Dipl.-Kfm., Dipl. Volkswirt Jürgen Rädle

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Rädle wurde 1993 von Rechtsanwalt Jürgen Rädle gegründet. Zusammen mit der Steuerberaterin Elisabeth Immel-Carstens bildet der Jurist das Team der Kanzlei.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Steuerrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Strafrecht (Steuerstrafrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Rädle wurde 1993 von Rechtsanwalt Jürgen Rädle gegründet. Zusammen mit der Steuerberaterin Elisabeth Immel-Carstens bildet der Jurist das Team der Kanzlei.

Dem Konzept der Kanzlei liegt der Gedanke „Beratung aus einem Guss" zugrunde, so dass Ihnen jeweils Ansprechpartner aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Die Kanzleiräume liegen in der Hessische Straße 12 in Berlin - Mitte, in der Nähe des Museums für Naturkunde und der Charité. Mandanten mit PKW können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen parken. Ferner erreichen Sie die Kanzlei Rädle mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln:

-                     U-Bahn: U6,M6: Station Naturkundemuseum

-                     S-Bahn: S3, S5, S7, S9, S75 Station  Berlin Hauptbahnhof

-                     S-Bahn: S1, S2, S25, M10, M8, 12 Station Nordbahnhof

-                     Bus: 142, 123 Haltestelle Robert-Koch-Platz

-                     Bus: 245, 147, 187 Haltestelle Invalidenstraße

Besprechungstermine finden nach vorheriger Absprache statt. Feste Bürozeiten gibt es hierfür nicht. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der üblichen Zeiten möglich. In Notfällen ist Herr Rädle für seine Mandanten 24 Stunden am Tag via Mobiltelefon unter der Nummer 0172 / 3 10 37 37 erreichbar.

Jürgen Rädle wurde 1960 in Friedrichshafen geboren. Er studierte an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften und absolvierte ebenda sein Grundstudium in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. Im Anschluss war Herr Rädle als Rechtsreferendar am Kammergericht mit den Ausbildungsstationen Finanzamt Wilhelmsdorf und Finanzgericht Berlin tätig.

Zeitgleich führte er sein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin zu Ende und schloss dieses als Diplom Volkswirt ab. Im Anschluss war er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und freiberuflich als Repetitor und Dozent tätig. Seine Zulassung als Rechtsanwalt folgte 1991.

In den Folgejahren arbeitete Herr Rädle als Regierungsrat in der Berliner Finanzverwaltung sowie in der Oberfinanzdirektion Berlin und gründete seine Kanzlei in der Bundeshauptstadt.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit bereitete er sich auf die Steuerberaterprüfung an der privaten Akademie für Wirtschaftsberatung in Bad Herrenalb vor und war danach ein Jahr Regierungsrat der Sächsischen Innenverwaltung und Leiter des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften an der Sächsischen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.

1995 schloss er sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin als Diplom Kaufmann erfolgreich ab. Seit 2000 ist er ferner berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht" zu führen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Jürgen Rädle ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund rum das Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht. Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein, korrespondiert der Jurist fließend in Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist, bei Steuerbescheiden die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen sind, gegebenenfalls trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.

Der Kernbereich der anwaltlichen steuerberatenden Tätigkeit von Rechtsanwalt Jürgen Rädle liegt im Bereich Einkommensteuergesetz, sowohl aus Sicht einer unternehmerisch tätigen Person, wie auch angestellten Person. Mit den unternehmerisch tätigen Personen geht außerdem Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls sogar Körperschaftsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, zum Beispiel GmbH, organisiert haben, einher. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich.

Aufgrund seiner steuerjuristischen Ausrichtung ist Rechtsanwalt Rädle insbesondere Ansprechpartner in finanzgerichtlichen Verfahren, denn der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund leerer Staatskassen immer härter ausgetragen. Jürgen Rädle berät und vertritt Sie bei steuerrechtlichen Streitfragen im finanzgerichtlichen Verfahren, erörtert mit Ihnen die möglichen prozessualen Wege und schlägt Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor. Herr Rädle verfügt über umfangreiche praktische Prozesserfahrung im materiellen Steuerrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht. Er bietet Ihnen insbesondere rechtliche Vertretung vor dem Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof und den Verwaltungsgerichtsbarkeiten.

Rechtsanwalt Jürgen Rädle ist auch als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weit reichende Mitwirkungs-, Vorlage- und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt Jürgen Rädle.

Rechtsanwalt Rädle berät und begleitet ferner Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Jürgen Rädle bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht, verschiedenste Bereiche, wie zum Beispiel das Vertragsrecht inklusive dem Recht der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) oder das Allgemeine Zivilrecht. Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe - wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung - sowie des Wettbewerbsrechts fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie das Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Rädle berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig.

Einen weiteren Schwerpunkt von Jürgen Rädle bildet das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwalt Rädle beraten.

Kontakt

Dipl.-Kfm., Dipl. Volkswirt Jürgen Rädle

Hessische Straße 12
10115 Berlin
Mitte
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Telefon: 
+49 30 2830930
Telefax: 
+49 30 28309320
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