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Alexander Willers

Alexander Willers

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Alexander Willers wurde 1966 in Rheinbach in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach einer Lehre zum Bankkaufmann und dem Wehrdienst studierte er von 1989 bis 1993 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln. 1996 gründete er als zugelassener Rechtsanwalt zusammen mit Rechtsanwältin Natascha Kunze seine eigene Kanzlei in Köln. 2002 fusionierte diese. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist neben dem Arbeitsrecht die komplette wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Steuerrecht
Alexander Willers berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Steuerrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
Fachgebiete

Alexander Willers wurde 1966 in Rheinbach in Nordrhein-Westfalen geboren. Nach einer Lehre zum Bankkaufmann und dem Wehrdienst studierte er von 1989 bis 1993 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln. 1996 gründete er als zugelassener Rechtsanwalt zusammen mit Rechtsanwältin Natascha Kunze seine eigene Kanzlei in Köln. 2002 fusionierte diese. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist neben dem Arbeitsrecht die komplette wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen.

Seit 2003 ist Alexander Willers Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2008 für Arbeitsrecht.

Außerberuflich unterrichtet er seit 2000 als Dozent im Medienrecht an der Internationalen Filmschule Köln. Ferner bietet er zahlreiche Seminare zur Unternehmenskommunikation und Verhandlungsführung an. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Herr Willers spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Ziel seiner juristischen Tätigkeit ist es, nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Er schätzt es, dabei immer wieder mit neuen Situationen konfrontiert zu werden und neue Menschen kennenzulernen.

Rechtsanwalt Alexander Willers berät und vertritt Sie vornehmlich im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Steuerrecht.

Arbeitsrechtlich berät er Vorstände, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Abmahnung, Kündigung oder Vertragsaufhebung. Betriebsräte oder Unternehmen unterstützt er bei der Sozialplanverhandlung oder dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Im Arbeitsrecht verfügt Herr Willers über langjährige forensische Erfahrungen. Bei Streitigkeiten im Individualarbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht ist er Ihnen mit Rat und Tat behilflich. Ferner berät er Sie bei Beendigungs- und Vergütungsstreitigkeiten und klärt alle Fragen zur betrieblichen Altersversorgung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Willers damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Willers die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er beispielsweise eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Willers bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Er steht Ihnen mit seinem Fachwissen ferner bei den Themen Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören ebenfalls zu seinem Fachbereich. Ferner geht es beim Arbeitsrecht um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist neben dem Arbeitsrecht die komplette wirtschaftsrechtliche oder auch insolvenznahe Beratung von Unternehmen. Das Unternehmensrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete überhaupt und regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO), Zulassungsvorschriften oder Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Das Wirtschaftsrecht umfasst die Rechtsgebiete Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzrecht. Insbesondere Um- und Restrukturierungen sowie die damit zusammenhängenden Vertragsverhandlungen und gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Implikationen sind das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Willers. Business-Pläne, Due Diligence und Kreditvertragsverhandlungen mit Banken sind dem gelernten Bankkaufmann daher bestens vertraut. Er setzt ferner für Sie einen Kooperationsvertrag auf, berät Sie zu Umfinanzierung oder An- und Verkauf von Firmenanteilen.

Ein weiterer Fachbereich ist das Gesellschaftsrecht, das wiederum eng mit dem Unternehmensrecht verzahnt ist. Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Alexander Willers spannt sich von allgemeiner Betreuung, meist im Vertragsrecht, über Eintreibungen bis hin zu Gesellschaftsgründungen und Strukturänderungen, ergänzt um verschiedene Spezialgebiete. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht die forensische, sondern die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Willers ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben.

Die anwaltliche Praxis von Herrn Willers wird von der Beratung von Personengesellschaften, hier insbesondere der GmbH & Co. KG, und von der Beratung der GmbH bestimmt. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu.

Bei Restrukturierungen und bei Haftungsfragen ist Rechtsanwalt Willers ebenfalls ein kompetenter Ansprechpartner wie bei der allgemeinen Vertragsgestaltung oder zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem setzt Herr Willers für Sie beispielsweise einen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Erbvertrag auf und berät zu Unternehmenskauf, Management-Beteiligungsmodell (Buy-out, Buy-in), Joint Venture und Beteiligungsstrukturen. Darüber hinaus plant und setzt er eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung stets zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Willers ist das Steuerrecht. Er berät insbesondere individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Darüber hinaus wird er im Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren für Sie tätig. Das Steuerrecht umfasst eine fast zahllose Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zudem ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Herr Willers durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.

Seit 2003 ist Alexander Willers Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Kontakt

Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner

Neusser Str. 93
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