Übersicht

Die traditionsbewusste Kanzlei Janssen und Janssen wurde 1985 von Rechtsanwalt Bernd Ulrich Janssen gegründet und bis März 2003 als Zweier-Kanzlei betrieben. Seit 2003 führt Rechtsanwalt Janssen die Kanzlei als Einzelanwalt. Rechtsanwalt Janssen, dessen Vater bereits Jurist war, betreut sowohl Unternehmen des Mittelstandes als auch Privatleute, unter anderem aus dem landwirtschaftlichen Bereich.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
5286 Zugriffe seit dem 02.12.2004
Kurzprofil

Die traditionsbewusste Kanzlei Janssen und Janssen wurde 1985 von Rechtsanwalt Bernd Ulrich Janssen gegründet und bis März 2003 als Zweier-Kanzlei betrieben. Seit 2003 führt Rechtsanwalt Janssen die Kanzlei als Einzelanwalt. Rechtsanwalt Janssen, dessen Vater bereits Jurist war, betreut sowohl Unternehmen des Mittelstandes als auch Privatleute, unter anderem aus dem landwirtschaftlichen Bereich.

Die Räume der Kanzlei Janssen in Hameln sind nahe der Weser in einem Gründerzeitgebäude aus dem Jahr 1898 gelegen. Das Gebäude ist sehr markant, da es sich um ein Eckhaus mit einem Turm handelt und deshalb für Mandanten nicht zu verfehlen ist. Parkplätze sind in ausreichender Zahl in direkter Umgebung vorhanden. Mandanten, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr anreisen, finden eine Bushaltestelle circa 60 Meter von der Kanzlei entfernt.

Die Büroöffnungszeiten sind montags bis freitags von 09.30 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.30. Überdies zeichnet sich die Kanzlei durch eine flexibel gestaltete Terminplanung aus, sodass Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich sind, zum Beispiel abends oder am Wochenende, sowie auf Wunsch vor Ort beim Mandaten.

Fachgebiete

Bernd Ulrich Janssen wurde 1951 geboren und studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Lausanne. Sein Referendariat absolvierte der Jurist in Hildesheim, Oldenburg, Verden, Berlin und Sydney/Australien. Seit 1985 ist er als Rechtsanwalt tätig. Zudem ist Herr Janssen seit 1988 als Notar zugelassen und übernimmt für Sie Beurkundungen und Beglaubigungen jeder Art, insbesondere im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht.

Rechtsanwalt Janssen spricht fließend Englisch. Bereits während seiner internationalen Ausbildung konnte er Erfahrungen im Ausland sammeln. Zu seiner heutigen Klientel gehören Mandanten aus dem In- und Ausland, zum Beispiel aus den USA, aus Singapur oder Gran Canaria. Diese betreut der engagierte Jurist im Bereich Zivilrecht zumeist mit handelsrechtlichem Schwerpunkt. Des Weiteren baut Rechtsanwalt Janssen derzeit eine Kooperation mit einer brasilianischen Kanzlei auf.

Auch außerhalb seiner Tätigkeit in der Kanzlei ist Rechtsanwalt Janssen engagiert. So ist er etwa auf sozialer Ebene Kuratoriumsmitglied einer gemeinnützigen Stiftung und Vorstandsmitglied eines 1819 gegründeten Clubs.

Rechtsanwalt und Notar Bernd Ulrich Janssen bearbeitet schwerpunktmäßig das Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso sowie Zivilrecht, inklusive Kaufrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht und Straßenverkehrsrecht.

Als Notar arbeitet Herr Janssen vorwiegend auf den Gebieten Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Seine Haupttätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Rechtsanwalt und Notar Janssen Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung an.

Im Gesellschaftsrecht ist der Jurist behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht nur die forensische, sondern auch die beratende Tätigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Die anwaltliche Praxis wird bestimmt von der Beratung von Personengesellschaften, insbesondere der GmbH & Co. KG. Herr Janssen bietet Ihnen eine umfassende Beratung unter zivil- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Im Immobilienrecht oder Grundstücksrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Rechtsanwalt Janssen prüft die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Das beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer.

Darüber hinaus gehört das Zwangsvollstreckungsrecht als Unterfall des Grundstücksrechts zu den Schwerpunkten des Juristen. Bernd Ulrich Janssen verwaltet für Amtsgerichte Grundstücke im Zwangsverwaltungsverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren. Dabei kann er zurückgreifen auf langjährige Erfahrungen in der Verwaltung vollkommen unterschiedlich gearteter Immobilien wie Hotel, Gutshaus, Plattenbau, Wohnungseigentumsanlage und Eigentumswohnung bis hin zum separaten Haus. Er vertritt dabei auch Schuldner, Gläubiger oder Drittbetroffene.

Darüber hinaus steht die Kanzlei Ihnen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Jeder Unternehmer steht heute vor der Aufgabe, derartige Risiken möglichst zu minimieren und Außenstände effektiv einzuziehen. Die Frage, wie man schnell und effektiv eigene Forderungen realisiert, ist mit Hinblick auf die eigene Liquidität zu einer zentralen Unternehmensfrage geworden. Die Kanzlei Janssen & Janssen setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Verleihen Sie Ihren nicht bezahlten Rechnungen durch ein anwaltliches Mahnschreiben den nötigen Nachdruck. Eine Vielzahl der Inkasso-Fälle wird heutzutage durch Inkasso-Büros bearbeitet. Im Gegensatz zu der eingeschränkten Befugnis eines Inkasso-Büros erhalten Sie bei Einschaltung eines Anwaltsbüros alle Leistungen aus einer Hand.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Janssen Mandate aus dem allgemeinen Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht und Straßenverkehrsrecht. Seine Tätigkeit ist hierbei primär firmenorientiert und beinhaltet unter anderem Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Herr Janssen für Sie prüft oder entwickelt, sind Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.

Rechtsanwalt Bernd Ulrich Janssen berät Sie ferner in allen kaufrechtlichen Fragen, etwa zum Kaufvertrag oder im angrenzenden Gewährleistungsrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten.

Einer seiner Interessensschwerpunkte ist das Grundstücksrecht. Herr Janssen bearbeitet Mandate, die sich mit den Rechtsbeziehungen des Grundeigentums befassen. Hier handelt es sich insbesondere um Entwürfe von Kaufverträgen und die damit zusammenhängenden Themen Alt-Belastung, Umschreibung und Neueintragung.

Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet der Kanzlei im Mietrecht. Ziel der Rechtsberatung von Rechtsanwalt Janssen ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Bernd Ulrich Janssen berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Bernd Ulrich Janssen ist das gesamte Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Verkehrszivilrecht, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Kontakt

Bernhard Ulrich Janssen

Klütstraße 15
31787 Hameln
Deutschland
Telefon: 
+49 5151 65045
Telefax: 
+49 5151 64429
Kontakt aufnehmen
Services