Jochen Billich wurde 1949 in Siegen geboren. Nach dem Abitur verpflichtete er sich zunächst für zwei Jahre als Zeitsoldat. Im Anschluss daran absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Herr Billich, im Jahr 1979 zur Anwaltschaft zugelassen, verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch. Im Jahr 1987 erfolgte die Ernennung zum Notar.
Jochen Billich wurde 1949 in Siegen geboren. Nach dem Abitur verpflichtete er sich zunächst für zwei Jahre als Zeitsoldat. Im Anschluss daran absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Herr Billich, im Jahr 1979 zur Anwaltschaft zugelassen, verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch. Im Jahr 1987 erfolgte die Ernennung zum Notar.
Der Reiz seines Berufs liegt für Rechtsanwalt und Notar Billich in der Abwechslung, da jedes Mandat anders ist. Zudem schätzt er die Möglichkeit, in unmittelbarer Zusammenarbeit mit den Menschen diesen in schwierigen Situationen zu helfen und für sie Erfolge zu erzielen. Er kann für seine Mandanten hart streiten, aber auch vermittelnd schlichten. Dabei sieht er seine umfassende und langjährige Erfahrung im Familienrecht und Erbrecht sowie die gründliche Recherche als seine größten Stärken an.
Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwalt und Notar Jochen Billich insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
Aufgrund der sensiblen Materie im Familienrecht ist es für Herrn Billich besonders wichtig, neben der juristischen Problematik auch die menschliche Tragweite der Streitigkeit zu erkennen und dementsprechend zu handeln.
Im Erbrecht berät Herr Billich, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, um Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Aufgabe des Anwaltes bei der erbrechtlichen Beratung ist es, das aus verschiedenen historischen Quellen abgeleitete, sehr subtil geregelte, aber überwiegend unbekannte deutsche Erbrecht mit den davon oft erheblich abweichenden Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen. Nahezu jeder Erbfall wirft juristische Probleme auf, die selbst bei umsichtiger vor und für den Todesfall getroffener Regelungen durch den Erblasser nicht vermieden werden können. Probleme ergeben sich beispielsweise aus der Berechnung und Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs, aus Haftungsfragen gegenüber dem Erben nach dem Erbfall, aus stattfindender Erbauseinandersetzung, aus Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins.
Rechtsanwalt und Notar Jochen Billich unterstützt Sie bei der klugen und vorausschauenden Betrachtung dieser Problemkreise und hilft Ihnen, sowohl im jüngeren als auch im fortgeschrittenen Lebensalter bei der Gestaltung eines Testamentes und/oder Erbvertrages sowie bei der Entscheidung bezüglich vorweggenommener Erbfolge und auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Herr Billich fungiert außerhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank Siegerland, der zweitgrößten Bank am Platze.
Der in wirtschaftlichen Bereichen erfahrene Anwalt ist unter anderem Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kreisklinikum Siegen GmbH und Vorsitzender des Beirates einer Siegerländer Maschinenfabrik.