Günter Vosgröne, geb. 1946 in Osnabrück, studierte an der „Westfälischen Wilhelms-Universität“ in Münster und an der Albert – Ludwigs – Universität Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaften. Nach dem Dienst als Rechtsreferendar wurde er 1976 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 1979 folgte die Ernennung zum Notar. Rechtsanwalt Vosgröne verfügt über Grundkenntnisse der englischen Sprache.
Günter Vosgröne, geb. 1946 in Osnabrück, studierte an der „Westfälischen Wilhelms-Universität“ in Münster und an der Albert – Ludwigs – Universität Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaften. Nach dem Dienst als Rechtsreferendar wurde er 1976 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 1979 folgte die Ernennung zum Notar. Rechtsanwalt Vosgröne verfügt über Grundkenntnisse der englischen Sprache.
Tätigkeitsschwerpunkte sind Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Interessenschwerpunkte liegen im Landwirtschaftsrecht, Grundbuchrecht und Grundstücksrecht. Das Landwirtschaftsrecht umfasst beispielsweise Übertragsverträge, Regelungen der Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung, Pachtstreitigkeiten, Baumaßnahmen, Nachbarschutz und Nutzungsänderungen.