Klaus Müller

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Rechtsanwalt Klaus Müller gründete seine Kanzlei bereits im Jahr 1993 und ist dort als Einzelanwalt tätig. Er vertritt sowohl Privatleute wie auch Unternehmen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Klaus Müller gründete seine Kanzlei bereits im Jahr 1993 und ist dort als Einzelanwalt tätig. Er vertritt sowohl Privatleute wie auch Unternehmen.

Die Kanzlei finden Sie im Wuppertaler Stadtteil Cronenberg. Für Mandanten mit Pkw stehen ausreichend Parkmöglichkeiten in der direkten Umgebung zur Verfügung. Zudem ist die Kanzlei sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Eine Bushaltestelle ist gegenüber von den Kanzleiräumen.

Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 15.00 Uhr. Termine werden auch außerhalb dieser Zeiten vergeben. Zudem besteht die Möglichkeit, Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Mandanten stattfinden zu lassen.

Herr Müller ist außerdem per E-Mail unter info@kanzlei-mueller-wuppertal.de zu erreichen.

 

Fachgebiete

Klaus Müller wurde 1962 in Remscheid geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seine Referendariatszeit leistete er im Landgerichtsbezirk Wuppertal. Er ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Überdies erhielt er aufgrund seiner Fachkenntnisse im Arbeitsrecht den Titel Fachanwalt.

An seiner Tätigkeit reizen den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Sollte er einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag, spätestens am nächsten Tag einen Rückruf.

Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck aufgenommen und bearbeitet wird. Um eine mögliche Eskalation oder sogar eine Rechtstreitigkeit bestmöglich lösen zu können, ist es Herrn Müller wichtig zu betonen, dass er bereits lange im Vorfeld seinen Klienten mit Rat und Tat zur Seite steht.

Rechtsanwalt Klaus Müller ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Strafrecht tätig. Auch im allgemeinen Zivilrecht vertritt er seine Mandanten.

Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Wuppertal hat Klaus Müller für seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht den Titel Fachanwalt verliehen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Müller Mandanten, die aus folgenden Gründen kommen:

  • zur vorbeugenden Beratung (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
  • aus aktuellem Anlass (etwa Kündigung)
  • aufgrund kollektivrechtlicher Probleme (beispielsweise Sozialplan)

Im Arbeitsrecht vertritt Klaus Müller Arbeitnehmer und Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige und freie Mitarbeiter. Sowohl vor dem Beginn als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft er Ihren Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor. Rechtsanwalt Müller steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvergütung, Versetzung, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Vertiefte Kenntnisse bestehen zudem im Mitarbeitervertretungsrecht-MAV, dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, dem TVÖD und dem kirchlichen Arbeitsrecht, insbesondere dem BAT-KF und den Arbeitsvertragsrichtlinien _AVR.

Der Kern im Arbeitsrecht besteht aus dem Kündigungsschutzrecht. Hier berät Herr Müller seine Mandanten dabei, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder es einen Lohnfortzahlungsanspruch gibt. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an Klaus Müller wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Rechtsanwalt Müller wenden.

Großer Beratungsbedarf besteht häufig auch im Falle der Insolvenz, bei Umstrukturierung des Unternehmens oder beim Betriebsübergang. Herr Müller steht Ihnen bei den hier entstehenden Rechtsfragen kompetent zur Seite und zeigt Lösungswege auf, um diese schwierigen Prozesse im Unternehmen zu bewerkstelligen. Auch im Betriebsverfassungsrecht ist er regelmäßig tätig.

Auch wenn im Zuge der Kündigung Probleme mit der Agentur für Arbeit bestehen, steht Ihnen Rechtsanwalt Müller zur Seite. Oftmals geht es dabei um Arbeitslosengeld oder die Sozialversicherung.

Mietrecht

Herr Müller bearbeitet auch Mandate im Mietrecht. Er berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich meist über Mietmangel, Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschaden und einen damit verbundenen Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz. Klaus Müller wird Ihre Interessen vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Auch die Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sind oft Streitgegenstand. Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, stellen sich Fragen über die Wirksamkeit einer Kündigung, Beendigungsgrund, Räumung der Mietwohnung, Kautionsrückzahlung oder Wohnungsrenovierung. Der Jurist wird Ihnen die rechtliche Situation aufzeigen und die Korrespondenz mit der anderen Partei übernehmen.

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Müller erstreckt sich in erster Linie über das Zivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß, Drogen am Steuer und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. In vielen Fällen kann Klaus Müller entweder den Bußgeldbescheid aufheben lassen oder die Geldbuße verringern.

Familienrecht

Das Leben läuft nicht immer so glatt, wie es gewünscht wird. Trennung und Scheidung sind keine Seltenheit. Von dem Einkommen, das noch für die gemeinsame Familie gerade so reichte, müssen bei Trennung zumindest für eine gewisse Zeit zwei Haushalte finanziert werden. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, benötigen sie weiterhin Sicherheit und Geborgenheit; Verlustängste gilt es dringend zu vermeiden. Dennoch müssen das Vermögen und der Hausrat verteilt werden.

Seit vielen Jahren werden in der Kanzlei von Rechtsanwalt Müller Familien in dieser Situation begleitet, sachlich und rechtlich qualifiziert beraten, damit der Konflikt gelöst wird und die Trennung und Scheidung vernünftig abgewickelt wird. Ist es anders nicht möglich, werden Sie auch beim Amtsgericht und Oberlandesgericht vertreten, um Ihre rechtlichen Interessen für Sie durchzusetzen.

Herr Rechtsanwalt Müller hat den Lehrgang zum Erwerb der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht" erfolgreich abgeschlossen und absolviert selbstverständlich auch die Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig.

Strafrecht

Rechtsanwalt Müller vertritt Sie außerdem bei leichteren Straftaten wie zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung. Auch im Jugendstrafrecht ist er regelmäßig tätig. Als Strafverteidiger ist Herr Müller vorwiegend berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er gewährleistet in allen Stufen des Strafverfahrens - vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren - die schnelle und ordnungsgemäße Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Allgemeines Zivilrecht

Herr Müller hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.

Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Klaus Müller für Sie prüft oder entwickelt, sind Mietvertrag, Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag und Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen oder zu prüfen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.

Zudem beschäftigt sich die Kanzlei mit dem Einzug / der Durchsetzung von Forderungen, mithin der außergerichtlichen Geltendmachung, über das Mahnverfahren bis zur abschließenden und notwendigen Zwangsvollstreckung, sollte der Schuldner keine freiwillige Zahlung leisten.

 

Kontakt

Klaus Müller

Hauptstraße 48
42349 Wuppertal
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Telefon: 
+49 202 473057
Telefax: 
+49 202 473058
Web
www.kanzlei-mueller-wuppertal.de
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