Die 1997 gegründete Anwaltskanzlei Kruse finden Sie auf dem über die Stadtgrenzen der Bundeshauptstadt hinaus bekannten Kurfürstendamm im Berliner Stadtzentrum. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Mietrecht (Pachtrecht), Verkehrsrecht, Erbrecht, Urheberrecht und Vertragsrecht.
Die 1997 gegründete Anwaltskanzlei Kruse finden Sie auf dem über die Stadtgrenzen der Bundeshauptstadt hinaus bekannten Kurfürstendamm im Berliner Stadtzentrum. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Mietrecht (Pachtrecht), Verkehrsrecht, Erbrecht, Urheberrecht und Vertragsrecht.
Durch die zentrale Innenstadtlage ist das Büro sehr gut mit allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu erreichen. Mandanten mit Auto finden ausreichende Parkmöglichkeiten in der Umgebung.
Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetanschluss sowie über eine eigene Internethomepage (www.rechtsanwalt-kruse.com). So ist der Jurist auch außerhalb der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr per E-Mail oder Fax erreichbar. Bei Bedarf vereinbart das Sekretariat Besprechungstermine, die auch außerhalb der genannten Zeiten und vor Ort bei den Mandaten liegen können.
Michael Kruse wurde am 22.10.1963 in Mannheim geboren. Er studierte an der Freien Universität Berlin und in Paris Jura. Seinen Referendarsdienst nach dem ersten juristischen Staatsexamen leistete er ebenfalls in Berlin. Als Wahlstation wählte er New York. Herr Kruse ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und besitzt eine Zulassung zum Oberlandesgericht. Der Jurist spricht fließend Englisch und Französisch.
An seinem Beruf liebt er den Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit, anderen bei der Bewältigung ihrer rechtlichen und manchmal auch menschlichen Probleme zu helfen. Dabei sieht Rechtsanwalt Kruse in seiner Hartnäckigkeit, Souveränität und seiner Ausdauer seine größten Stärken.
Das Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei Kruse ist breitgefächert. Hier finden Sie für Probleme aus den Bereichen Mietrecht (Pachtrecht), Verkehrsrecht, Erbrecht, Urheberrecht und Vertragsrecht einen kompetenten Ansprechpartner. Bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen kann Michael Kruse vorhandene Kontakte zu Kanzleien in New York und Paris zurückgreifen.
Im Mietrecht (Pachtrecht) besteht traditionell ein starkes Spannungsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien. Während das Mietobjekt für den Vermieter einen erheblichen Vermögenswert mit großer wirtschaftlicher Bedeutung darstellt, besteht für den Mieter ein starkes soziales Interesse an seinen Wohnräumen als Mittelpunkt seines täglichen Lebens. Die Tätigkeiten Herrn Kruses im Mietrecht umfassen zum Beispiel die Erstellung und Prüfung von Mietvertrag oder Pachtvertrag, die Überprüfung mietvertraglicher Klauseln auf Wirksamkeit, die Geltendmachung und Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche, die Überprüfung von Nebenkosten, Prüfung und Abwehr von Kündigung, Durchsetzung von Kündigungsanspruch oder Räumungsanspruch, Mietpreisgestaltung nach Modernisierungsmaßnahmen, Schadensersatzanspruch, Überprüfung von Mietminderung oder Mieterhöhung.
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.
Im zivilrechtlichen Gebiet geht es überwiegend um die Unfallregulierung (Schadensregulierung) mit den Versicherungen. Totalschaden, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und bei Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltführungsschaden sind nur einige Stichworte, die hierbei eine Rolle spielen. Wer von einem Verkehrsunfall betroffen ist, sollte sich am besten sofort an einen Rechtsanwalt wenden. Die gegenteiligen Bestrebungen von Haftpflichtversicherern wirken sich regelmäßig zu Lasten der Geschädigten aus, die das ohne Rechtsanwalt noch nicht einmal merken. Bei einem schuldlosen Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten für die Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu tragen.
Haben Sie selbst einen Unfall verursacht, ist anwaltliche Unterstützung erst recht wichtig. Um hier eine bessere Schadensregulierung erreichen zu können, arbeitet Herr Kruse mit verschiedenen Kfz-Sachverständigenbüros zusammen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten , sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird kompetent beraten und betreut.
Das Erbrecht ist eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Michael Kruse. Erben und Vererben stellt einen vielmals schwierigen rechtlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Sowohl die Erbgestaltung durch Testament, vorweggenommene Grundstücksübertragung, Erbvertrag, Unternehmensnachfolge als auch die Erbauseinandersetzung wie zum Beispiel Streit um Erbscheinserteilung, Auskunftsansprüche auf Nachlassinventar oder die Pflichtteilsklage erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und Gespür für zwischenmenschlichen Verhältnisse. Herr Kruse berät sowohl Erblasser als auch Erben zu allen möglichen Fragen individuell, gründlich und engagiert.
Auch im Urheberrecht ist Herr Kruse für seine Mandanten aktiv. Häufig geht es hier um eine Abmahnung wegen Upload/Download von Musik im Internet, die auch mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergeht. Die unterschiedlichen Ausdrucksformen schöpferischer Arbeit (sogenannte Werke), durch die das geistige Eigentum erst entsteht, werden durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Niemand darf ohne Erlaubnis (Lizenz) ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwerten. Es gibt im Urheberrecht auch keinen Gutglaubensschutz. Wer also Fotos oder Musik verwenden möchte, muss selbst dafür Sorge tragen, dass er eine lückenlose Berechtigung (Rechtekette) nachweisen kann. Gerne beantwortet Herr Kruse hier alle aufkommenden Fragen und berät Sie zu möglichen Reaktionen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Das Vertragsrecht ist ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Michael Kruse. In Deutschland herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht jedem frei, ob er einen Vertrag abschließen möchte. Der Inhalt des Vertrags ist Verhandlungssache und muss mit dem jeweiligen Vertragspartner abgestimmt werden. Die Vertragsfreiheit wird jedoch durch diverse gesetzliche Vorschriften eingeschränkt. Die Vertretung der Interessen erstreckt sich insbesondere auf die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für alle Rechtsgebiete im Zivilrecht, wie zum Beispiel Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag oder Werkvertrag. Werden Verträge verletzt, so setzt Herr Kruse mögliche Rechte wie Rücktritt, Kündigung, Schadensersatzforderung, Garantie, Nachbesserung oder anderen Gewährleistungsrechte nachdrücklich außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich durch.