Rechtsanwalt Bernhard Haferkamp gründete seine Kanzlei 2001. Besprechungstermine werden nach Vereinbarung festgelegt. Des Weiteren ist die Kanzlei für Sie telefonisch sehr gut erreichbar.
Rechtsanwalt Bernhard Haferkamp gründete seine Kanzlei 2001. Besprechungstermine werden nach Vereinbarung festgelegt. Des Weiteren ist die Kanzlei für Sie telefonisch sehr gut erreichbar.
Mandanten finden in der unmittelbaren Umgebung der Kanzlei ausreichend Parkplätze. Auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs gestaltet sich die Anfahrt durch die ausgezeichnete Anbindung reibungslos. Informieren Sie sich zusätzlich über den Einzelanwalt unter www.Rechtsanwalt-Haferkamp.de.
Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs als auch der Gewerbetreibenden primär des Mittelstandes ab. Rechtsanwalt Haferkamp ist vorwiegend im Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, privaten Baurecht und Erbrecht für seine Mandanten tätig.
Bernhard Haferkamp wurde1960 geboren. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war er zehn Jahre als Polizeibeamter tätig. Diese Erfahrung beeinflusste später auch die Wahl seiner Tätigkeitsschwerpunkte. Er studierte an der Universität in Bochum und leistete sein Referendariat beim Landgericht Duisburg.
Der Volljurist, der seit 2002 auch die Zulassung zu jedem Oberlandesgericht hat, schätzt den Abwechslungsreichtum seines Berufes sehr. Herr Haferkamp verfügt über Kompetenz und vermittelt dem Mandanten das Gefühl, dass er bei Ihm gut aufgehoben ist. Das Ziel des Rechtsanwalts ist eine solide Arbeit, mit welcher er die Interessen des Mandanten optimal vertritt. Wichtig ist, dass der Mandant mit dem erreichten Ergebnis zufrieden ist.
Rechtsanwalt Haferkamp ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Mülheimer Anwaltverein. Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Bernhard Haferkamp bearbeitet schwerpunktmäßig Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, privates Baurecht und Erbrecht.
Eine Stärke von Herrn Haferkamp ist insbesondere aufgrund seines ehemaligen Berufs als Polizeibeamter das Verkehrsrecht. Dies erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und von Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Haferkamp ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.
Seit 2006 führt Bernhard Haferkamp den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Ziel der Rechtsberatung im Miet- und Pachtrecht ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Haferkamp. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Haferkamp berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich die Hausverwaltung bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigung.
Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Bernhard Haferkamp Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Der Jurist steht Ihnen als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das üblicherweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Herr Haferkamp Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Haferkamp Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät aber auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Im Hinblick auf eine mögliche Abfindung prüft der Jurist Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
Im privaten Baurecht berät und vertritt Herr Haferkamp Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zu Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, zur plangerechten und mangelfreien Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Das Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Rechtsanwalt Haferkamp berät Sie professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Bernhard Haferkamp.