Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Löhr-Müller, Jahrgang 1962, studierte in Bayreuth und Mainz Rechtswissenschaften. Sie ist seit 1992 als Rechtsanwältin zugelassen.
Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Löhr-Müller, Jahrgang 1962, studierte in Bayreuth und Mainz Rechtswissenschaften. Sie ist seit 1992 als Rechtsanwältin zugelassen.
Frau Dr. Löhr-Müller war zunächst mehrere Jahre als Justiziarin im ABB-Konzern, Bereich Internationale Vertragsgestaltung für Fabrikationsanlagen tätig.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt als Rechtsanwältin liegt heute im Wirtschaftsrecht, dort insbesondere im Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie im Markenrecht.
Daneben hat sich Frau Dr. Löhr-Müller einen Namen als Spezialistin für das Fuhrparkrecht geschaffen. In diesem Bereich ist sie nicht nur beratend tätig, vielmehr auch als Fachjournalistin und Referentin u.a. beim Deutschen Verkehrsgerichtstag.
Thema ihrer Promotion war „Diversion durch den Jugendrichter“ im Jahre 2001.
Der Dienstwagenüberlassungsvertrag DAR 2007, 133 ff.
Fuhrparkmanagement - Delegation und Kontrolle im Fuhrpark - 46. VGT 2008, 203 ff.
Des Weiteren veröffentlicht Frau Dr. Löhr-Müller regelmäßig Aufsätze zu aktuellen Fragen des gesamten Kfz-Rechts und Fuhrparkrechts in der Fachzeitschrift „bfp-Fuhrparkmanagement“. Zu diesen Themen hält sie auch regelmäßig im gesamten Bundesgebiet Seminare und Vorträge.