Michael Trenkle
Übersicht

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Trenkle befindet in der Bertoldstraße direkt beim Stadttheater über dem Café "Portofino". Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe in der "Konzerthausgarage" oder in der "Rotteckgarage" vorhanden. Direkt vor dem Haus ist die Straßenbahnhaltestelle "Stadttheater".

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Beamtenrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Trenkle befindet in der Bertoldstraße direkt beim Stadttheater über dem Café "Portofino". Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe in der "Konzerthausgarage" oder in der "Rotteckgarage" vorhanden. Direkt vor dem Haus ist die Straßenbahnhaltestelle "Stadttheater".

Die Büroöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 9.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Freitags hat die Kanzlei von 09.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. Termine werden über das Sekretariat vereinbart. Man kann die Kanzlei auch per E-Mail kontaktieren, eine Fristengewährung erfolgt dadurch jedoch nicht. Die Annahme eines Mandates erfolgt nur nach persönlicher Kontaktaufnahme.

Dem berufserfahrenen Rechtsanwalt ist die persönliche Betreuung der Mandanten äußerst wichtig. Im Mittelpunkt steht die fundierte juristische Beratung. Intensive Fortbildungen und größtmögliche Einsatzbereitschaft garantieren dem Rechtssuchenden, dass seine Angelegenheit mit Sorgfalt und juristischer Präzision bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Michael Trenkle vertritt Mandanten in arbeitsrechtlichen, beamtenrechtlichen, zivilrechtlichen sowie in privat- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Fachgebiete

Michael Trenkle ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete von 1991 bis 1999 als Rechtssekretär bei den Gewerkschaften. Seither hat er eine Vielzahl von Arbeitnehmern sowie Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Personalräte, MAV) vor Gericht vertreten. Er ist somit seit über einem Vierteljahrhundert mit der ganzen Bandbreite des Arbeitsrechtes und Sozialversicherungsrechtes bestens vertraut.

Er ist Mitverfasser des Arbeitsrechtshandbuches "Personalrecht für die Praxis" (Memento-Verlag). In arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften hat er bereits Publikationen veröffentlicht (z. B. in der NZA und AiB).

Rechtsanwalt Michael Trenkle bearbeitet in erster Linie das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Beamtenrecht.

Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg im Breisgau hat Herrn Trenkle für seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht den Titel Fachanwalt verliehen. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet die Regelungen, die für ein Arbeitsverhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht bzw. Personalvertretungsrecht. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind im Wesentlichen die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz, eine mögliche vorherige Abmahnung, eine Abfindung und der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zu berücksichtigen, ferner auch die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt ebenso für den Aufhebungsvertrag und den Abwicklungsvertrag. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Trenkle erstreckt sich im Arbeitsrecht von der Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Dienstvereinbarung bis hin zur Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsrat und Personalrat - außergerichtlich beratend und prozessvertretend.

Versicherungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Michael Trenkle liegt beim Versicherungsrecht, meist verbunden mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch und Leistungsansprüchen. Jeder hat eine oder mehrere Versicherungen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Wenn es zum Versicherungsfall kommt, gibt es häufig Probleme um Eigenverschulden und Fremdverschulden oder um eine Obliegenheitsverletzung (Prämien nicht gezahlt oder Versicherung nicht ordnungsgemäß informiert) sowie um die Fragestellung, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Anwalt ist aufgrund zum Teil bestehender Fristen sehr ratsam.

Herr Trenkle unterstützt Sie im Versicherungsrecht bei der Problemlösung unter anderem in den Bereichen Rechtsschutzversicherung, Kraftfahrzeugversicherung (Kaskoversicherung, Vollkaskoversicherung), Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratsversicherung, Diebstahlversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung oder Personenversicherung.

Hierbei gilt es, die Besonderheiten der Prozessführung im Versicherungsrecht zu beachten und dadurch die rechtlichen Interessen der Mandanten umfassend zu wahren. Ferner berät Rechtsanwalt Trenkle umfassend über die Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln. Weitere Kernbereiche, in denen er Sie umfassend berät, sind Abfindung, Abschlusskosten, Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB, Obliegenheiten, Rückkaufwert, Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz und der Versicherungsvertrag an sich.

Mietrecht

Michael Trenkle bearbeitet auch Mandate im Mietrecht. Er berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich meist über Mietmangel, Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschaden und einen damit verbundenen Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Rechtsanwalt Trenkle wird Ihre Interessen vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Auch die Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sowie die Themen Eigenbedarf oder Mieterhöhung sind oft Streitgegenstand. Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, stellen sich Fragen über die Wirksamkeit einer Kündigung, den Beendigungsgrund, über Räumung der Mietwohnung, Kaution (Kautionsrückzahlung) oder Wohnungsrenovierung. Der Jurist wird Ihnen die rechtliche Situation aufzeigen und die Korrespondenz mit der anderen Partei übernehmen.

Verkehrsrecht

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem "Blechschaden" als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Rechtsanwalt Trenkle übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird er bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung und sonstigen Bußgeld relevanten Verstößen in laufenden Verkehr anwaltlich tätig.

Beamtenrecht

Des Weiteren steht Herr Trenkle seinen Mandanten im Beamtenrecht zur Verfügung. Er berät Sie bei Problemen mit einer Abordnung, Versetzung (Umsetzung) oder Zwangspensionierung. Sollten Sie Auseinandersetzungen mit Ihrem Dienstherrn haben hinsichtlich der Besoldung, Beförderung oder Ihrer Dienstfähigkeit (Dienstunfall), so werden Sie auf diesem Gebiet kompetent beraten und betreut. Auch berät und vertritt Rechtsanwalt Michael Trenkle Sie wegen Nebentätigkeit, Ihrer Personalakte oder einem erteilten Arbeitszeugnis (dienstliche Beurteilung).

 

Kontakt

Michael Trenkle

Bertoldstrasse 44
79098 Freiburg
Deutschland
Telefon: 
+49 761 38415080
Telefax: 
+49 761 384150810
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