Rechtsanwalt Jan Hinrich Sander ist seit dem Jahr 2007 Partner der Sozietät Dr. Wessel, Meyer & Partner, einer der ältesten Anwaltskanzleien in der Hansestadt Lübeck, mit insgesamt sechs Anwälten und einem Notar.
Rechtsanwalt Jan Hinrich Sander ist seit dem Jahr 2007 Partner der Sozietät Dr. Wessel, Meyer & Partner, einer der ältesten Anwaltskanzleien in der Hansestadt Lübeck, mit insgesamt sechs Anwälten und einem Notar.
Beratungstermine können Sie während der Bürozeiten montags bis freitags von 9.00 bis13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr telefonisch mit dem Sekretariat oder Rechtsanwalt Sander direkt vereinbaren. Außerhalb der Kernzeiten ist das Büro ständig per E-Mail unter info@wm-rechtsanwaelte.de erreichbar - nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage http://www.wm-rechtsanwaelte.de.
Die Büroräume liegen am Gustav-Radbruch-Platz in unmittelbarer Nähe zum Gericht. Mandanten mit Pkw können kanzleieigene Parkplätze direkt am Haus nutzen. Die Kanzlei ist ebenso gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch von außerhalb gut zu erreichen - am Gustav-Radbruch-Platz befindet sich ein Busbahnhof.
Rechtsanwalt Sander, 1963 in Lübeck geboren, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Hamburg mit dem sich anschließenden Referendariat in Hamburg und Lübeck 1997 zum Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete zunächst als selbständiger Einzelanwalt, bevor er 2007 als Partner in die Sozietät Dr. Wessel, Meyer & Partner wechselte. Rechtsanwalt Sander ist verheiratet und hat ein Kind. Er spricht fließend Englisch.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit kann Rechtsanwalt Sander auf eine 6-jährige Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Hochschule Wismar verweisen.
Als größte Stärke sieht Rechtsanwalt Sander seine besondere Fähigkeit zur Unterstützung bei der Konfliktbewältigung. Die friedliche Beilegung von Differenzen stellt stets die kostengünstigere Alternative zur streitigen Lösung im gerichtlichen Verfahren dar. In Rechtsanwalt Jan Hinrich Sander finden Sie einen kompetenten Gesprächspartner, der nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, sondern auch die zwischenmenschlichen Gesichtspunkte im Blick hat.
Rechtsanwalt Jan Hinrich Sander ist laut Beschluss der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer vom 30.07.2003 befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Zuvor musste er nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung auf dem Fachgebiet des Familienrechts besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorweisen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für den Erwerb der Qualifikation des Fachanwalts für Familienrecht ist die mindestens 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt obligatorisch. Als Fachanwalt für Familienrecht muss Rechtsanwalt Sander auf seinem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt mindestens 10 Zeitstunden dozierend oder hörend teilnehmen.
Im Interesse seiner Mandanten versteht sich Rechtsanwalt Sander in schwierigen familiären Konfliktsituationen als wichtige Anlaufstelle, um Ungewissheiten auf familienrechtlichen Gebiet möglichst vollständig beiseite zu räumen. Die Interessen seiner Mandantschaft mit Empathie und Kompetenz durchzusetzen, ist sein oberstes Gebot. Seine Fähigkeit zuzuhören und die aktuell anstehenden Sorgen und Interessen mit Hilfe des Familienrechts zu strukturieren und zu kanalisieren, dient dem Hilfesuchenden, erste Wogen zu glätten und familiäre Probleme in eine sachliche Basis zu überführen. Nach umfassender Analyse der familiären Konfliktsituation wird die kompetente familienrechtliche Lösung erörtert und umgesetzt.
Rechtsanwalt Sander berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie noch während intakter Ehe, nach Trennung der Ehepartner, im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen, Vermögensansprüchen, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen zum Versorgungsausgleich sowie zum Ehevertrag vor der Heirat, zu Beginn oder während der Ehe. Auch zu Fragen des Vaterschaftsrechts Adoptionsrechts und Lebenspartnerschaftsrechts für gleichgeschlechtliche Paare finden Sie in Rechtsanwalt Sander den kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen adäquate Lösungen präsentiert.
Wegen der Vielzahl der offenen Fragen in familiären Konfliktsituationen steht häufig nicht so sehr die ausschnittsweise Lösung eines einzelnen Problems, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Rechtsanwalt Sander klärt die Aussichten und Risiken des außergerichtlichen und des gerichtlichen Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam den optimalen Lösungsweg zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Schon im Vorfeld einer Trennung von Partner oder Partnerin bietet die Beratung durch Rechtsanwalt Sander die Möglichkeit, frühzeitig rechtliche Unsicherheiten aus dem Wege zu räumen und kompetente Unterstützung in schwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen ebenso wie in zwischenmenschlichen Fragen zu erfahren.
Der weitere Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Sander liegt im Erbrecht. Das Erbrecht regelt die Rechtslage rund um das Thema Erben und Vererben. Wesentliche Sachverhalte des Erbrechts sind die durch ein Testament vorgegebene Erbfolge einerseits und die gesetzlich geregelte Erbfolge andererseits. Wenn Sie Ihren Nachlass sicher und zuverlässig geregelt wissen wollen, ist es wichtig, sich zur Testamentsgestaltung im Vorfeld juristischen Beistand zu holen. Ebenso kümmert sich Rechtsanwalt Sander um die Nachlassabwicklung und Fragen rund um das Recht von Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung. Auch in Bezug auf Ersatzerbschaft, Erbschein, Erbengemeinschaft, Erbschaftssteuer etc. können Sie sich an Rechtsanwalt Sander wenden.
Zusätzlich kann er sie zum Erbrecht im gewerblichen Bereich beraten und Nachfolgeregelungen für Ihr Unternehmen entwerfen, die Ihrer besonderen betrieblichen Struktur angepasst sind. Um das Unternehmen vom persönlichen Schicksal des Unternehmers abzukoppeln und abzusichern, empfiehlt sich eine frühzeitige Regelung für den Todesfall. Auch bei der Abwicklung der Unternehmensübergabe steht Ihnen Rechtsanwalt Sander mit Rat und Tat zur Seite.
Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Sander hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen und den letzten Abschnitt Ihres Lebens in Selbstbestimmung zu gestalten. Im Wege der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Sander Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickeln. Für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit kann damit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden. Rechtsanwalt Sander verfügt auch hier über eine hohe Kompetenz durch langjährige Erfahrung im Betreuungsrecht mit über dreihundert Betreuungen. Er weiß daher, wovon er spricht.
Rechtsanwalt Sander hat inzwischen den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert. Er hält zudem Vorträge zum Erbrecht, insbesondere auch zum Thema Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Das Betreuungsrecht, die rechtliche Betreuung von Menschen auf Grund einer erheblichen seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung, bildet den weiteren Schwerpunkt seines beruflichen Tätigkeitsfeldes.
In der Beratung und Vertretung von Menschen mit einem Handicap - und ihren Angehörigen - ergänzt das Betreuungsrecht das Familienrecht und das Erbrecht in idealer Weise. Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung, oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften.
Betreuer werden durch das Betreuungsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Aufgabe des Betreuers ist es, über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu wachen.
Als Ansprechpartner für Menschen mit Betreuungsbedarf bietet Rechtsanwalt Sander fachlich fundierte Beratung und Begleitung in schwierigen Lebensphasen deshalb nicht nur in seiner Funktion als Rechtsanwalt.