Rechtsanwalt Frank Mayer gründete seine Einzelkanzlei 1983 in Königsbrunn. Die Büroräume liegen in der Nähe des Pflegezentrums „Ederer" sowie der Mercedes-Benz-Vertretung Schäfer im Gewerbegebiet Süd und ist über die B 17 Abfahrt Königsbrunn-Süd verkehrsgünstig zu erreichen. Großzügige Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Außerdem besteht Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.
Rechtsanwalt Frank Mayer gründete seine Einzelkanzlei 1983 in Königsbrunn. Die Büroräume liegen in der Nähe des Pflegezentrums „Ederer" sowie der Mercedes-Benz-Vertretung Schäfer im Gewerbegebiet Süd und ist über die B 17 Abfahrt Königsbrunn-Süd verkehrsgünstig zu erreichen. Großzügige Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Außerdem besteht Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.
Das mit langjährig tätigen, erfahrenen und fachlich hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen besetzte Sekretariat der Kanzlei Mayer steht Ihnen täglich von 09.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine zu vereinbaren. Nach Vereinbarung sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Rechtsanwalt Mayer vertritt private und gewerbliche Mandanten sowohl beratend als auch vor Gericht.
Rechtsanwalt Frank Mayer
Frank Mayer, geboren 1950 in Südwürttemberg, verpflichtete sich nach dem Abitur zur Fallschirmtruppe der Bundeswehr. Nach seiner Zeit bei der Bundeswehr studierte er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sowie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Jura mit den Schwerpunkten Kriminologie, Kriminalistik und Gerichtsmedizin. Dieses Studium wurde durch ein sechssemestriges Studium der Volkswirtschaftslehre ergänzt. Neben dem Studium arbeitete Herr Mayer im Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg. Das sich an das Universitätsstudium anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Ulm.
Frank Mayer wurde 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. An seinem Beruf liebt er die reale Lebenswirklichkeit, die Herausforderung der Klärung komplizierter Sachverhalte, sowie das Finden wirtschaftlicher und vernünftiger Lösungen. Dabei sieht Herr Mayer seine Geduld, sein Einfühlungsvermögen und den Sinn für praktische Lösungen im Rahmen des Machbaren als seine größten Stärken an.
Rechtsanwalt Frank Mayer bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht sowie Waffenrecht. Er arbeitet sich aber bei Bedarf in alle Rechtsgebiete ein, die für die Bearbeitung Ihres Falles notwendig sind. Der Jurist spricht fließend Englisch und Französisch. Ferner verfügt er über gute Sprachkenntnisse in Italienisch.
Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Ist die Partnerschaft gescheitert, müssen die Trennungsfolgen und möglicherweise die Ehescheidungsfolgen geregelt werden. Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist die vertragliche Regelung aller Trennungsangelegenheiten und/oder Scheidungsangelegenheiten. Bereits mit der Eheschließung kann Vorsorge durch einen Ehevertrag getroffen werden. Weitere Themen von Rechtsanwalt Mayer im Familienrecht sind beispielsweise:
- Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Herausgabe des Kindes
- Umgangsrecht der Eltern, der Geschwister, der Großeltern, des Stiefvaters
- Unterhalt: Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder muss ich Unterhalt zahlen? Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt vor und nach der Ehescheidung, Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, Elternunterhalt, Großelternunterhalt, Unterhalt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Ehescheidungsvoraussetzungen
- Vermögensauseinandersetzung: Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Was soll mit einer - gemeinsam - angeschafften Immobilie geschehen?
- Wie geht es mit - gemeinsamen - Schulden weiter?
- Teilung von Hausrat: Wer bekommt was?
- Ehewohnung: Wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus?
Herr Mayer berät und vertritt seine Mandanten im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Frank Mayer steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.
Beamte gehen zwar auch ihrer Arbeit nach, dennoch unterscheidet sich das Beamtenrecht in vielen Punkten ganz wesentlich vom Arbeitsrecht. Das Beamtenrecht stellt eine besondere Materie des Verwaltungsrechts dar. Beamtenrechtliche Streitigkeiten werden vor den Verwaltungsgerichten und nicht vor den Arbeitsgerichten ausgetragen. Rechtsanwalt Frank Mayer vertritt seit Jahren insbesondere in den Bereichen:
- Anfechtung dienstlicher Beurteilungen
- Beförderung / Konkurrentenstreitigkeiten
- Dienstpostenbesetzungsverfahren
- Dienstfähigkeit / Polizeidienstfähigkeit / Zurruhesetzung
- Entlassung von Probezeitbeamten
- Dienstunfallrecht
- Versorgungsrecht
- Beihilferecht
- Besoldungsrecht (Rückforderung überzahlter Dienstbezüge / Zulagenproblematik)
- Teilzeitbeschäftigung
- Reisekostenrecht
Als Interessenschwerpunkt ist außerdem das Waffenrecht zu nennen. Rechtsanwalt Frank Mayer vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarten und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden.
Rechtsanwalt Mayer ist ein Spezialist für das Beamten- und Disziplinarrecht. Stellt der Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass ein Beamter ein Dienstvergehen begangen hat, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst, kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Frank Mayer begleitet seine Mandanten bei Rechtsfragen wie Beförderung, Beurteilung, Versetzung und allen sonstigen Ansprüchen aus beamtenrechtlichen Verhältnissen. In diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Mayer beispielsweise für die Polizeigewerkschaft und den Bundeswehrverband tätig.
Das Disziplinarrecht für Beamte ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, das in Verfahren und Ausgestaltung sowohl Ähnlichkeiten zum allgemeinen Verwaltungsrecht als auch zum Strafrecht aufweist. Häufig sind behördeninterne Sachverhalte Gegenstand von Disziplinarverfahren, sodass auch die Kenntnis von behördeninternen Abläufen und das Verständnis für solche Voraussetzung für eine erfolgreiche Disziplinarverteidigung sind. Für den Beamten ist eine solche essentiell wichtig, da die Disziplinarmaßnahmen bis zu einer Entfernung aus dem Dienst reichen und selbst die Verhängung geringer Disziplinarmaßnahmen unter Umständen einer Beförderung im Wege stehen können. Ein Disziplinarverfahren ist dementsprechend immer geeignet, das berufliche Fortkommen des Beamten ganz erheblich zu behindern. Da beim Dienstherrn häufig die Auffassung vertreten wird, bei einem einmal eingeleiteten Disziplinarverfahren müsse auch „etwas herauskommen", ist eine qualifizierte Verteidigung im Disziplinarverfahren unter Ausschöpfung aller auch verfahrensrechtlicher Möglichkeiten geboten. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Mayer.