Übersicht

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg wurde 1985 von Michael Ott-Eulberg und Birgit Eulberg gegründet. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Erbrecht und die Vermögensübergabe. Eine umfangreiche Erbrechtsbibliothek gehört neben zahlreichen EDV-Programmen zum Standard in der Sozietät. Zwei angestellte Juristen und qualifizierte Mitarbeiter ergänzen das Team.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Erbrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
6015 Zugriffe seit dem 26.04.2005
Kurzprofil

Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg wurde 1985 von Michael Ott-Eulberg und Birgit Eulberg gegründet. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Erbrecht und die Vermögensübergabe. Eine umfangreiche Erbrechtsbibliothek gehört neben zahlreichen EDV-Programmen zum Standard in der Sozietät. Zwei angestellte Juristen und qualifizierte Mitarbeiter ergänzen das Team.

Die Kanzleiräume liegen in der Ludwigstraße 22 in Augsburg, nahe dem Stadttheater, dem Landgericht Augsburg und der Hauptpost. Die Haltestelle "Theater/Alter Justizpalast" der Straßenbahnlinie 4 ist in Fußnähe.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr organisiert. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der üblichen Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

 

Fachgebiete

Michael Ott-Eulberg, 1955 in Augsburg geboren, studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Universität Augsburg Jura. Herr Ott-Eulberg ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2005 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Erbrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Herr Ott-Eulberg ist umfassend als Referent für Erbrecht bei der Deutschen Anwaltsakademie, beim Institut für Erbrecht, beim Zentrum für Unternehmensnachfolge, bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, bei der Rechtsanwaltskammer München und der Steuerberaterkammer München tätig. Ferner wurde er als Sachverständiger ins Fernsehmagazin "WISO" eingeladen und setzte sich in zahlreichen Zeitungsartikeln und Publikationen mit den Entwicklungen im Erbrecht auseinander. In der "Focus"-Liste der "100 besten Anwälte" wird Herr Ott-Eulberg regelmäßig aufgeführt.

Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg berät und vertritt Sie im Erbrecht. Seine juristischen Stärken liegen dabei in seiner Analysefähigkeit, in der schnellen Umsetzung und in seiner Beharrlichkeit bei der Verfolgung von Zielen.

Wer etwas zu vererben hat, aber keine Verfügung über seinen Nachlass trifft, schadet meist seinen Nachkommen. An die Rechtsfolgen des Todes sollte man deshalb denken, solange man sich seines Lebens erfreut. Langfristig ist Vorsorge nötig. Oft genug ist auch eine Anpassung an veränderte Umstände erforderlich. Droht der Ernstfall, ist oft schnelles Handeln geboten.

Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg ist ein rechtskundiger und erfahrener Spezialist für die Erstellung von Testament oder Erbvertrag. Des Weiteren gestaltet der Jurist für Sie Ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Trauerverfügung und Organverfügung.

Mit der Patientenverfügung weist der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wichtig ist aber im Falle einer Hilflosigkeit auch eine Vorsorgevollmacht, die einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten sinnvollerweise gemeinsam erstellt werden. Mit der Trauerverfügung entscheiden Sie, in welcher Art und Weise Ihre Bestattung erfolgen soll, mit der Organverfügung, ob und welche Ihrer Organe gespendet werden sollen.

Michael Ott-Eulberg berät Sie bei vorsorgenden Verfügungen für den Krankheitsfall oder Todesfall und bei notwendigen rechtlichen Betreuungen, um für Sie rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Darüber hinaus gilt es oftmals zusätzliche Aufgaben zu bewältigen:

  • Auseinandersetzungsvereinbarung
  • Streitigkeiten zwischen Erben und Begünstigten
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
  • das Vermächtnis und seine Erfüllung
  • Prüfung und Vollzug von Testament und erbrechtlicher Vereinbarung
  • Prüfung der gesetzlichen Erbfolge

Das internationale Erbrecht ist ebenfalls ein Spezialgebiet der Kanzlei. Umfangreiche juristische Erbrechtskenntnisse über Länder wie Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und USA sind die Grundlage der Beratung.

 

Außerberufliche Engagements

Herr Ott-Eulberg ist Vorsitzender des Tennisclubs Augsburg und des Motorsportclubs Augsburg.

 

Kontakt

Eulberg & Ott - Eulberg

Ludwigstr. 22
86152 Augsburg
Deutschland
Telefon: 
+49 821 345770
Telefax: 
+49 821 3457720
Web
www.erbrechts-spezialist-augsburg.de
Kontakt aufnehmen
Services