Übersicht

Der Jurist Klaus Straßer verfügt seit 1976 über die Zulassung als Rechtsanwalt. Bis zum 01.01.2002 war er als Sozius in einer Großkanzlei tätig. Seit 2005 praktiziert er als Einzelanwalt in Saarbrücken. In seiner Kanzlei betreut er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen primär des Mittelstands.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht öffentlich
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Der Jurist Klaus Straßer verfügt seit 1976 über die Zulassung als Rechtsanwalt. Bis zum 01.01.2002 war er als Sozius in einer Großkanzlei tätig. Seit 2005 praktiziert er als Einzelanwalt in Saarbrücken. In seiner Kanzlei betreut er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen primär des Mittelstands.

Die Büroräume befinden sich im Stadtzentrum. Der Hauptbahnhof ist nur ca. 5 Gehminuten von den Räumlichkeiten entfernt und eine Bushaltestelle befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, finden ausreichend  Parkmöglichkeiten auf den Parklätzen im Hof.

Die Büroöffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach vorheriger Absprache können Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Des Weiteren besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Beratungstermine vor Ort abzuhalten.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Klaus Straßer, geboren 1948 in Neuenkirchen/Saar, ist seit 1976 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Saarbrücken. Seit 1987 verfügt er zudem über die Fachanwaltschaft im Bereich Arbeitsrecht. Überdies ist er Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des DAV, in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV, im Saarländischen Anwaltsverein und im Deutschen Arbeitsgerichtsverband.

Rechtsanwalt Straßer betreut in seiner Kanzlei mehrheitlich Mandate aus dem Bereich Arbeitsrecht. Seit 1987 verfügt er in diesem Rechtsgebiet über die Fachanwaltschaft. Die Bezeichnung “Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt werden. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Seine Tätigkeit in diesem Gebiet beinhaltet sowohl das Kollektivarbeitsrecht als auch das Individualarbeitsrecht. Zu seiner Klientel zählen somit Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder auch Betriebsräte, denen der Jurist zum Beispiel bei Sozialplanverahndlungen zur Seite steht. Ein zentraler Aspekt seiner Tätigkeit ist das Kündigungsschutzrecht. Wurden Sie beispielsweise gekündigt und möchten dagegen rechtlich vorgehen oder möchten Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen und benötigen juristische Hilfestellung, so ist Rechtsanwalt Straßer Ihr kompetenter Ansprechpartner. In diesem Zusammenhang berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Straßer auch bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüchen, Mobbing am Arbeitsplatz,  dem Tarifvertragsrecht oder dem Betriebsverfassungsrecht.

Überdies ist das private Baurecht ein Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Rechtsanwalt Straßer kümmert sich hierbei um die Klärung Ihrer Fragen zu Themen wie beispielsweise Baugesetz, Bauverordnung, Bauvertrag und Grundstücksrecht. 
Bei der Geltendmachung von Mängeln oder von Zahlungsforderungen und bei der Auslegung von erbrachten Leistungen wird Rechtsanwalt Straßer ebenfalls für Sie tätig.

Auch im Verkehrsrecht wird Rechtsanwalt Straßer für Sie aktiv. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind hierbei speziell das Straßeverkehrsrecht und das Bußgeldrecht. Die Regulierung von Unfallschäden und Personenschäden oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fallen in sein Ressort. Aber auch Verstöße wie Falschparken, Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer werden von ihm behandelt.

Des Weiteren ist das Gesellschaftsrecht ein Interessensgebiet des Juristen. Es umfasst alle Thematiken rund um alle Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die der GbR, OHG, GmbH oder AG. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Straßer beinhaltet unter anderem die Klärung von Fragen bezüglich Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Gesellschaftsgründung, Gesellschafterwechsel, Umwandlungen von Gesellschaften oder Liquidation.

Rechtsanwalt Straßer ist es in seiner täglichen Praxis wichtig, seine Mandanten zum einen natürlich juristisch korrekt, zum anderen aber auch pragmatisch sinnvoll zu beraten. Dabei bildet eine gegenseitige Vertrauensbasis notwendigerweise eine unabdingbare Arbeitsgrundlage.

Außerberufliche Engagements

Seit mehreren Jahren engagiert sich Rechtsanwalt Straßer im sozialen Bereich. So ist er auf Kreisebene Justitiar des „Deutschen Roten Kreuzes“ St. Ingbert und auf Landesebene Vorsitzender des Schiedsgerichts.

Kontakt

Klaus Straßer

Schubertstraße 8
66111 Saarbrücken
Deutschland
Telefon: 
+49 681 96096-0
Telefax: 
+49 681 96096-26
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