Hermann Starting wurde 1955 in Rhede/Westfalen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der „Westfälischen Wilhelms – Universität“ in Münster und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst, den er in Arnsberg und Münster ableistete, erfolgte 1982 die Zulassung zur Anwaltschaft. Seit 1992 ist Herr Starting als Notar tätig. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Hermann Starting wurde 1955 in Rhede/Westfalen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der „Westfälischen Wilhelms – Universität“ in Münster und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst, den er in Arnsberg und Münster ableistete, erfolgte 1982 die Zulassung zur Anwaltschaft. Seit 1992 ist Herr Starting als Notar tätig. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Familienrecht, Unterhaltsrecht sowie das private Baurecht. Sein besonderes Interesse gilt dem Erbrecht, Betreuungsrecht, sowie dem Architektenrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Starting unter anderem bestens vertraut mit Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen. Darüber hinaus gewährleistet die Eigenschaft des "Fachanwalts" dem Mandanten eine umfassendere Rechtskenntnis auf dem Gebiet. Diese wird durch fortlaufende Weiterbildung ausgebaut und verfeinert.
Im Übrigen ist Hermann Starting als geprüfter Absolvent des Spezialisierungslehrgangs für Baurecht der DAA (Deutsche Anwaltsakademie) anerkannter Spezialist auf diesem Rechtsgebiet.