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Natascha Kunze

Natascha Kunze

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Natascha Kunze wurde 1967 in Köln geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1989 bis 1992 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Ihr anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Köln. Seit 1997 ist sie zugelassene Rechtsanwältin. Im selben Jahr gründete sie zusammen mit Rechtsanwalt Willers ihre eigene Kanzlei in Köln. Rechtsanwältin Kunze ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Seit 1999 ist sie zudem ausgebildete Mediatorin (BAFM) und hat diese Form der Streitschlichtung insbesondere in Köln auch ehrenamtlich mannigfaltig gefördert.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Familienrecht
Natascha Kunze berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Familienrecht
  • Mediation
Fachgebiete

Natascha Kunze wurde 1967 in Köln geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1989 bis 1992 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Ihr anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Köln. Seit 1997 ist sie zugelassene Rechtsanwältin. Im selben Jahr gründete sie zusammen mit Rechtsanwalt Willers ihre eigene Kanzlei in Köln. Rechtsanwältin Kunze ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Seit 1999 ist sie zudem ausgebildete Mediatorin (BAFM) und hat diese Form der Streitschlichtung insbesondere in Köln auch ehrenamtlich mannigfaltig gefördert.

Sie hält zahlreiche Vorträge über Mediation bei verschiedenen Familienberatungsstätten. Seit 2007 unterrichtet sie zudem als Dozentin im Familienrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement des Kölner Anwaltvereins, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Zentrale für Mediation sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation. Rechtsanwältin Kunze spricht und korrespondiert auch in Englisch. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.

Rechtsanwältin Natascha Kunze ist ausschließlich im Familienrecht, insbesondere im Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und im Sorgerecht tätig und zeichnet sich demnach durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

Rechtsanwältin Kunze berät Sie umfassend über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Sie berät Sie zudem auch darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Im Familienrecht arbeitet sie gerichtlich wie außergerichtlich. Konflikte umgangsrechtlicher oder sorgerechtlicher Art zählen genauso zu ihrem Tätigkeitsfeld wie Unterhalt oder vermögensrechtliche Auseinandersetzungen. Die individuelle Beratung und Vorbereitung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen sind ein weiterer Bereich ihrer Arbeit.

Frau Kunze bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Mediation sowie einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungsbelangen. Mediation ist dabei eine Form der außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Vermittlers (Mediator). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders.

Rechtsanwältin Natascha Kunze ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann. Als Mediatorin vermittelt sie außergerichtlich in familienrechtlichen Belangen. Aber auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und Beiräten sowie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen ist sie als Konfliktmanagerin tätig.

Kontakt

Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner

Neusser Str. 93
50670 Köln
Innenstadt
Deutschland
Telefon: 
+49 221 272348-0
Telefax: 
+49 221 272348-99
Web
www.medienrechtsanwaelte.de
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