Rechtsanwalt Hubert Mangold gründete 1994 seine Kanzlei in Friedrichshafen. Seit 2006 arbeitet er mit Rechtsanwalt Patrick Hassler in der Sozietät Mangold & Hassler. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen beruhenden Mandantenstamm gehören anspruchsvolle Privatleute, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen.
Rechtsanwalt Hubert Mangold gründete 1994 seine Kanzlei in Friedrichshafen. Seit 2006 arbeitet er mit Rechtsanwalt Patrick Hassler in der Sozietät Mangold & Hassler. Zum hauptsächlich auf Empfehlungen beruhenden Mandantenstamm gehören anspruchsvolle Privatleute, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen.
Die Kanzlei finden Sie in der Nähe des ehemaligen Finanzamtes, gegenüber der Pestalozzi-Schule. Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Haus. Der Stadtbahnhof ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Aufgrund ihrer Lage umfasst das Einzugsgebiet der Kanzlei unter anderen die Orte Meckenbeuren, Kressbronn am Bodensee, Reichen, Wiesach, Langenargen, Immenstaad am Bodensee, Oberteuringen, Neukirch, Tettnang und Euskirch.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr vereinbart werden. Die Beratungsgespräche können bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden.
Zusätzlich zu seiner Präsenz auf dieser Seite hat Rechtsanwalt Mangold eine eigene Homepage (http://www.kanzlei-mangold-hassler.de).
Hubert Mangold wurde 1960 in Friedrichshafen geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte in Konstanz. Während seines Referendariats war Herr Mangold unter anderem für die chilenische Handelskammer in San Diego de Chile tätig. Auf diese Weise lernte er das Land, die Leute und die Sprache kennen. Bereits seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 2004 erwarb er zusätzlich den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Er doziert an verschiedenen Einrichtungen und berät und unterstützt so beispielsweise Arbeitslose bei arbeitsrechtlichen Fragen. Außerdem engagiert er sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in einem Verein für die Dritte Welt.
Hubert Mangold versteht seinen Beruf als Möglichkeit, sich für Menschen und deren Rechte zu engagieren. Für ihn stehen die individuelle Beratung und Ihre Interessen im Mittelpunkt. Herr Mangold nimmt sich für jeden die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden.
Auch über die entstehenden Kosten werden Sie natürlich vorher aufgeklärt. Eine rechtlich fundierte und engagierte Vertretung ist in jedem Fall selbstverständlich. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt zu finanzieren, berät Herr Mangold Sie gerne über die Möglichkeiten, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und im gerichtlichen Bereich Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Strafrecht
Seit 2004 ist Hubert Mangold dazu berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht ist der engagierte Jurist in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens - also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren - zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft die Wahrheitsfindung unterstützen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehören auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung, die Haftbetreuung, das Nebenverfahren oder das Adhäsionsverfahren zum Service von Rechtsanwalt Mangold.
Das Fachgebiet Strafrecht umfasst auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. In vielen Lebensbereichen werden Verstöße durch Bußgelder geahndet, die zum Teil eine erhebliche Höhe erreichen können. In Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht etwa sind mit der Geldbuße auch weitere Folgen, zum Beispiel Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg oder gar ein Fahrverbot verknüpft, wodurch Ahndungen sogar existenzbedrohlich werden können. Deshalb ist in vielen Fällen auch im Ordnungswidrigkeitenrecht eine Vertretung durch einen Spezialisten unabdingbar.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Hubert Mangold wird auch im allgemeinen Verkehrsrecht für Sie tätig. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Arbeitsrecht
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem politischen Spielball geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen. Aus der Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Bei Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwalt Mangold ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt Herr Mangold Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.
Die Tätigkeit des Juristen im Individualarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie Abmahnung, Urlaub und Urlaubsabgeltung. Fälle von Mobbing und Diskriminierung, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht gehören ebenso zu seinem Gebiet.
Auch wenn im Zuge der Kündigung Probleme mit der Agentur für Arbeit bestehen, steht Ihnen Rechtsanwalt Hubert Mangold zur Seite. Oftmals geht es dabei um Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) oder die Sozialversicherung.