Rechtsanwalt Knut Ruffing, geboren 1959 in Saarbrücken, studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Trier. In Trier absolvierte er auch seine Referendariatszeit. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er verfügt über fundierte Kenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Knut Ruffing, geboren 1959 in Saarbrücken, studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Trier. In Trier absolvierte er auch seine Referendariatszeit. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er verfügt über fundierte Kenntnisse in Englisch.
Mehrheitlich betreut Rechtsanwalt Ruffing im Bereich Arbeitsrecht Mandate aus dem Individualarbeitsrecht. Hier umfasst seine Arbeit das gesamte Spektrum dieses Arbeitsgebietes. Zentral hierbei sind das Beseitigen von Unklarheiten im Bereich Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeiten, Urlaubsregulierungen und Urlaubsansprüche, Arbeitsverträgen, Zeitverträgen, sowie die rechtliche Hilfestellung bei Lohnabrechnungen und Gehältern.
Des Weiteren wird Rechtsanwalt Ruffing im Erbrecht für Sie aktiv. Haben Sie etwas geerbt und wissen nicht, wie Sie nun weiter verfahren sollen? Haben Sie Fragen zur Testamentsgestaltung, zur Testamentsanfertigung oder zur Testamentsanfechtung? Benötigen sie Hilfe bei der Klärung der Erbfähigkeit, der Erbfolge, des Erbschaftsbesitzes oder des Erbteils? Oder bestehen Unklarheiten bezüglich der Erbunwürdigkeit, des Erbvertrags oder des Erbverzichts? Bei all diesen Problematiken steht Ihnen Rechtsanwalt Ruffing kompetent zur Seite.
Auch das Mietrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Mögliche Probleme sind vielfältiger Natur. Fragen bezüglich Ihres Mietvertrags, sei es nun bei dessen Verfassen oder bei der Anfechtung, werden von dem Juristen kompetent beantwortet. Auch im Bereich des Kündigungsschutzes wird er gerne für Sie aktiv. Oftmals wissen Mieter nicht um ihre Rechte oder Pflichten, so dass es zu Missverständnissen kommen kann, bei denen ein rechtlicher Beistand unumgänglich ist. Hier steht Rechtsanwalt Ruffing Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Des Weiteren ist er mit Fragen zu Betriebskosten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung und Kaution bestens vertraut.
Neben seiner Arbeit in der Kanzlei Schneider und Ruffing ist Rechtsanwalt Ruffing seit 2001 als Dozent für Recht an der IHK tätig. Ein Mal pro Woche unterrichtet er dort primär Bilanzbuchhalter, die sich im Rechtsbereich weiterbilden.