Die Kanzlei Hauf & Tebartz wurde am 1.1. 1986 von Herrn Hauf gegründet. Herr Hauf wählte die Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht und Zivilrecht. Der Jurist ist Fachanwalt für Familienrecht. Herr Tebartz engagiert sich in den Schwerpunkten Zivilrecht und Arbeitsrecht, wobei er zusätzlich Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
Die Kanzlei Hauf & Tebartz wurde am 1.1. 1986 von Herrn Hauf gegründet. Herr Hauf wählte die Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht und Zivilrecht. Der Jurist ist Fachanwalt für Familienrecht. Herr Tebartz engagiert sich in den Schwerpunkten Zivilrecht und Arbeitsrecht, wobei er zusätzlich Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
Sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen gehören zu den Klienten der Rechtsanwälte. Beiden Juristen ist es wichtig, zunächst verfahren scheinende Situationen in richtige Bahnen lenken zu können und Hilfestellungen zu geben. Die vermittelnde Rolle des Anwalts zwischen geltendem Recht und Mandantenproblemen lässt diesen vielschichtigen Beruf für die Juristen zu einer interessanten Herausforderung werden.
Die Öffnungszeiten sind täglich zwischen 8 Uhr und 13 Uhr am Morgen und montags, dienstags und donnerstags nachmittags zwischen 14 Uhr und 18 Uhr. Freitags schließt die Kanzlei um 16 Uhr. Die Sozietät ist aufgrund Ihrer Lage in der Nähe einer Autobahnzufahrt ideal mit dem Auto zu erreichen.
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Veit Tebartz |
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Wilfried Hauf |
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