Rechtsanwältin Diana Scharf gründete im Jahre 1995 eine Kanzlei in München. Im April 2005 eröffnete Sie ihre Kanzlei in Ahrensburg neu. Als ausgebildete Mediatorin unterstützt sie die Konfliktparteien außergerichtlich bei der Streitbeilegung und steht ihnen professionell bei der Suche nach einer interessengerechten, rechtsverbindlichen Lösung zur Seite.
Rechtsanwältin Diana Scharf gründete im Jahre 1995 eine Kanzlei in München. Im April 2005 eröffnete Sie ihre Kanzlei in Ahrensburg neu. Als ausgebildete Mediatorin unterstützt sie die Konfliktparteien außergerichtlich bei der Streitbeilegung und steht ihnen professionell bei der Suche nach einer interessengerechten, rechtsverbindlichen Lösung zur Seite.
In den Bürozeiten zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr ist die Anwältin für Sie erreichbar. Termine können Sie mit Frau Rechtsanwältin Scharf zusätzlich telefonisch vereinbaren.
Die Kanzlei liegt in der Nähe des Ahrensburger Rathauses, Ecke Bei der Doppeleiche/Reeshoop und gegenüber dem chinesischen Restaurants YAU.
Für Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzleiräume kommen können, bietet Frau Scharf Hausbesuche an.
An der Münchener Ludwig-Maximillian-Universität studierte Diana Scharf Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie in einer Anwaltskanzlei in der bayerischen Landeshauptstadt, bei der Staatsanwaltschaft München und im Amtsgericht von Dachau. Während ihres Auslandsaufenthaltes in Schottland war sie in den renommierten schottischen Anwaltskanzleien Beltrami & Co. sowie Mc Grigor Donald tätig und ist deshalb mit dem schottischen Rechtssystem vertraut. Frau Scharf ist vor dem Oberlandesgericht Schleswig auftretungsberechtigt. In Englisch und Französisch korrespondiert sie flüssig, in Spanisch verfügt sie über Grundkenntnisse.
Betreuungs- und Unterbringungsrecht
In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und Unterbringungsrecht kümmert sie sich um erwachsene Personen, die entweder alt und demenzkrank oder psychisch krank sind. Menschen in diesen akuten Lebenskrisen sind nicht in der Lage, sich ohne Hilfe um ihre finanziellen und behördlichen Angelegenheiten zu kümmern. In Rechtsanwältin Scharf finden Sie eine tatkräftige und kompetente Unterstützung.
Als Berufsbetreuerin befasst sie sich speziell mit den juristischen Problemen ihrer Mandanten und übernimmt die Vermögensverwaltung für die Betreuten. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst als Verfahrenspflegerin zusammen mit dem Betreuungsgericht München in einer Psychiatrie sowie als ausgebildete Krankenschwesternhelferin verfügt sie über lebensnahe und vielfältige Erfahrung in der Gesundheitsfürsorge und in der Krisenbewältigung.
Frau Rechtsanwältin Scharf führt neben rechtlichen Betreuungen für Erwachsene Verfahrensbeistandschaften,Pflegschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche.
Von den Familiengerichten wird sie regelmäßig insbesondere bei Sorgerechtsentscheidungen bestellt.
Aufgrund ihres großen Einfühlungsvermögens, ihrer detaillierten Arbeitsweise und ihrer langjährigen Erfahrung vertritt Sie die Rechtsanwältin fachkompetent und mit viel sozialem Engagement.
Mediation
Ihr zweiter Tätigkeitsschwerpunkt ist die Mediation.
Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung und eine zentrale Säule von professioniellem, interessenorientiertem Konfliktmanagement.
Rechtsanwältin Scharf ist geprüfte Mediatorin. Die Deutsche Anwaltsakademie (DAA) verlieh ihr 2005 den Titel.
Konflikte gibt es überall – in Familien- und Lebensgemeinschaften, zwischen Geschäftspartnern und Gesellschaftern, zwischen Kollegen, in Unternehmen, im Handel, zwischen Nachbarn, Bürgern oder mit Behörden. Oft sind nur unterschiedliche Wahrnehmungen von Sachverhalten und daraus resultierende Missverständnisse die Ursache für Konflikte. Das Verfahren der Mediation ist in verschiedene Phasen strukturiert und ermöglicht es, den am Konflikt Beteiligten ihre (Rechts-)Position darzustellen und dahinter stehende Interessen als Teil des Konflikts zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass Frau Scharf als Mediatorin selbst nicht entscheidet, sondern die Parteien neutral/allparteilich unterstützt. Sie steht den Parteien professionell bei der Suche nach einer interessengerechten und tragfähigen Lösung, die fall- und problemspezifisch ausgerichtet ist, zur Seite. Ziel der Mediation ist es, mit Hilfe des Mediators, der für den Prozessverlauf verantwortlich ist, eine verbindliche und nachhaltige Vereinbarung, in der Regel eine schriftliche Mediationsvereinbarung, zu erzielen - als gleichwertige Alternative zu einer gerichtlichen Streitentscheidung.
Frau Scharf bietet auch Co-Mediation zusammen mit einem Diplom-Psychologen bei interpersonellen Konflikten in Ehe und Familie, Erbengemeinschaften, im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in Berufs- und Arbeitswelt an.
Ehe- und Familienrecht
In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Eherecht und Familienrecht berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Scharf bei einer Scheidung und deren Folgesachen (versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnetc.) Auch im Vorfeld einer Eheschließung kann es sinnvoll sein, sich von Rechtsanwältin Scharf über einen Ehevertrag beraten zu lassen.
Im Rahmen von Scheidungen wird Frau Rechtsanwältin Scharf von den Familiengerichten regelmäßig als "Anwältin des Kindes" eingesetzt: Entscheidungen über Sorgerecht und Umgang sind für Kinder von einer nicht zu unterschätzenden Reichweite. Deshalb ist für die erfahrene Anwältin eine ausführliche Beratung ihres Mandanten und der Blick auf die Kindesinteressen selbstverständlich.
Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Interessenschwerpunkt der Anwältin.
Seit 2010 ist Frau Rechtsanwältin Scharf zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT).
Sie kümmert sich insoweit kompetent und vollumfänglich um Nachlassabwicklungen und Erbauseinandersetzungen entsprechend dem konkreten Erblasserwillen.
Der Entwurf von Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsregelungen sowie die Beratung hierzu stellen einen Teil ihrer Tätigkeit dar. Bei Fragen zur Vorsorgevollmacht, zu lebenserhaltenden Maßnahmen wie einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung nimmt sich Frau Scharf Zeit für Sie. In einem umfassenden Beratungsgespräch klärt die Anwältin Sie über die Möglichkeiten, aber auch die Risiken der Verfügungen auf.
Vertragsrecht Im Rahmen des allgemeinen Vertragsrecht prüft Rechtsanwältin
Diana Scharf bestehende Verträge, berät Sie bei Unklarheiten und setzt neue Verträge für Sie im Kaufrecht und im Mietrecht auf. Im Überlassungsrecht prüft Frau Scharf für Sie Nachfolgeregelungen auf ihre juristische Stichhaltigkeit.
Die Mandanten schätzen an Frau Rechtsanwältin Scharf ihr hohes persönliches Engagement sowie die individuelle Beratung und Betreuung. Sie kann gut zuhören, auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange ihrer Mandanten ein.
Frau Rechtsanwältin Scharf ist regelmäßig auf Ausgleich und Konfiktlösung bedacht, weiß aber im Bedarfsfall mit Durchsetzungsvermögen für die Belange ihrer Mandantschaft zu kämpfen.
Frau Scharf schätzt am Anwaltsberuf die vielfältige Arbeit mit und am Menschen sowie die Möglichkeit, selbständig, eigenverantwortlich und zukunftsorientiert zu arbeiten.
" Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn ich gedenke in ihr zu leben"
(Albert Einstein)