Herr Rechtsanwalt Thomas Wüllenweber wurde1972 geboren. Nach seinem Studium und ersten Examen 1997 in Köln absolvierte er sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein zweites Staatexamen folgte im Jahr 2000.
Herr Rechtsanwalt Thomas Wüllenweber wurde1972 geboren. Nach seinem Studium und ersten Examen 1997 in Köln absolvierte er sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Sein zweites Staatexamen folgte im Jahr 2000.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese Bezeichnung wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Herr Wüllenweber berät und vertritt Betriebs- und Gesamtbetriebsräte in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind u.a.
Er vertritt Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und ist als Beisitzer für die Betriebsratsseite in Einigungsstellenverfahren tätig. Für die von ihm vertretenen Betriebs- und Gesamtbetriebsräte bietet Herr Wüllenweber betriebs- oder unternehmensbezogene Inhouse-Schulungen an.
Herr Wüllenweber verfügt über besondere Erfahrung im Insolvenzarbeitsrecht sowie im Bereich Transfersozialplan/ Transfergesellschaften.
Darüber hinaus ist Herr Wüllenweber für Arbeitnehmer in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts tätig. Insbesondere führt er Verhandlungen mit Arbeitgebern bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertritt Arbeitnehmer/innen in Kündigungsschutzprozessen.
Herr Wüllenweber ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
Sie erreichen den Rechtsanwalt unter: thomas.wuellenweber@ra-decruppe.de sowie telefonisch unter 0221-5696174 (Sekretariat Frau Hoffacker).