Die Anwaltskanzlei Andrea Sandmeier ist regional als auch überregional überwiegend auf dem Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechts tätig und übernimmt die Beratung sowie außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung von privaten und gewerblichen Mandanten in vielen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Die Anwaltskanzlei Andrea Sandmeier ist regional als auch überregional überwiegend auf dem Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechts tätig und übernimmt die Beratung sowie außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung von privaten und gewerblichen Mandanten in vielen Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Im Vordergrund stehen persönliche, verständliche und zeitnahe Beratung, Entscheidungshilfen und Konfliktlösung auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung sowie konsequente Durchsetzung und/ oder Abwehr von Ansprüchen und Forderungen.
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im privaten Bau- und Architektenrecht sowie dem Architekten- und Ingenieurrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Miet- und Pachtrecht - privat als auch gewerblich.
Weitere Tätigkeiten erfolgen auf den Gebieten des Immobilien- und Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Nachbarrechts als auch des Öffentlichen Baurechts.
Aber auch in anderen Gebieten des Allgemeinen Zivilrechts und Zivilprozessrechts steht Ihnen die Anwaltskanzlei Andrea Sandmeier gerne zur Verfügung (z.B. Forderungseinzug - und Abwehr, Mahnverfahren, Verkehrsunfallsachen, Ordnungswidrigkeitenrecht, Kaufrecht).
Zur Kanzlei
Die Kanzlei bietet damit kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen "rund um die Immobilie". Bei Errichtung, Neubau, Aus- und Umbau, Sanierung, Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht sie mit Rat und Tat zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Sie aber auch gerne in anderen Rechtsangelegenheiten.
Betreuung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme notarieller Leistungen runden das Leistungsangebot der Kanzlei ab.
Die Kanzlei ist mit modernster Technologie ausgestattet, so dass Leistungen effektiv und schnell erbracht werden können. Der Zugriff auf Datenbanken im Rahmen der rechtlichen Tätigkeit ist selbstverständlich.
Öffnungszeiten
Die Kanzlei ist grundsätzlich Montags bis Donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Eine persönliche Betreuung der Mandate ist selbstverständlich. Auf Wunsch werden Termine auch vor Ort wahrgenommen.
Erreichbarkeit
Die Kanzlei befindet sich im Norden von Köln in unmittelbarer Nähe zur Anbindung an die Autobahn A57 bzw. erreichbar über das Autobahnkreuz Köln-Nord (A1/A57). So erreichen Sie die Kanzlei problemlos mit dem eigenen Fahrzeug. Darüber hinaus besteht auch eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn Linie S11), deren Haltestelle „Volkhovener Weg" (Entfernung HBF Köln 14 Fahrminuten) nur rund fünf Gehminuten von der Kanzlei entfernt ist.
Mandatsführung
Der Mandant wird individuell und mit persönlichem Engagement betreut. Jede Angelegenheit ist "Chefsache". Auf den persönlichen Kontakt mit dem Mandanten wird besonderer Wert gelegt, so dass die Mandatsführung stets transparent und verständlich bleibt.
Jeder Mandatsführung liegt ein vollständig und korrekt ermittelter Sachverhalt zugrunde, sei dieser einfach strukturiert bis zum Erfassen komplexer technischer Abläufe, denn nur so kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen und insbesondere die erforderlichen Entscheidungshilfen gegeben werden. Hinzu kommt das Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge sowie das Gespür für Menschen und Situationen.
Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.
Bei alledem wird Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation gelegt. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.
In diesem Zusammenhang wird als Selbstverständlichkeit angesehen, auch über Gebühren und Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG) restlos aufzuklären und auch in diesem Bereich stets für Transparenz zu sorgen als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Mandant.
Als besonderer Rat gilt der Hinweis, nicht erst im Streitfall, sondern streitvermeidend und rechtswahrend schon vorab einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, z. B. vor einer Vertragsunterzeichnung, auch wenn eine notarielle Beurkundung ansteht oder bereits erfolgt ist. Nur der Rechtsanwalt ist sachlich und fachlich in der Lage, gezielt und ausschließlich die Interessen des Mandanten wirksam wahrzunehmen und gegebene rechtliche Möglichkeiten effektiv einzusetzen - unter Ausschluss jeglicher Interessenkollision.
Zur Person
Frau Andrea Sandmeier wurde 1965 in Köln geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Ihren Referendardienst leistete sie bei dem Oberlandesgericht Köln. Nach Absolvierung des zweiten Staatsexamens erwarb sie 1993 die Zulassung zur Anwaltschaft beim Amts- und Landgericht und ist seitdem als Rechtsanwältin tätig.
Von 1993 bis 2003 war sie als Rechtsanwältin in einer Kölner Kanzlei mit zivil- und wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung angestellt und für diese an Standorten in Köln, Berlin und Leipzig tätig.
Sie besitzt zudem seit 1998 die Zulassung zum Oberlandesgericht Köln und ist somit bundesweit an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Dies gilt auch für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte in erster und zweiter Instanz.
Seit 2003 ist sie als selbstständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in Köln tätig.
Rechtsanwältin Andrea Sandmeier besucht regelmäßig Seminare und Fortbildungen, um immer auf dem neuesten Stand von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zu sein.
Seit dem 13.12.2006 ist Frau Rechtsanwältin Sandmeier berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht" zu führen.
Durch Notarvertretungen kennt Frau Rechtsanwältin Sandmeier auch diese Materie aus eigener Tätigkeit.
Privates Baurecht
Einen Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des privaten Baurechts.
Diese Tätigkeit umfasst Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen (BGB, Kaufvertrag, Werkvertrag, VOB/B, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Subunternehmervertrag, Vergabe, Leistungsverzeichnis/ LV, Leistungsprogramm, Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen etc.) und die umfassende baugleitende Betreuung (Nachtragsverhandlung, Nachtrag, Vergütung, Mängelanzeige, Mangel, Baumangel, Behinderungsanzeige, Behinderung, Fristsetzung, Begehung, Dokumentation, Bautagebuch, Abnahme, Abnahmeprotokoll, Vorbehalt, Einbehalt, Sicherheit am Bau etc.).
Des weiteren werden Auftraggeber bei der Durchsetzung oder Auftragnehmer bei der Abwehr von Mängelansprüchen, Schadensersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus Kaufvertrag, Werkvertrag und insbesondere Bauvertrag, Bauträgervertrag (Nachbesserung, Ersatzvornahme, Ersatzvornahmekosten, Kostenerstattung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsstrafe, Zurückbehaltungsrecht, Verjährung etc.), die sich aus Verträgen mit einem Handwerker, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Architekt, Statiker, Planer oder anderem Sonderfachmann ergeben, vertreten.
Mängel können sich ergeben aus Verstößen gegen vertragliche Abreden, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik oder aber gegen einschlägige DIN-Vorschriften, ENEV usw..
Auch über die in Rechnung gestellte Vergütung oder das Honorar kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten (Einheitspreis, Pauschalpreis, Festpreis, Stundenlohn, Nachtrag, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Fälligkeit, Verjährung, etc.).
Die Insolvenz während des Bauverfahrens, die vorzeitige Kündigung eines Bauvertrages, der Umgang mit Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft, Verlangen nach und Verwertung der Sicherheit, § 17 VOB/B, Bauhandwerkersicherungshypothek) schaffen besondere Probleme, welche bewältigt werden müssen.
In all diesen Bereichen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandmeier mit Rat und Tat zur Seite (außergerichtliche Beratung und Vertretung, einstweiliger Rechtsschutz, einstweilige Verfügung, Mahnbescheid, Mahnverfahren, Klage, Klageverfahren, Selbstständiges Beweisverfahren, Schiedsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, Insolvenzverfahren, Berufung, Beschwerde, Widerspruch, Einspruch etc.).
Zur Abrundung vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Sandmeier auch auf den angrenzenden Gebieten des öffentlichen Baurechts (Baugenehmigung, Bauanzeige, Nutzungsuntersagung, Stilllegungsanordnung, Abrissverfügung, Ordnungswidrigkeit, Erschließung etc.), z.B. zur Begleitung von und Vertretung in Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsverfahren.
Architekten- und Ingenieurrecht
Einen weiteren Schwerpunkt stellen das Architektenrecht und das Ingenieurrecht dar. Hier berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Sandmeier Architekten, Ingenieure sowie Bauherren. Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst die Vertragsgestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Honorarfragen (HOAI) sowie Mängelansprüche und Haftungsfragen.
Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist unter anderem der Umfang der geschuldeten Leistungen zu regeln. Weiter sind hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (HOAI) zulässige Preisvereinbarungen zu treffen. Schließlich ist zu regeln, in welchem Umfang der Bauherr dem Architekten oder Ingenieur Vollmacht erteilen will, um z.B. Anordnungen auf der Baustelle zu treffen, Zusatzleistungen zu vergeben, die Abnahme zu erteilen etc..
In Bezug auf das Honorar entsteht zwischen den Parteien häufig Streit über die Frage, ob die Forderung des Architekten oder Ingenieurs der Höhe nach begründet ist (sind Mindestsatz, Mittelsatz oder Höchstsatz berechtigt), welche Honorarzone einschlägig ist, welche Leistungsphasen erbracht sind, ob ein Umbauzuschlag berechtigt ist, wie Nebenkosten abzurechnen sind, ob besondere Leistungen vorliegen, welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind etc. und ob die Rechnung den strengen Vorgaben der HOAI entspricht. Das Tätigkeitsfeld umfasst aber auch Honorarfragen wie z.B. Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung sowie die Gültigkeit von Honorarvereinbarungen, Bindung des Architekten und Ingenieurs an die Schlussrechnung etc..
Häufig ist aber schon grundsätzlich streitig, ob ein vergütungspflichtiger Auftrag überhaupt erteilt wurde.
Ein wesentlicher Punkt des Architekten- und Ingenieurrechts ist schließlich das Haftungsrecht. Häufig macht der Bauherr gegenüber dem haftpflichtversicherten Architekten Schadensersatzansprüche geltend. Derartige Schadensersatzansprüche bestehen nicht erst dann, wenn sich ein Mangel der Architektenleistung bereits im Bauwerk realisiert hat. Streitpunkte sind hier insbesondere Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Fehler in der Bauüberwachung (Überwachungsmängel, Koordinierungsmängel), Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.
Immobilienrecht
Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Daher liegt eine zusätzliche Stärke von Frau Rechtsanwältin Sandmeier im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrecht, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast) Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass Frau Rechtsanwältin Sandmeier die Sicht- und Arbeitsweise eines Notars auch aus der Sicht von eigenen Notarvertretungen bestens bekannt ist. Auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt ist deshalb vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung etc.).
Miet- und Pachtrecht
Auf dem Gebiet des privaten als auch gewerblichen Miet- und Pachtrecht ist Frau Rechtsanwältin Sandmeier unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr von Räumungsklagen. Ferner gehören folgende Bereiche zum Tagesgeschäft: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparatur) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/ Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.
Wohnungseigentumsrecht/ Nachbarschaftsrecht
Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), abgerundet durch die Tätigkeit im Nachbarschaftsrecht.
Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/ Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG NW) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung etc.) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen.
Weitere Rechtsgebiete
Darüber hinaus wird kompetente Beratung und Vertretung in allen anderen Gebieten des Zivilrechts und Ordnungsrechts, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ebenso kompetenten Kooperationspartnern, geboten.
Damit wird die Philosophie der individuellen Betreuung abgerundet, dass der Mandant mit keiner Frage alleine gelassen und dem Mandanten auf jeden Fall weiter geholfen wird.
Mitgliedschaften:
Arge Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Rechtsanwalt Verein (DAV).
DAV - Deutscher Rechtsanwalt Verein
KAV - Kölner Rechtsanwalt Verein