arbeitsstreitigkeiten, Strafsachen und Bußgeldverfahren.

Die Kanzleiräume liegen im Zentrum von Bozen, in der Nähe des Waltherplatzes. Die Büroräume sind auch für Rollstuhlfahrer zugänglich. Für Mandanten mit Pkw gibt es Parkhäuser in der näheren Umgebung. Der Bahnhof sowie der Busbahnhof sind in direkter Nachbarschaft, sodass auch die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos möglich ist.

Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbaren. Dabei werden selbstverständlich ihre zeitlichen und räumlichen Wünsche berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten möglich, sofern dies erforderlich sein sollte.

Die Kanzlei ist mit einer modernen EDV-Anlage ausgerüstet, sodass auch E-Mails als Kommunikationsmittel genutzt werden können.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Dr. Markus Wenter hat in Padua studiert. Er ist an allen Landes- und Oberlandesgerichten in Italien sowie an den Obersten Gerichtshöfen in Rom vertretungsberechtigt. Er ist bei der Rechtsanwaltskammer in Bozen zugelassen.

Die häufigsten Beratungs- und Vertretungstätigkeiten von Rechtsanwalt Wenter betreffen die Bereiche Verkehrs- und Schadensrecht, Forderungseintreibung, Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht sowie Transportrecht.

Verkehrs- und Schadensrecht

Sollten Sie in Italien in einen Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden verwickelt sein und die Kanzlei Dr. Wenter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, so bitten die Rechtsanwälte um Zusendung einer kurzen Unfallschilderung mit Zeugenberichten und eventuell des internationalen Unfallberichts. Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie Fotos des beschädigten Fahrzeugs, die Reparaturrechnung oder einen Kostenvoranschlag gleich parat haben.

Die Rechtsanwälte bitten Sie davon abzusehen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, da die diesbezüglichen Kosten nicht anerkannt und erstattet werden. Außerdem können Beträge für die Mehrwertsteuer nur bei Vorlage des Originals der Rechnung geltend gemacht werden. Wichtig ist des Weiteren, bei Unfällen mit Personenschaden alle ärztlichen Unterlagen sowie etwaige Röntgenbilder zu Ihrem Beratungstermin mitzubringen.

Grundsätzlich ist festgehalten, dass Schadensabwicklungen mit italienischen Versicherungsgesellschaften meist sehr schwierig sind und in der Regel über Monate dauern können. Gegen säumige italienische Versicherungsgesellschaften kann nämlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist ab Übersendung der Schadensmeldung durch den Rechtsanwalt Klage eingereicht werden.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es um Fragen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis, Rotlichtfahrten oder Punktesystem.

  • Welche Messverfahren sind erlaubt?
  • Ist das verhängte Fahrverbot wirksam?
  • Droht ein Bußgeldverfahren?

Welche Möglichkeiten Sie haben, sich gegen Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten zur Wehr zu setzen, wird Ihnen von Herrn Wenter und seinem Team gerne erklärt.

Forderungseintreibungen

Sollten Sie eine offene Forderung gegenüber einer italienischen Firma oder gegen eine in Italien ansässige Privatperson haben, die trotz Zahlungsaufforderung Ihrerseits nicht gewillt ist, den Ausgleich vorzunehmen, und sollten Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wenter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, so bitten die Rechtsanwälte Sie, alle relevanten Kopien der offenen Rechnungen sowie eine Liste mit Ihren offenen Posten zur Beratung mitzubringen. Grundsätzlich ist festgehalten, dass die Schuldner üblicherweise mit Fristsetzung aufgefordert werden, die Forderung zu begleichen, bevor Klage eingereicht wird.

Transportrecht

Als beratender Partner unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wenter vor allem Logistikdienstleister und Transportunternehmen aus dem deutschsprachigen Ausland in sämtlichen rechtlichen Belangen, die sich im Rahmen derer Tätigkeit in Italien ergeben:

  • Durchsetzung von Regressforderungen
  • Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • Allgemeine Forderungseintreibungen
  • Verkehrsunfälle
  • Verkehrsbußgeldangelegenheiten
  • Strafverteidigung

Ehe- und Familienrecht

Die Klärung und Erledigung von Streitigkeiten wegen Unterhaltszahlungen für den getrennt lebenden Ehegatten oder Kinder ist eine der wichtigsten Fragen, die anwaltliche Hilfe und Vertretung erforderlich machen. Die Klärung der Unterhaltsfrage folgt einer Trennung praktisch unmittelbar nach. Mit der Trennung ist zu entscheiden, wer in der Wohnung bleibt, sei es, dass diese im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht oder gemietet ist. Der Hausrat ist zu verteilen. Frühestens drei Jahre nach der erfolgten gerichtlichen Trennung kann der Scheidungsantrag eingebracht werden. In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wenter werden des Weiteren Verfahren vor dem Jugend- und Vormundschaftsgericht durchgeführt und die Durchführung sämtlicher mit einer Verlassenschaft zusammenhängenden Obliegenheiten bearbeitet.

Arbeitsrecht

Im Vordergrund des Arbeitsrechts steht die Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Streitigkeiten und Gestaltungsfragen wie beispielsweise zum Arbeitsvertrag und dessen Auslegung, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses werden für betroffene Arbeitnehmer die Einrichtung einer Kündigungsschutzklage sowie mögliche Abfindungszahlungen geprüft. Auf Arbeitgeberseite wird die Zulässigkeit solcher Maßnahmen geprüft und entsprechende Kündigungsanfechtungen abgewehrt.

Kontakt

Dr. Markus Wenter

Dantestraße 20 b
39100 Bozen
Italien
Telefon: 
+39 0471 980199
Telefax: 
+39 0471 979554
Web
www.wenter.it
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