Rechtsanwältin Dr. Heike Langbein ist auf das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht spezialisiert. Dies ist unter anderem auf ihre mehr als siebenjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zurückzuführen. Anschließend arbeitete sie zwei Jahre in der Rechtsabteilung einer Privatbank in Düsseldorf.
Rechtsanwältin Dr. Heike Langbein ist auf das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht spezialisiert. Dies ist unter anderem auf ihre mehr als siebenjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zurückzuführen. Anschließend arbeitete sie zwei Jahre in der Rechtsabteilung einer Privatbank in Düsseldorf.
Nach diesen Erfahrungen wurde sie Rechtsanwältin in einer großen namhaften Wirtschaftskanzlei in Köln. Auch hier beschäftigte sie sich schwerpunktmäßig mit Fällen aus dem Bankrecht. Seit 2004 ist sie Partnerin bei WKLP. Auch hier widmet sie sich fast ausschließlich dem Bankrecht. Allerdings vertritt sie jetzt nicht mehr nur Kreditinstitute, sondern auch Kunden von Banken. Seit 2008 ist sie eine der ersten Fachanwältinnen für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Nähere Informationen über Frau Langbein und das weitere Leistungsspektrum der Sozietät können der Homepage www.wklp.de und der persönlichen Homepage www.kanzlei-langbein.de entnommen werden.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 19.00 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbart werden. Frau Langbein ist gerne bereit, ihre Mandanten auch zu Hause oder im Büro, zu besuchen.
Die Büroräume liegen in Bonn unmittelbar im Regierungsviertel, Nähe Posttower/UN-Center. Parkplätze und die Bushaltestelle (Linie 630) finden sich auf der Straße vor der Kanzlei.
Frau Dr. Langbein ist seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen. Zu mehreren Bereichen aus dem Bankrecht hat die Rechtsanwältin bereits Bücher geschrieben.
Zum Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen zu allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten (wie zum Beispiel Grundschuld oder Hypothek), Wertpapiergeschäft, sei es mit Aktien, Investmentfond, Zertifikat, ETF oder Anleihe, Geldanlage und Anlageberatung, Missbrauch von EC-Karte oder Kreditkarte, Online-Banking, Sparverkehr, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag ) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).
Im Kapitalanlagerecht ist ihr Rat vor allem dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen eingetreten sind. Derartige Verluste können die Folge fehlerhafter Aufklärung und Beratung sein. Häufig stellt sich die Frage, ob die Empfehlung eines Anlageberaters der Risikoneigung des Anlegers entsprach; ferner ob der Anlageberater ausreichend die Anlageziele und Erfahrungen und Kenntnisse des Anlegers hinreichend berücksichtigte. Auch Vermittler, die keine Empfehlung aussprechen, sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Da eine Massenabfertigung Frau Dr. Langbein nicht liegt, nimmt sie sich viel Zeit für ihre Mandanten. Für die Juristin ist es selbstverständlich, das Anliegen der Mandanten aktiv, schnell und absolut zuverlässig zu vertreten. Dafür verfügt Rechtsanwältin Dr. Heike Langbein über ein ausgeprägtes analytisches Denken, wodurch sie schon die meisten Gerichtsprozesse gewonnen hat. Wenn sie jedoch einen Prozess für aussichtslos hält, sagt sie dies ihren Mandanten auch deutlich, um diese vor unnötigen Kosten zu schützen.
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