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Hartmut Göddecke

Hartmut Göddecke

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  • Englisch
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Rechtsanwalt Hartmut Göddecke berät und vertritt Sie im Steuerrecht, Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalanlagerecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Er ist seit 1999 Fachanwalt für Steuerrecht sowie seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Steuerrecht
  • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Hartmut Göddecke berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Bankrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Steuerrecht
Fachgebiete

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke berät und vertritt Sie im Steuerrecht, Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalanlagerecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Er ist seit 1999 Fachanwalt für Steuerrecht sowie seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein.

Der Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht umfasst insbesondere:

  • Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Steuerverwaltung
  • Klage zum Finanzgericht
  • Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof
  • Betreuung und Vertretung in Außenprüfung und Betriebsprüfung
  • steuerliche Selbstanzeige
  • Vertretung im Steuerstrafverfahren
  • tatsächliche Verständigungen mit Finanzbehörden

Zum Bereich Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalmarktrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheit, wie zum Beispiel Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Wertpapiergeschäft (sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihe), Geldanlage und Anlageberatung, EC-Karte und Kreditkarte, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Private Finanzdienstleistungsunternehmen überschwemmen den Markt mit einem Angebot für Anlagen und Finanzdienstleistungen (wie Warentermingeschäft, Optionsgeschäft, Futures, Auslandsfonds und Inlandsfonds, Aktienspekulationsgeschäft). Häufig treten in diesem Zusammenhang Fragen auf: Wie finde ich heraus, ob das jeweilige Angebot und das anbietende Unternehmen seriös sind? Handelt mein Partner entsprechend den Vorgaben des Kapitalanlagerechts? Entsprechen die verwendeten Prospekte und die verlangten Gebühren den gesetzlichen Vorgaben? Kann ich gegebenenfalls meine Anlage zurückfordern, falls ich einen Totalverlust oder einen Teilverlust erlitten habe? Haftet mein Anlageberater, der Initiator, der Treuhänder oder der Treuhänder einer Kapitalanlage?

Qualifizierte anwaltliche Beratung im Vorfeld und gegebenenfalls entschlossenes Handeln durch einen Rechtsanwalt können hier den Verbraucher und auch den professionellen Investor vor erheblichen Verlusten schützen. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist intensiv mit diesem Rechtsbereich beschäftigt. Seine Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf die Beratung und Rechtsvertretung von Privatanlegern gegenüber dem privaten Finanzdienstleistungsinstitut (Fondsbetreiber, Broker, Anlagevermittlungsinstitute, Vermögensanlagegesellschaften), Prüfung des abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrags und gegebenenfalls Rückforderung von Einlagen und Forderung von Schadensersatz.

Im Erbrecht ist Herr Göddecke Ihr Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, das Ehegattenerbrecht, die Testamentsvollstreckung, die Beratung bei Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Erbausschlagung sowie die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht. Die neu eingeführten Regelungen im Erbrecht machen in vielen Fällen erforderlich, bereits bestehende Testamente auf steuerlich sinnvolle Regelungen zu kontrollieren und möglicherweise nachzujustieren, um nicht in Fallen des Erbschaftsteuerrechts zu laufen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke umfassend bei Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Er berät über die jeweils günstigste rechtliche Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigenden Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Hartmut Göddecke erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Der Schwerpunkt Arbeitsrecht beinhaltet Regelungen, die für die Arbeitsverhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer maßgeblich sind. Wichtige Teilgebiete sind das Arbeitsvertragsrecht sowie das Kündigungsrecht. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind im wesentlichen die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz, das Abmahnungsrecht sowie das Abfindungsrecht und das Zeugnisrecht zu berücksichtigen, ferner die Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt auch beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, wobei sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch beim Abwicklungsvertrag die Gefahr besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verfügt, wodurch sich zusätzlich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt. Um derartige Nachteile zu vermeiden, kann es alleine schon sinnvoll sein, sich die Zeit zu ein Beratungsgespräch zu nehmen.

Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke erstreckt sich im Arbeitsrecht über die Gestaltung von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung, die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten sowohl außergerichtlich beratend als auch prozessvertretend vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Publikationen
Veröffentlichte Fachbeiträge
Kontakt

Hartmut Göddecke

Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Deutschland
Telefon: 
+49 2241 1733-0
Telefax: 
+49 2241 1733-44
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