Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Müller, Jahrgang 1956, studierte an den Universitäten Frankfurt am Main und Mainz. Er ist seit 1987 als Rechtsanwalt, seit 1999 als Fachanwalt für Familienrecht und seit 2005 als Notar zugelassen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Müller, Jahrgang 1956, studierte an den Universitäten Frankfurt am Main und Mainz. Er ist seit 1987 als Rechtsanwalt, seit 1999 als Fachanwalt für Familienrecht und seit 2005 als Notar zugelassen.
Neben seiner Tätigkeit als Notar und seiner Spezialisierung im Familienrecht ist Herr Rechtsanwalt Müller überwiegend im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Erbrecht tätig.
Herr Müller ist erster Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Rüsselsheim und Umgebung e.V. (Haus und Grund) und als solcher ein seit Jahrzehnten ausgewiesener Fachmann im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.