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Rechtsanwalt und Notar Arnold Guischard

Arnold Guischard

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Arnold Guischard, 1946 in Berlin geboren, studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Nach seinem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen wurde er 1976 zur Anwaltschaft zugelassen. Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1985. Arnold Guischard spricht gut Englisch und Französisch. An seinem Beruf fasziniert ihn die Möglichkeit mit Menschen in Kontakt zu treten.

Arnold Guischard berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
Kurzprofil

Arnold Guischard, 1946 in Berlin geboren, studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Nach seinem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen wurde er 1976 zur Anwaltschaft zugelassen. Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1985. Arnold Guischard spricht gut Englisch und Französisch. An seinem Beruf fasziniert ihn die Möglichkeit mit Menschen in Kontakt zu treten.

 

Fachgebiete

Zu den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt und Notar Arnold Guischard gehören das Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht. Herr Guischard sieht seine größte juristische Stärke in seinem Durchsetzungsvermögen und seinem Verhandlungsgeschick.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung des Anspruchs des Vermieters auf Mietzinszahlung, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund von Mangel des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit durch Rechtsanwalt und Notar Arnold Guischard innerhalb des Familienrechts liegt in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt und Notar Guischard verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Er unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Herr Guischard ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungssteuerrecht sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.

Es wird schon gut gehen, dachten Sie, und nun ist er doch weg, der Führerschein - wegen Trunkenheit am Steuer. Haben Sie im alkoholisierten Zustand außerdem einen Unfall verursacht, droht zusätzlich der Regress der Haftpflichtversicherung. Sie haben also auch noch ein finanzielles Problem. Möglicherweise wird sogar Strafanzeige gegen Sie erstattet. Im Verkehrsrecht geht es keinesfalls immer nur um Lappalien. Vielmehr kann eine kleine Unachtsamkeit oder ein minimaler Verstoß gegen Verkehrsregeln schnell weit reichende Folgen nach sich ziehen.

Weitere typische Probleme sind Fahrerflucht, falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Lenkzeitüberschreitung oder Auseinandersetzungen mit der Versicherung. In allen Fragen steht Ihnen Arnold Guischard gern beratend zur Seite. Dabei liegt ihm stets daran, anstehende Probleme nicht nur in rechtlicher, sondern auch in sonstiger Hinsicht auf höchstem fachlichem Niveau zu bearbeiten. Kenntnisse der Verkehrsmedizin und Unfallrekonstruktion sind häufig ebenso erforderlich wie technischer und psychologischer Sachverstand. Unfallopfern ist mit dem nötigen Einfühlungsvermögen entgegenzutreten, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden wird ohne Fingerspitzengefühl nicht erfolgreich sein. Kennzeichnend für die Arbeit von Rechtsanwalt Arnold Guischard ist darüber hinaus, dass er bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen immer zunächst nach einer außergerichtlichen Konfliktlösung sucht, weil diese nicht nur Ihre Nerven, sondern auch Ihren Geldbeutel am meisten schont.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Guischard die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Arnold Guischard.

 

Kontakt

Scheibel & Guischard

Schloßstraße 48a
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Tempelhof / Schöneberg
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