Rechtsanwalt Martin Mücke wurde am 13.11.1954 in Bielefeld geboren. Nach einphasiger Juristenausbildung an der Bielefelder Hochschule in der Zeit von 1974 -1980 absolvierte er das juristische Staatsexamen und ist seit Februar 1980 zugelassener Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Bielefeld.
Rechtsanwalt Martin Mücke wurde am 13.11.1954 in Bielefeld geboren. Nach einphasiger Juristenausbildung an der Bielefelder Hochschule in der Zeit von 1974 -1980 absolvierte er das juristische Staatsexamen und ist seit Februar 1980 zugelassener Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Bielefeld.
Im April 1996 erfolgte die Bestellung vom Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm/Westfalen mit dem Amtssitz in Bielefeld.
Wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Mücke bildet die umfassende Vertretung des Haus- , Wohnungs- und Grundeigentümers, ausgehend von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorsitzender des Bielefelder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereines.
Auf den persönlichen Bezug zwischen Anwalt und Mandant legt Rechtsanwalt Mücke großen Wert.
Präzise Bearbeitung eines Falles mit der gebotenen Schnelligkeit, ohne dass die Genauigkeit vernachlässigt wird, steht dabei im Vordergrund seiner Arbeit.
Mit der reinen Interessenvertretung und –durchsetzung hat es aber nicht sein Bewenden.
Zunehmend wird auch die forensische Tätigkeit ebenso nachgefragt, wie die vorbereitende, vorausschauende und Streit vermeidende Beratung.
Diese umfassenden Kompetenz rund um das Mietrecht und Immobilienrecht wird ergänzt durch seine Mitgliedschaft in dem Josef-Humar-Institut e.V. - Institut für Bodenbau-, Agrar- und Umweltrecht/ Institut für Wohnungseigentum und Wohnungsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG des Deutschen Anwaltsvereines e.V. sowie des Mietgerichtstages e.V.
Rechtsanwalt Mücke verfügt über die Zulassung zur Vertretung an allen deutschen Oberlandesgerichten.