Übersicht

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Greve wurde 1981 von Wilhelm H. Greve, dem Vater des jetzigen Inhabers, gegründet und 1997 bzw. 1999 von Philipp Ch. L. Greve übernommen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Greve wurde 1981 von Wilhelm H. Greve, dem Vater des jetzigen Inhabers, gegründet und 1997 bzw. 1999 von Philipp Ch. L. Greve übernommen.

Die Kanzleiräume liegen im Ortskern der Stadt Schortens, direkt neben dem Rathaus. Parkmöglichkeiten gibt es auf der Straße direkt vor dem Gebäude bzw. auf einem benachbarten Behördenparkplatz.. Die Öffnungszeiten des Büros sind montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und zusätzlich montags bis donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit nehmen die Mitarbeiter der Kanzlei gern Ihre Terminwünsche entgegen, gegebenenfalls auch kurzfristig.

Der Rechtsanwalt und Notar Philipp Ch. L. Greve, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt eine breit gefächerte Mandantschaft.  Neben einer Vielzahl von Privatpersonen zählen  auch kleine bis mittelständische Unternehmen zu seiner ständigen Klientel.

 

Fachgebiete

Philipp Greve, geboren in Göttingen, ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte an den Universitäten in Marburg, Münster und Berlin Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das Studium absolvierte Herr Greve das Rechtsreferendariat beim Kammergericht in Berlin u.a. mit einer Stage bei der Botschaft der Bundesrepublik  Deutschland in Prag. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin, trat er 1997 in Sozietät in die väterliche Kanzlei in Schortens ein, die er seit 1999 alleine betreibt. Seit 2002 ist er darüber hinaus zum Notar bestellt worden.

Für seine Mandanten ist es von großem Vorteil, dass Rechtsanwalt Greve bundesweite Kontakte zu Kollegen unterhält und gelegentlich gemeinsam mit diesen unterschiedliche Fälle bearbeitet. Er spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt und Notar Philipp Ch. L. Greve betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht.  Besondere Erfolge hat er im Bereich des Forderungseinzugs zu vermelden, bei denen er auch einige Arztpraxen sowie Leistungserbringer im Gesundheitswesen erfolgreich vertritt. Etwaige Berufungsfälle kann der Rechtsanwalt problemlos vertreten, da er neben seiner Zulassung bei Amts- und Landgericht auch vor allen Oberlandesgerichten in Deutschland postulationsfähig ist, also dort die Interessen seiner Mandanten wahrzunehmen imstande ist.

Herr Rechtsanwalt Greve ist, wie oben bereits ausgeführt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Darüber hinaus hat er die Voraussetzungen des Fachanwalts für Sozialrecht erworben.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwalt Greve und die darauf folgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Der Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht ist sehr eng mit dem Arbeitsrecht verbunden. Das Sozialrecht stellt eine eigene Spezialmaterie dar, die wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständigen Änderungen und Anpassungen durch den jeweiligen Gesetzgeber unterliegt. Dieses Rechtsgebiet, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Herr Greve begleitet Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit Krankenkassen um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen. Die gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung sind ebenfalls Teil des Sozialrechts, das in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist und der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen ist.

Bereits bei einem Unfall, welcher nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn meist auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Herr Greve seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Philipp Greve Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht er auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, diese allerdings begrenzt durch die Regelungen im Pflichtteilsrecht. Grundsätzlich soll der Erblasser also frei über seinen Nachlass verfügen dürfen. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie, den Ehegatten und/oder die nächsten Verwandten, über. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Die Gesamtrechtsnachfolge fällt ohne Mitwirkung des Erben mit dem Tod des Erblassers an. Der Erbe hat dann das Recht, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer erfolgten Erbschaft steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Greve selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen aller Art (Testament, gemeinschaftliches Testament), berät in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Vermächtnis, Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.

Und schließlich ist Rechtsanwalt Greve im Allgemeinen Zivilrecht und Familienrecht aktiv. Hier geht es um Kaufvertrag, Ehevertrag, Schadensersatz, Werkvertragsrecht, Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht und das immer wichtiger werdende Thema des Forderungseinzugs, also Inkasso, was oben bereits ausgeführt wurde.

Kontakt

Philipp Ch. L. Greve

Oldenburger Str. 25
26419 Schortens
Deutschland
Telefon: 
+49 4461 9894-0
Telefax: 
+49 4461 9894-29
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www.kanzlei-schortens.de
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