Peter Schüler

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Öffentliche Parkplätze sind in der Umgebung der Kanzlei ausreichend vorhanden. Für Mandanten ohne Auto, sind die Büroräume durch die zentrale Lage sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Familienrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht
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Kurzprofil

Öffentliche Parkplätze sind in der Umgebung der Kanzlei ausreichend vorhanden. Für Mandanten ohne Auto, sind die Büroräume durch die zentrale Lage sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Beratungstermine mit Rechtsanwälten können Sie Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbaren. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung. Bei Bedarf führen die Juristen auch Hausbesuche durch.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Peter Schüler wurde am 19.12.1963 in Duisburg geboren. Der ledige Vater einer Tochter studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt / Main Jura. Seinen Referendarsdienst nach der ersten juristischen Staatsprüfung leistete er in Darmstadt. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1993 war Herr Schüler zunächst als Justiziar in der Industrie tätig. Seit 1994 übt der Jurist eine Dozententätigkeit im Bereich Familien- und Erbrecht aus. An seinem Beruf liebt er den Abwechslungsreichtum, die Vielseitigkeit, den Kontakt mit Menschen und das Lösen deren Probleme. Dabei sieht er seine Flexibilität und seine Hartnäckigkeit als seine größten Stärken an. Herr Schüler verfügt über gute Englischkenntnisse.

Zu den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie dem Jagdrecht. Selbstverständlich übernimmt Peter Schüler auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidungen und Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc. , Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier ist Rechtsanwalt Schüler ein zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner, wenn es um den Entwurf und die Pflege von Testamenten, Erbverträge, Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, etc. geht. Herr Schüler ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschäftigt sich Peter Schüler insbesondere mit der individuellen Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und der Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten.

Kontakt

Peter Schüler

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59063 Hamm
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Telefon: 
+49 2381 13434
Telefax: 
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www.anwaelte-hamm.de
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