zur Kanzlei

Kirsten Jankowski

Kirsten Jankowski

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Kirsten Jankowski wurde am 22.03.1965 in Bochum geboren. Nach dem Abitur und einer mehrjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsberater, studierte er an der Universität Bochum Rechtswissenschaften. Dem Referendardienst, den er in Dortmund ableistete, folgte im Jahr 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft und die Gründung der Kanzlei Jankowski & Reimer. Herr Jankowski ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung als Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Versicherungsrecht
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Kirsten Jankowski berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Arztrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Kirsten Jankowski wurde am 22.03.1965 in Bochum geboren. Nach dem Abitur und einer mehrjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsberater, studierte er an der Universität Bochum Rechtswissenschaften. Dem Referendardienst, den er in Dortmund ableistete, folgte im Jahr 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft und die Gründung der Kanzlei Jankowski & Reimer. Herr Jankowski ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung als Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Rechtsanwalt Jankowski bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und Vertragsrecht an.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitgehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzesgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtes Entfernen vorn Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat wird kompetent beraten und betreut.

Herr Jankowski hat am ersten Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht teilgenommen und ist der erste Fachanwalt für Versicherungsrecht im Kreis Unna. Der Bereich des Versicherungsrechts umfasst insbesondere die private Unfallversicherung, die allgemeine Haftpflichtversicherung, die Hausrat- und Gebäudeversicherung, die Lebens- und Krankenversicherung, die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Transportversicherung und die Vertrauensschadenversicherung. Die Kanzlei vertritt sowohl Versicherungsunternehmen als auch Mandanten, die Ansprüche gegenüber Versicherern geltend machen.

Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ist das Arzthaftungsrecht zu nennen. Herr Jankowski ist Patientenanwalt und vertritt die Interessen von Patienten bei ärztlichen Fehlgriffen gegenüber den Haftpflichtversicherern. Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, für Fälle eines ärztlichen Verschuldens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Herr Jankowski ist aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung und seines hervorgehobenen Interesses für medizinische Fragestellungen im besonderen Maße geeignet, die Interessen geschädigter Patienten gegenüber den Ärzten mit dem nötigen Nachdruck durchzusetzen.

Seit vielen Jahren ist Herr Jankowski im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig tätig. Seine Qualifikation wird untermauert durch die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltsvereins für Arbeitsrecht und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

Die Vorteile seines Berufs sieht der Jurist in der Möglichkeit, kommunikativ tätig zu werden und die Interessen seiner Mandanten durchzusetzen. Dabei sieht er seine Genauigkeit, seinen Ehrgeiz und seine im großen Umfang vorhandene Motivation als seine größten Stärken.

Kontakt

Jankowski & Reimer

Wasserstraße 36
59423 Unna
Deutschland
Telefon: 
+49 230 3257555
Telefax: 
+49 230 3257556
Web
www.jankowski-reimer.de
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